Menü
- keine Verlagerung der Hörfunkprogramme ausschließlich ins Internet
Programme müssen überall empfangbar sein, auch in telekommunikativ unterversorgten ländlichen Gebieten
die Versorgung über terrestrische Frequenzen bei Notlagen bleibt relevant
- Umstieg von UKW auf DAB+ bis 2030
im MABB-Staatsvertrag: keine neuen UKW-Lizenzen für Privatsender ab Jahresende des Inkrafttretens des Staatsvertrages
- „Angebote“ müssen ein journalistisch aufbereitetes und damit in der Relevanz bewertetes Programm bilden, kein Sammelsurium aus Wortbeiträgen und Spotify-gestützter Musik
- offen für Erweiterung der gesellschaftlich relevanten Gruppen
- Wahl stellvertretender Rundfunkräte als Absicherung gegen Beteiligungsausfall, Repräsentanz beider Bundesländer
- Qualifizierung der Rundfunkräte durch geeignete Schulungen
- Wissenschaftlicher Beirat
Den Rundfunkräten sollte ein medienpolitischer Beirat aus Kommunikationswissenschaftler, Medienjuristen, Medienökonomen und Haushaltsexperten zur Seite gestellt werden
- autonomes Gremienbüro: ein Gremienbüro als hauptamtliche Geschäftsstelle für Rundfunk- und Verwaltungsrat, autonom von der Intendanz (Vorbild RB)
- Mindestqualifikationen im Bereich Wirtschaftsprüfung, Medienrecht, Medientechnologie (Beispiel WDR, ZDF, DLF)
- offene Ausschreibung für die Besetzung von mindestens 2 Stellen (Vorbild DLF)
- 4-Augen-Prinzip für Vertragsabschlüsse
- Orientierung der Vergütung an vergleichbaren öffentlich-rechtlichen Institutionen Vergütungen sollten die Höhe von Senatorengehältern unterschreiten
- Ruhestandsregelungen analog zu Parlamentariern: Amtszeit bestimmt die Dauer der Übergangsbezüge und diese fallen weg bei Antritt eines anderen Dienstverhältnisses.
- Eigenversicherung mit Zuschüsse des Senders für die Altersvorsorge analog zu Rentenversicherung und sonstigen privaten Zusatzversicherungen.
- jährliche Berichtspflicht für Rundfunkrat, Verwaltungsrat und Compliance-Abteilung
- RR-Sitzungen und Ausschusssitzungen sind grundsätzlich - soweit nicht berechtigte Interessen entgegenstehen - öffentlich und im Netz zu übertragen.
- Unabhängigkeit von Senderleitung und Gremien
- Sachgerechte Ausstattung.
- je ein Mitglied aus Personalrat, Redaktionsvertretung und Freienrat als beratende Stimme in den RR. Desgleichen in den VR
- Pilotprojekt für einen Publikumsbeirat,
nach einer Evaluierungsphase als ständiges Gremium beizubehalten.
- Ombudsperson für externe Produktion zur Kontrolle des Machtgefüges Redaktion/externe Auftragnehmer.
- Werbereduzierung im rbb-Hörfunk auf 90 Minuten Gesamtzeit täglich, eher weniger.
(die Langfassung des Papiers finden Sie hier)
Berlin, 13. 1. 23
Landesarbeitsgemeinschaft Medien von Bündnis90/Die Grünen Berlin
Diese Website ist gemacht mit TYPO3 GRÜNE, einem kostenlosen TYPO3-Template für alle Gliederungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TYPO3 und sein Logo sind Marken der TYPO3 Association.