Opferschutz im Strafprozess verbessert

16.02.17 –

Wir werden natürlich nicht alles sofort zum Besseren ändern können. Aber der Anfang kann sich mit dem 100-Tage-Programm des rot-rot-grünen Senats sehen lassen:

• Mit ökologischen Dienstfahrzeugen (Hybrid- und Elektro-KFZ, Diensträdern und Carsharing), mehr Stickoxidfiltern in BVG-Bussen und entschärften Unfall-Kreuzungen.

• Mit einem echten Berliner Öko-Stadtwerk und einem 27,50-Euro-Sozialticket für Bussen und Bahnen.

• Mit einer Anlaufstelle für Verbraucherschutz auf dem Wohnungsmarkt und besserem Schutz für Opfer von Kriminalität.

• Und mit einem Sicherheitspaket für 45 Millionen Euro.

 

Zum Projekt: Mit dem heute beschlossenen Gesetz zur psychosozialen Prozessbegleitung aus dem Haus von Justizminister Dirk Behrendt (Grüne) erhöhen wir den Schutzstandard für Kriminalitätsopfer und stärken deren Rechte. Wir sorgen dafür, dass Menschen, Opfer einer Straftat wurden, nicht noch zusätzliche Traumata durch das Strafverfahren davon tragen. Das Gesetz ist deshalb eine wichtige Professionalisierung der Zeugenbegleitung. Geschädigte schwerer Straftaten haben somit die Möglichkeit, kostenlos eine psychosoziale Prozessbegleitung zu erhalten, die ihnen die Abläufe im Strafverfahren fachkundig erläutert, ohne die Tatvorwürfe zu thematisieren. Psychosoziale Prozessbegleiterinnen und -begleiter sind qualifizierte Personen, die sowohl über eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. ein Hochschulstudium der Psychologie oder einer vergleichbaren Disziplin verfügen als auch neben einer zumindest zweijährigen Berufserfahrung eine mehrmonatige Zusatzausbildung absolviert haben müssen.