Berlin bekommt Landesantidiskriminierungsgesetz
04.06.20 –
Diskriminierung ist leider ein alltägliches Phänomen, das – wenn zwar nicht alle – auf die eine oder die andere Weise doch die allermeisten Menschen betrifft. Und nicht selten sind es staatliche Behörden und Akteur*innen, von denen Diskriminierung ausgeht. Dies haben wir Grüne über lange Zeit kritisiert und einen besseren Diskriminierungsschutz für Betroffene gefordert. Am 4. Juni 2020 hat Rot-Rot-Grün auf Vorlage des grünen Senators Dirk Behrend im Berliner Abgeordnetenhaus das Landesantidiskriminierungsgesetz – kurz LADG – beschlossen. Mit dem bundesweit ersten Landesantidiskriminierungsgesetz schreiben wir nach den bundesweit ersten Mobilitäts- und Mietendeckelgesetzen bereits zum 3. Mal Geschichte.
- Grüne Fraktion 04.06.2020: Fünf gute Grüne für das LADG
- Grüne Fraktion 04.06.2020: FAQ LADG