Unsere Schulen geben wir nicht her! Zum Privatisierungsvorwurf im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive

07.05.18 –

Von Stefanie Remlinger

Seit einigen Monaten geistert das Gerücht durch Berlin, wir als rot-rot-grüne Koalition planten die Privatisierung der Berliner Schulen. Anlass für diese These ist das Schulbau- und Sanierungsprogramm, das von Rot-Rot-Grün derzeit in Berlin entwickelt wird. Unstrittig ist dabei, dass es hinsichtlich der Sanierung und des Neubaus von Schulen einen riesigen Nachholbedarf in der Stadt gibt. Etwa 5,5 Milliarden Euro stellen wir bereit und müssen wir verbauen, um den Sanierungsstau an den Berliner Schulen aufzulösen und dem Mehrbedarf angesichts der wachsenden Stadt Rechnung zu tragen. Strittig ist, wie ein Teil der benötigten Mittel aufgebracht werden soll und welche Wege dafür gegangen werden müssen.

Denn auch wenn sich die finanzielle Lage der Stadt im Moment so gut darstellt wie nie zuvor seit dem Mauerfall, stehen wir nicht nur beim Schulbau vor riesigen Herausforderungen. Auch in andere öffentliche Gebäude, in Krankenhäuser, Kitas, Straßen, Radwege, Schwimmbäder, Sport- und Kulturstätten muss investiert und zudem – besonders dringlich - der soziale Wohnungsbau gefördert werden.

Rechnet man den Finanzbedarf für all diese notwendigen Vorhaben zusammen, wird klar, dass er nach heutigem Stand in der Summe über dem liegt, was Berlin an Einnahmen erwarten kann. Zusätzliche Quellen beispielsweise über Kredite stehen dem Land aber nach dem Inkrafttreten der Schuldenbremse im Jahr 2020 nicht mehr zur Verfügung.

Deshalb plant der Senat, dass ein Teil der für den Schulbau benötigten Mittel (1,2 der 5,5  Milliarden Euro) durch eine landeseigene Gesellschaft, die zu Hundert Prozent im Landesbesitz befindliche, kommunale Wohnungsbaugesellschaft HoWoGe am Kapitalmarkt als Kredit aufgenommen werden soll. Denn anders als bei einer Kreditaufnahme des Landes oder einer dem Land zuzurechnenden Anstalt öffentlichen Rechts fallen diese nicht unter das Verdikt der Schuldenbremse.

Um am Finanzmarkt Kredite aufnehmen zu können, benötigt die zu gründende Schulbau-GmbH zweierlei: einen Plan wie sie diese zurückzahlen kann und Sicherheiten für den Kreditgeber. Um Ersteres zu gewährleisten zahlt das Land über die Laufzeit der Kredite an seine Gesellschaft Miete für die Schulen. Und als Sicherheit erhält die Schulbau-GmbH für diesen Zeitraum das Erbbaurecht an den Schul-Grundstücken. Diese Sicherheit letztlich auch einer Mietgarantie durch das Land Berlin führt dazu, dass die HoWoGe Zinskonditionen erhalten wird nur wenig über dem, was das Land Berlin zahlen müsste. Das Eigentum an den Schulen geben wir dabei zu keiner Zeit aus der Hand. Die Erbbaurechtskonstruktion gibt der HoWoGe lediglich die Bewirtschaftungsrechte, die sie fürs Bauen und Sanieren braucht.

Wichtig zu betonen ist: Die Konstruktion soll nicht einer Privatisierung den Weg bereiten. Und auch die Finanzierungsfrage allein ist nicht der Hauptgrund, eine GmbH wie die HoWoGe mit an Bord zu holen. Vielmehr könnten die Bezirke allein das enorm große und zeitlich dringende Bauvolumen nicht allein bewältigen. So hat auch kein Bezirk die Gründung bzw. Heranziehung einer Neubau-GmbH auf Landesebene kritisiert.

Im Effekt rechnen wir, gerade auch aufgrund der privatrechtlichen Gesellschaftskonstruktion der HoWoGe mit erheblichen Beschleunigungseffekten. Diese sind dringend notwendig: innerhalb der nächsten acht Jahre erwarten wir ca. 80 000 Schülerinnen und Schüler mehr in Berlin. Wir können uns deshalb acht bis zehnjährige Planungsverfahren nicht mehr leisten.

Wir verstehen dabei durchaus, dass die komplexe Organisationsstruktur unsere Schulbauoffensive Sorgen hervorruft. Man sollte die Beauftragung eines Landesunternehmens mit Schulbau jedoch nicht gleichsetzen etwa mit dem Verkauf der Wasserbetriebe oder auch von Wohnungsbaugesellschaften in den vergangenen Jahrzehnten. Die Entscheidung des rot-rot-grünen Senats im vorigen Jahr, dass die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften – drei  GmbH`s und drei Aktiengesellschaften – ihre Mieten nur noch um maximal 2 Prozent pro Jahr, statt der gesetzlich möglichen 15 Prozent in drei Jahren erhöhen dürfen, zeigt, dass die Unternehmenspolitik eines öffentlichen Unternehmens in privatrechtlicher Konstruktion keineswegs zwangsläufig auf Gewinnmaximierung hinauslaufen muss, sondern genauso zur Umsetzung sozialer Ziele beitragen kann. Es kommt also auf die Vorgaben des Eigentümers d.h. die Politik des Senats an. Und wir als Rot-Rot-Grün geben unsere Schulen auf keinen Fall her!

Stefanie Remlinger ist Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus und Sprecherin für Berufliche Bildung, Bildungsfinanzierung und Haushaltspolitik.

 

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