Neues Datenschutzgesetz
08.11.18 –
Am 25. Mai 2018 wurde die EU-Datenschutz-Grundverordnung geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Den Anpassungsbedarf haben wir mit einer Neufassung des Berliner Datenschutzgesetzes umgesetzt. Mit dem neuen Gesetz haben wir in § 13 die Befugnisse der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ausgeweitet.
- MdA Stefan Ziller, 11.05.2018: "Anpasssung des Berliner Datenschutzgesetzes an die EU-Datenschutz-Grundverordnung"