Landesmitgliederversammlung (LMV) am 18. und 19. April 2026: Politik ändern. Mit euch.

Liebe Mitglieder, 

Berlin steht vor einer Richtungsentscheidung – und wir treffen sie gemeinsam!  

Am 18. und 19. April 2026 stellen wir auf unserer Landesmitgliederversammlung (LMV) die Landesliste für die nächste Abgeordnetenhauswahl am 20. September 2026 auf. Dazu möchten wir dich herzlich einladen:

  • 18. und 19. April 2026, jeweils 09:30 Uhr bis 21:00 Uhr (Einlass jeweils ab 08:00 Uhr) 
  • ECC Berlin (Estrel Congress Center, Sonnenallee 225, 12057 Berlin-Neukölln), Einlass über Tor 1

Mit der Landesliste legen wir fest, mit welchem Team wir in den Wahlkampf ziehen und wer neben unseren Direktkandidat*innen unsere bündnisgrünen Ideen im Abgeordnetenhaus vertreten soll. 

Melde dich jetzt an!

Diese Entscheidung braucht euch. Die LMV ist nur bei einer Anwesenheit von mindestens 15 % der Berliner Mitglieder beschlussfähig. Diese Herausforderung wollen wir gemeinsam meistern und eine der größten Veranstaltungen von Bündnis 90/Die Grünen auf die Beine stellen – und damit mit Rückenwind in unseren Wahlkampf starten! Denn Berlin hat etwas Besseres als diese schwarz-rote Rückschrittskoalition verdient: Wir treten an, Politik zu ändern, um Berlin zu bleiben!

Aber auch neben den Wahlen wird die LMV ein Ort voller Energie! Es erwartet euch ein abwechslungsreiches Programm mit Raum für Debatten, inspirierende Gespräche und neue Ideen. Ihr könnt unsere Spitzenkandidat*innen treffen, euch zum Wahlkampf im Osten in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern informieren und euch interaktiv auf den Haustürwahlkampf vorbereiten. Hier seid ihr mitten im Geschehen, könnt euch vernetzen und erleben, wie Politik lebendig wird. Auf dieser Landesmitgliederversammlung wird folglich nicht nur gewählt, sondern der Grundstein für den kommenden Wahlkampf und ein grünes und gerechtes Berlin gelegt. Es lohnt sich also in jedem Fall – sei dabei und gestalte mit! 

Der Vorschlag zur Tagesordnung lautet:

  1. Begrüßung und Formalia 
  2. Aufstellung der Landesliste für die Wahl zum 20. Abgeordnetenhaus von Berlin 
  3. Sonstiges 

Bitte bringt unbedingt einen gültigen Personalausweis oder gültigen Reisepass mit Meldebestätigung mit. Zur Wahl der Landesliste sind nach Wahlgesetz nur Mitglieder stimmberechtigt, die seit mindestens drei Monaten ihren Erstwohnsitz in Berlin und am Tag der Wahlversammlung das 16. Lebensjahr erreicht haben sowie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Wir sind verpflichtet, eure Stimmberechtigung zu überprüfen, bevor wir euch die Wahlunterlagen aushändigen. Da die Mandatsprüfung aufwendig ist, bitten wir euch möglichst frühzeitig vor Ort zu erscheinen.

Was passiert, wenn die LMV nicht beschlussfähig ist? 

Für den Fall, dass die Mindestanzahl an stimmberechtigten Mitgliedern vor Ort nicht erreicht werden sollte und damit die Landesmitgliederversammlung nicht beschlussfähig ist, wird gemäß § 16 und § 17 unserer Satzung die Landesliste durch eine Wahlversammlung gewählt, nachdem die Landesdelegiertenkonferenz ein Meinungsbild für die Liste erstellt hat. Um für diesen Fall vorbereitet zu sein, werden wir parallel unsere Delegierten zu einer Landesdelegiertenkonferenz und einer Wahlversammlung für dieselben Tage einladen.

