Für eine bessere psychosoziale Versorgung Geflüchteter – Zentrale Strukturen sichern, Regelsystem öffnen!

29.11.18 –

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz am 24.11.2018

FÜR EINE BESSERE PSYCHOSOZIALE VERSORGUNG GEFLÜCHTETER – ZENTRALE STRUKTUREN SICHERN, REGELSYSTEM ÖFFNEN!

Viele der Menschen, die in Berlin Zuflucht und eine neue Heimat suchen, haben vor und während der Flucht Gewalt- und andere traumatische Erfahrungen gemacht. Schon das Erlebnis der Flucht selbst ist für viele Menschen mit einem Trauma verbunden. Diese Traumata bringen sie mit nach Berlin. Dabei kommen seelische Belastungen häufig erst dann an die Oberfläche, wenn die Flucht vorbei ist und die Geflüchteten nicht mehr ums tägliche Überleben fürchten müssen. Wenn sich das Ankommen als schwieriger als erhofft herausstellt, führt das häufig ebenfalls zu psychischen Belastungen. Bis zu 40% der Menschen, die hierher geflohen sind, müssen psychotherapeutisch behandelt werden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich deshalb für eine bessere psychosoziale Versorgung geflüchteter Menschen ein.

Rot-Rot-Grün hat dafür schon einiges getan, aber es braucht mehr: Durch die elektronische Gesundheitskarte wird die Versorgungslücke für Asylbewerber*innen ein Stück weit geschlossen. Aber das Regelsystem ist noch längst nicht so aufgestellt, dass es die besonderen Bedarfe auffangen kann. Aber auch als Krankenversicherte haben Geflüchtete keinen gesicherten Zugang zu einer bedarfsgerechten Versorgung, da die Krankenkassen Sprachmittlung nicht finanzieren und es kaum niedergelassene Psychotherapeut*innen mit Kenntnissen in den einschlägigen Sprachen gibt.

Unser Ziel ist ein gestuftes System, das sowohl ein frühzeitiges Erkennen von Traumata und psychischen Erkrankungen ermöglicht und niedrigschwellige Angebote der Begleitung schafft, die bewährten landesweiten Strukturen zur Behandlung der Opfer von Folter und schwerer Gewalt weiter stärkt und ergänzt als auch das bezirkliche Regelsystem für den diversitätssensiblen Umgang mit Patient*innen mit Fluchterfahrung öffnet und dabei Versorgungslücken schließt. Eine solche Stärkung des Regelsystems würde die Gesundheitsversorgung in einer Einwanderungsstadt wie Berlin endlich auch für die Bedarfe aller Berlinerinnen und Berliner weiter öffnen.

DESHALB FORDERN BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN INSBESONDERE:

  • Die zentrale psychiatrische Clearingstelle an der Charité muss aus Landesmitteln weiter gefördert werden, bis sie ins Regelsystem überführt werden kann – beispielsweise als Psychiatrische Institutsambulanz. Die Zahl der Anfragen, Diagnose- und Interventionsbedarfe an der Clearingstelle ist trotz der gesunkenen Zahl von neu ankommenden Asylbewerber*innen gleichmäßig hoch.
  • Die Fachstellen des Berliner Netzwerks für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge für Opfer von Gewalt und Folter – Xenion und das Zentrum Überleben – müssen als landesweit tätige, spezialisierte Kompetenzzentren weiter gestärkt und in die Lage versetzt werden, bei Krisensituationen auch in Geflüchteten- und ASOG-Unterkünften aufsuchende Betreuung zu leisten.
  • Beim LaGeSo soll ein zentraler Dolmetscherpool für psychosoziale Sprachmittlung etabliert werden. Dort sollen niedergelassene Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen ebenso wie die Kompetenzzentren oder auch die Psychiatrischen Institutsambulanzen der Bezirke sowohl Kontakt zu spezialisierten Sprachmittler*innen bekommen als auch Honorarrechnungen für entsprechende Sprachmittlung bei Therapien einreichen können. Die Öffnung des Regelsystems für die psychosoziale Versorgung der Geflüchteten hängtwesentlich davon ab, dass eine diversitätssensible und fachlich spezialisierte Sprachmittlung bereitgestellt wird.
  • Die interkulturelle Öffnung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und insbesondere seiner sozialpsychiatrischen Dienste soll durch die Einstellung von Fachkräften aus dem Sprach- und Kulturkreis der Geflüchteten und anderer Gruppen von Einwanderer*innen vorangetrieben werden. Dadurch würde das Land endlich die Kompetenzen von eingewanderten Psychotherapeut*innen und anderen verwandten Berufsgruppen nutzen, die hier keine Kassenzulassung oder keine Approbation bekommen. Gleichzeitig kann der ÖGD insbesondere denjenigen Patient*innen sozialpsychologische Behandlung gewährleisten, die durch bundesrechtliche Finanzierungslücken bislang davon nahezu ausgeschlossen sind.
  • Das Sozialteam des Landesamt für Flüchtlinge (LAF) soll um psychologische Psychotherapeut*innen mit einschlägigen Sprachkenntnissen ergänzt werden, um ein frühzeitiges Erkennen von Behandlungsbedarf zu gewährleisten. Das Sozialteam ist für die meisten der neu angekommenen Geflüchteten die erste Anlaufstelle für gesundheitliche und soziale Fragen und muss daher entsprechende Kompetenzen aufbauen.
  • Den Betreiber*innen von Unterkünften für geflüchtete Menschen soll ermöglicht werden, auch Psychotherapeut*innen für Kinder und Jugendliche einzustellen. Das kann auch eine Beschäftigungschance für Psychotherapeut*innen mit Fluchthintergrund und ohne Kassenzulassung sein. Dafür müssen die Qualitätsstandards der Unterkünfte angepasst und die Personalschlüssel flexibilisiert werden. In den neuen Verträgen sehen die Personalschlüssel für Gemeinschaftsunterkünfte einen Psychologen für je 500 Geflüchtete vor. Das wird dem tatsächlichen Bedarf nicht gerecht. Denkbar sind auch regelmäßige Gruppenangebote von Psychotherapeut*innen mit gemeinsamen Dolmetscher*innen in den Einrichtungen.
  • Peer-to-Peer Ansätze sollen evaluiert und bei positivem Ergebnis verstetigt und ausgebaut werden. Dabei ist auch eine Erweiterung auf andere Bevölkerungsgruppen mit erschwertem Zugang zum Regelsystem zu prüfen. Peer-to-Peer-Ansätze bieten niedrigschwellige Begleitung und Beratung von Geflüchteten mit dem Ziel der Stabilisierung und der Hilfe zur Selbsthilfe durch dafür geschulte Gesundheitslots*innen aus demselben Kultur- und Sprachkreis. Sie können die Regelversorgung bzw. die Arbeit der psychosozialen Zentren nicht ersetzen, aber sinnvoll ergänzen.