Anforderungen an die Novellierung des rbb-Staatsvertrages (Kurzfassung)

1. Verbreitung

- keine Verlagerung der Hörfunkprogramme ausschließlich ins Internet
Programme müssen überall empfangbar sein, auch in telekommunikativ unterversorgten ländlichen Gebieten
die Versorgung über terrestrische Frequenzen bei Notlagen bleibt relevant

- Umstieg von UKW auf DAB+ bis 2030
im MABB-Staatsvertrag: keine neuen UKW-Lizenzen für Privatsender ab Jahresende des Inkrafttretens des Staatsvertrages

- „Angebote“ müssen ein journalistisch aufbereitetes und damit in der Relevanz bewertetes Programm bilden, kein Sammelsurium aus Wortbeiträgen und Spotify-gestützter   Musik

2. Rundfunkrat

- offen für Erweiterung der gesellschaftlich relevanten Gruppen

- Wahl stellvertretender Rundfunkräte als Absicherung gegen Beteiligungsausfall, Repräsentanz beider Bundesländer

- Qualifizierung der Rundfunkräte durch geeignete Schulungen

- Wissenschaftlicher Beirat
Den Rundfunkräten sollte ein medienpolitischer Beirat aus Kommunikationswissenschaftler, Medienjuristen, Medienökonomen und Haushaltsexperten zur Seite gestellt werden

- autonomes Gremienbüro: ein Gremienbüro als hauptamtliche Geschäftsstelle für Rundfunk- und Verwaltungsrat, autonom von der Intendanz (Vorbild RB)

3. Verwaltungsrat

- Mindestqualifikationen im Bereich Wirtschaftsprüfung, Medienrecht, Medientechnologie (Beispiel WDR, ZDF, DLF)

- offene Ausschreibung für die Besetzung von mindestens 2 Stellen (Vorbild DLF)

- 4-Augen-Prinzip für Vertragsabschlüsse

4. Vergütung der Leitungsebene

- Orientierung der Vergütung an vergleichbaren öffentlich-rechtlichen Institutionen Vergütungen sollten die Höhe von Senatorengehältern unterschreiten

- Ruhestandsregelungen analog zu Parlamentariern: Amtszeit bestimmt die Dauer der Übergangsbezüge und diese fallen weg bei Antritt eines anderen Dienstverhältnisses.

- Eigenversicherung mit Zuschüsse des Senders für die Altersvorsorge analog zu Rentenversicherung und sonstigen privaten Zusatzversicherungen.

5. Berichtspflicht/Öffentlichkeit

- jährliche Berichtspflicht für Rundfunkrat, Verwaltungsrat und Compliance-Abteilung

- RR-Sitzungen und Ausschusssitzungen sind grundsätzlich - soweit nicht berechtigte Interessen entgegenstehen - öffentlich und im Netz zu übertragen.

6. autonome Compliance-Abteilung

- Unabhängigkeit von Senderleitung und Gremien

- Sachgerechte Ausstattung.

7. Mitarbeiter:innen-Repräsentanz

- je ein Mitglied aus Personalrat, Redaktionsvertretung und Freienrat als beratende Stimme in den RR. Desgleichen in den VR

8. Publikumsbeirat

- Pilotprojekt für einen Publikumsbeirat,
nach einer Evaluierungsphase als ständiges Gremium beizubehalten.

9. Ombudsperson

- Ombudsperson für externe Produktion zur Kontrolle des Machtgefüges Redaktion/externe Auftragnehmer.

10. Werbereduzierung

- Werbereduzierung im rbb-Hörfunk auf 90 Minuten Gesamtzeit täglich, eher weniger.

(die Langfassung des Papiers finden Sie hier)

Berlin, 13. 1. 23
Landesarbeitsgemeinschaft Medien von Bündnis90/Die Grünen Berlin

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