Barrierefreiheit und Kinderbetreuung 

Die Anmeldefrist für Gebärdensprachdolmetschung ist bereits Ende März erloschen. Am Samstag, 18. April wird die Veranstaltung durch Gebärdendolmetschung begleitet, am Sonntag wird der Livestream simultan untertitelt. Der Veranstaltungsort ist für Rollstuhlfahrer*innen barrierearm erreichbar. Es gibt eine Kinderbetreuung, die Anmeldung ist seit dem 29. März 2026 geschlossen. Bei Fragen und Anliegen bezüglich der Barrierefreiheit wende dich gerne an: lmv@remove-this.gruene-berlin.de 

Livestream

Für alle Interessierten, die nicht vor Ort sein können, wird es einen Livestream der Veranstaltung geben. Dieser ist auf unserer Startseite zu finden. Eine digitale Teilnahme an Debatten oder Abstimmungen ist nicht möglich.  

Kandidaturen

Um einen reibungslosen Ablauf der Versammlung zu gewährleisten, bitten wir alle Kandidierenden, ihre Bewerbungen möglichst bis spätestens zum 28. März 2026 auf Antragsgrün einzureichen unter: berlin.antragsgruen.de/lmv26 Alle Bewerbenden erhalten in der Woche vor der LMV eine Mail mit allen relevanten Informationen. 

In der Grünen Wolke (Login erforderlich) findet ihr die digitale Tischvorlage mit den Geschäftsordnungen und Wahlverfahrenhttps://wolke.netzbegruenung.de/f/1863910909

Wichtiger Hinweis für Kandidat*innen: Zur gemeinsamen Vorbereitung auf die Listenaufstellung laden die Landesvorsitzenden euch herzlich zu einem digitalen Treffen am Montag, 13. April 2026, von 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr ein. Dort habt ihr die Möglichkeit, offene Fragen zu klären und euch auf die LMV einzustimmen. Solltet ihr die Zugangsdaten noch nicht erhalten haben, könnt ihr sie unter lmv@gruene-berlin.de anfragen.

Du hast Lust uns vor Ort ein wenig zu unterstützen? Fülle dazu bitte diese Umfrage aus. 

Bei Rückfragen zur LMV wendet euch bitte an uns per E-Mail unter info@remove-this.gruene-berlin.de oder telefonisch unter: (030) 615 005 5 0 

Wir freuen uns auf euch und eine spannende LMV! 

FAQ: Aufstellung der Landesliste zur Abgeordnetenhauswahl 2026

1. Was ist die Landesliste und wofür wird sie benötigt?

Unser Landesverband tritt mit einer Landesliste für die Wahl zum Abgeordnetenhaus an. Diese Liste regelt die Rangfolge der Kandidierenden unserer Partei für die Sitze im Berliner Abgeordnetenhaus. Die Sitze werden zunächst mit direkt gewählten Kandidierenden aus Wahlkreisen besetzt und anschließend mit Kandidierenden von der Landesliste “aufgefüllt”. 

 Bei uns wird sie entweder von einer Landesmitgliederversammlung (LMV) oder – sollte die LMV nicht beschlussfähig sein – von einer Wahlversammlung gewählt, nachdem eine Landesdelegiertenkonferenz ein Meinungsbild erstellt hat.

2. Wer darf an der Landesmitgliederversammlung (LMV) teilnehmen?

Die Landesmitgliederversammlung ist das höchste Organ des Landesverbandes Bündnis 90/Die Grünen Berlin und steht allen Mitgliedern offen. Die Landesmitgliederversammlung tagt öffentlich. 

3. Wer ist bei der Listenaufstellung stimmberechtigt?

Stimmberechtigt bei der Aufstellung der Landesliste sind alle Mitglieder, die an der Versammlung teilnehmen und zum Zeitpunkt der Versammlung zur Abgeordnetenhauswahl aktiv wahlberechtigt sind. 

