Die Haushaltsabgabe ist gut für alle

08.01.13 –

Im November haben wir dem RBB-Verwaltungsdirektor Hagen Brandstäter in einer gemeinsamen Sitzung mit der LAG Medien über die Rundfunkgebühr geredet. Auf Webevangelisten.de hat Thomas Pfeiffer, Sprecher des Landesarbeitskreises Medien- und Netzpolitik der bayerischen Grünen, die Rundfunkabgabe einmal erklärt. Er stellt uns den Text für unseren Blog zur Verfügung: 

GEZ-Fahnderinnen – mit dem Fuß in der Tür

 Mit der neuen Gebührenordnung ist es nicht mehr notwendig, dass GEZ-Fahnder den Fuß in die Tür stellen oder mit einer (illegalen) Hausdurchsuchung drohen. Das allein ist ein großer Gewinn! Regeln und Vorschriften müssen so gestaltet sein, dass sie nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit durchgesetzt werden können. Einige Methoden mancher GEZ-Fahnder waren das nicht. Zum Beispiel, sich unter einem Vorwand Zutritt zur Wohnung zu verschaffen oder bei Auskunftsverweigerung mit einem Bußgeld oder einer Hausdurchsuchung zu drohen waren unverhältnismäßig und deshalb verboten.

Um säumige Gebührenzahler zu entdecken, war die GEZ auf die Mithilfe der Betroffenen angewiesen. Die Ehrliche war hier schon immer die Dumme, denn wer nicht zahlte, konnte kaum erwischt werden. In einer Umfrage von Statista gaben 83 % der Befragten zudem an, niemanden bei der Gebühreneinzugszentrale anzuzeigen, der seine Rundfunkgebühren nicht bezahlt. Man kann das gut heißen, weil man Denunziantentum nicht fördern will, aber Gebührengerechtigkeit kann so nicht hergestellt werden.

 

Anzeigen von Schwarzsehern, die keine Rundfunkgebühren entrichten
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista

Gebührengerechtigkeit

Ich halte die neue Haushaltsabgabe noch aus einem anderem Grund für sinnvoll und richtig: JedeR in unserer Gesellschaft profitiert vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland, unabhängig davon ob er oder sie tatsächlich ein Fernseh- oder Radiogerät besitzt. Eine kritische und qualitativ hochwertige Berichterstattung, die nicht unmittelbar dem Quotendruck und den Wünschen von Werbekundinnen ausgesetzt ist, ist konstituierend für eine freiheitlich-demokratische Gesellschaft. Wer das nicht glaubt, möge bitte nach Italien oder in die USA schauen.

Auch wer einen Fernsehbeitrag über Tierquälerei beim Geflügel„produzenten” Wiesenhof mangels Fernsehgerät nicht sehen konnte, profitiert von dieser Berichterstattung. Auch, wer den Beitrag im Report Mainz über den Handel mit Intensivpflegepatienten nicht sah, zieht daraus einen mittelbaren Nutzen: Das in der gesamten Gesellschaft vorhandene Wissen um politische Zusammenhänge ist wichtig, damit sich Bürgerinnen und Bürger eine eigene Meinungen bilden und politische Mehrheiten wählen können. 

Solidarmodell vorbei am Parlament

Die Haushaltsabgabe ist ein Solidarmodell ähnlich einer Steuer. Auch wer kein Auto besitzt, finanziert mit seinen allgemeinen Steuern trotzdem den Straßenbau, wer nie ein Musical besucht, zahlt trotzdem für das Deutsche Theater in München und bei wem es nie brennt, zahlt dennoch für die Feuerwehr. Es ist richtig, dass die Rundfunkgebühren nicht über die allgemeinen Steuern erhoben werden, weil sonst der Zugriff „der Politik” auf die Fernseh- und Radiosender zu leicht wäre. Deren gefühlte Unabhängigkeit vom Parlament wäre gefährdet, wenn mit einem allzu leichten Drehen am Geldhahn ihre Geschäftsgrundlage gefährdet wäre.

Wer staatliche Sozialleistungen wie Hartz-IV bezieht oder taubblind ist, kann sich von der Rundfunkbeitragsplicht befreien lassen. Allen anderen ist der Monatsbeitrag von 17,98 € pro Haushalt im Sinne der gesellschaftlichen Willensbildung zuzumuten.

 

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