Das bedeutet in der Praxis: 

  • Mitglied bei Bündnis 90/Die Grünen  

  • Wahlberechtigung zur Abgeordnetenhauswahl 

Zur Abgeordnetenhauswahl sind derzeit wahlberechtigt: 

  • Deutsche Staatsbürger*innen mit Hauptwohnsitz in Berlin 

  • ab 16 Jahren (neue Regelung) 

  • sofern kein gesetzlicher Ausschluss vom Wahlrecht vorliegt.  

Der Hintergrund ist, dass das Wahlrecht verlangt, dass die Kandidierenden in einer demokratischen Versammlung von Parteimitgliedern gewählt werden, die selbst wahlberechtigt zur jeweiligen Wahl sind. 

Vor der Listenaufstellung wird ein elektronisches Meinungsbild erstellt, an dem aus Gründen der Teilhabegerechtigkeit auch die anwesenden Mitglieder teilnehmen können, die die wahlgesetzlichen Voraussetzungen nicht vollständig erfüllen.

4. Warum dürfen bei der schriftlichen Schlussabstimmung nur Mitglieder abstimmen, die zur Abgeordnetenhauswahl wahlberechtigt sind?

Das ergibt sich aus dem Wahlrecht und dem Parteiengesetz. 

Die Aufstellung der Kandidierenden muss: 

  • demokratisch 

  • in geheimer Wahl 

  • durch eine Versammlung von Wahlberechtigten oder Delegierten 

erfolgen. 

Damit soll sichergestellt werden, dass diejenigen über die Kandidierenden entscheiden, die selbst auch an der Wahl teilnehmen dürfen. Um dennoch die Stimmung in der gesamten Partei aufzufangen, führen wir ein Meinungsbild im Vorfeld der schriftlichen Schlussabstimmung durch.  

 

5. Warum dürfen Mitglieder ohne Berliner Wahlrecht (z.B. EU-Bürger*innen) bei der Landesliste nicht abstimmen?

Der Grund liegt im Unterschied zwischen Landesparlament und kommunaler Ebene: 

  • Für das Abgeordnetenhaus dürfen nur deutsche Staatsbürger*innen wählen und gewählt werden. 

  • EU-Bürger*innen haben dort kein Wahlrecht. 

Daher dürfen sie auch nicht an der verbindlichen Aufstellungswahl für die Landesliste teilnehmen. 

Bei den BVV-Wahlen gilt kommunales Wahlrecht. 

  • Dort sind auch Unionsbürger*innen wahlberechtigt und wählbar.  

Deshalb dürfen bei der Aufstellung von Bezirkslisten für die BVV auch EU-Bürger*innen innerhalb der Partei abstimmen. 

Kurz gesagt: 

Wahl 

Wer darf abstimmen (innerparteilich) 

Abgeordnetenhaus 

Mitglieder mit deutschem Wahlrecht in Berlin 

Bezirksverordnetenversammlung 

Mitglieder mit kommunalem Wahlrecht (inkl. EU-Bürger*innen) 

6. Warum findet die Listenaufstellung auf einer Landesmitgliederversammlung statt?

Laut Satzung ist die Landesmitgliederversammlung (LMV) das Gremium, das die Landesliste aufstellt. Das ist eine bewusste Entscheidung des Berliner Landesverbands, die die Basisdemokratie ermöglichen soll: Die Listenaufstellung erfolgt als Mitgliederversammlung, damit möglichst viele Mitglieder direkt beteiligt sind. 

7. Wann ist eine LMV beschlussfähig?

Die LMV ist laut Satzung beschlussfähig, wenn mindestens 15 % der Mitglieder des Landesverbands anwesend sind. Dadurch soll sichergestellt, dass ein breites Parteibild eingeholt wird. 

Die Beschlussfähigkeit wird von der Mandatsprüfung im Laufe der Versammlung stetig anhand der ausgegebenen Stimmkarten überprüft. Wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit nicht mehr gegeben ist, endet die LMV.  

8. Was passiert, wenn die LMV nicht beschlussfähig ist?

Falls die notwendige Mindestzahl von Mitgliedern nicht anwesend ist, greift laut Satzung ein alternatives Verfahren: 

  1. Eine Landesdelegiertenkonferenz (LDK) erstellt ein Meinungsbild zur Liste. 

  2. Anschließend findet eine Wahlversammlung nach Wahlrecht statt, bei der deren Delegierte die Liste formal wählen. 

Dieses Verfahren stellt sicher, dass die Partei rechtzeitig eine rechtssichere Liste einreichen kann. 

9. Wie läuft die Wahl der Listenplätze ab?

Typischer Ablauf auf der LMV: 

  1. Eröffnung der Versammlung 

  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Abstimmung über die Formalia der Versammlung 

  3. Erstellung des Meinungsbildes 

  4. Schriftliche Schlussabstimmung  

Die Versammlung findet an zwei Tagen statt. Wir beginnen mit dem Meinungsbild am Samstag und setzen die Versammlung am zweiten Tag fort. Dann wird auch die schriftliche Schlussabstimmung durchgeführt. Die Tagesordnung wird zu Beginn der Versammlung beschlossen, der Vorschlag des Landesvorstands für die Tagesordnung findet sich hier: LMV am 18. und 19. April 2026 (Antragsgrün)

10. Wie läuft die Erstellung des Meinungsbildes ab?

Das Meinungsbild wird für jeden Listenplatz einzeln erstellt. Ihr erhaltet elektronische Stimmgeräte, mit denen ihr geheim abstimmen könnt. Im Vorfeld der Erstellung des Meinungsbildes hat jede*r Kandidierende die Möglichkeit sich vorzustellen und Fragen aus der Versammlung zu beantworten. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.  

Näheres regeln unsere Wahlordnung und die Geschäftsordnung der Versammlung, die zu Beginn von der Versammlung beschlossen werden.  

11. Wie verläuft die schriftliche Schlussabstimmung nach Wahlgesetz?

Anhand des zuvor aufgestellten Meinungsbildes wird eine Vorschlagsliste erstellt, die unter den stimmberechtigten Mitgliedern (siehe unter 4.) zur Annahme gestellt wird. Jedes Mitglied kann hier erneut gegen die auf der Vorschlagsliste genannten Personen kandidieren. Der Wahlgang erfolgt schriftlich in einer sogenannten verbundenen Einzelwahl, sofern je eine Bewerbung pro Listenplatz vorliegt. Das heißt, es werden zwar alle Kandidierenden auf einem Stimmzettel zusammengefasst, über jede Person wird jedoch einzeln abgestimmt.  

Liegen mehrere Bewerbungen pro Listenplatz vor, wird eine verbundene Einzelwahl bis zu dem letzten Platz durchgeführt, für welchen nur eine Kandidatur vorliegt. Es folgt ein einzelner Wahlgang für den Platz, für welchen mehrere Kandidaturen vorliegen. Im weiteren Verlauf wird erneut durch eine verbundene Einzelwahl gewählt, sofern je eine Bewerbung pro Listenplatz vorliegt.

12. Warum muss die Wahl geheim sein?

Das Wahlrecht verlangt eine freie und geheime Wahl der Kandidierenden, damit: 

  • kein Druck auf Mitglieder ausgeübt werden kann. 

  • jede Stimme unabhängig abgegeben wird. 

Ein Verstoß gegen diese Anforderungen kann sogar dazu führen, dass eine Liste nicht zur Wahl zugelassen wird. 

13. Können Mitglieder kandidieren, die nicht anwesend sind?

Wenn es Kandidierenden nicht möglich sein sollte, selbst zu sprechen, können sie von einer anderen Person vorgestellt werden. Ein voraufgezeichneter Videoclip oder eine digitale Zuschaltung als Vorstellung ist nicht zulässig.   

14. Bis wann muss die Landesliste eingereicht werden?

Die Wahlvorschläge für die Berliner Wahlen 2026 müssen spätestens am 14. Juli 2026 beim Landeswahlleiter eingereicht werden.  

Der Landeswahlausschuss entscheidet anschließend über die Zulassung der Liste.