Berlin wird Solidarity City – Die Rechte aller hier lebenden sichern!

29.11.18 –

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz am 24.11.2018

Berlin wird Solidarity City – Die Rechte aller hier Lebenden sichern!

Berlin soll „Solidarity City“ für Menschen ohne Papiere und / oder mit prekärem Aufenthaltsstatus werden. Mit konkreten Maßnahmen soll die Stadt die Wahrung der Menschen- und Grundrechte sowie die Teilhabe aller ihrer Bewohner*innen sicherstellen.

Das bestehende Aufenthalts- und Asylrecht verweigert tausenden in Berlin lebenden Menschen einen langfristig gesicherten Aufenthaltsstatus sowie eine soziale, wirtschaftliche und kulturelle Teilhabe an der Stadtgesellschaft.

Seit Jahren, zum Teil seit Jahrzehnten, ist ihr Aufenthalt in Berlin jedoch faktische Realität und wird es in den meisten Fällen auch bleiben. Sie sind Bewohner*innen Berlins, seiner Bezirke, seiner Kieze, egal ob sie schon lange oder erst kurz dazugehören.

Zugleich werden ihnen aufgrund der Bestimmungen des Aufenthalts- und Asylrechts des Bundes faktisch grundlegende Rechte vorenthalten, die ihnen aber gemäß internationalen und europäischen Menschenrechen, sowie den Grundrechten nach dem deutschen Grundgesetz zustehen.

Dabei geht es etwa um die Rechte aus der UN-Menschenrechtskonvention (AEMR), wie auf ärztliche Versorgung und soziale Absicherung (Artikel 25), das Recht auf Arbeit und gleichen Lohn (Artikel 23), das Recht auf Freizügigkeit (Artikel 13) – um nur einige Beispiele zu nennen. Darüber hinaus schreibt das Internationale Übereinkommen für die Beseitigung jeglicher Form von rassistischer Diskriminierung vor, staatlichen Schutz für betroffene Gruppen zu gewährleisten, damit diese ihre menschenrechtlich verbrieften Rechte wahrnehmen können (Artikel 5). Auch das deutsche Grundgesetz benennt zahlreiche Rechte, die allen Menschen in Deutschland unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus zustehen.

SOLIDARITY CITY BERLIN

Wir fordern daher den Berliner Senat auf, durch aktive Maßnahmen der Gesetzgebung und Verwaltung die Menschenrechte der hier lebenden Menschen- auch derer ohne Papiere und / oder mit prekärem Aufenthaltsstatus - zu schützen.

Dem Gedanken der internationalen Sanctuary und Solidarity City- Bewegungen folgend, fordern wir auf Ebene der kommunalen und Landesverwaltung konkrete Solidarität gegenüber allen hier lebenden Menschen, die sich in verbindlichen Maßnahmen niederschlägt.

Der Berliner Senat hat in diesem Sommer angekündigt dem europäischen Städteverbund „Solidarity Cities“ beizutreten. In dessen Fokus steht vor allem eine effizientere und koordinierte Steuerung dessen, was die beteiligten Stadtregierungen als „Flüchtlingskrise“ verstehen. Ihre Initiativen und Erklärungen haben allerdings hauptsächlich symbolischen Charakter; die Menschen haben aber einen Anspruch auf konkrete und spürbare Verbesserungen ihrer Lebenssituation.

Dieser Antrag bezieht sich daher auf ein weitergehendes und effektives Verständnis einer Solidarity City, so wie etwa des aktivistischen Netzwerks mit dem ähnlichen Namen „Solidarity City“, das in Deutschland gegründet wurde. Es umfasst zahlreiche Willkommensinitiativen, Migrant*innenselbstorganisationen, neue deutsche Organisationen, Flüchtlingsräte, stadtpolitische Bewegungen, kirchliche Gruppen und Wissenschaftler*innen.

Ihr Ansatz ist es, sich mit konkreten Forderungen für gleiche Rechte aller Menschen in der Stadt, unabhängig vom Aufenthaltsstatus und Herkunft, einzusetzen. Entscheidend für Teilhabe muss der Wohnort sein. Hierfür gibt es je nach lokaler Gesetzeslage unterschiedliche Spielräume, die sie vorschlagen auszuschöpfen und zu gestalten.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berlin steht an der Seite der Menschen, die in Berlin Solidarität leben und tagtäglich den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserer Stadt stärken. Jede Woche, sei es bei Seebrücken-Demonstrationen, Anti-Rechts-Aktionen oder #Unteilbar gehen tausende Menschen auf die Straße. Hunderttausende Menschen setzen sich seit Jahren ehrenamtlich oder beruflich für ein solidarisches Miteinander ein. Für diese Menschen machen wir als GRÜNE Politik.

WER HIER IST, IST BERLINER*IN

Wir wollen, dass Berlin sich als Solidarity City demonstrativ vor alle hier lebenden Menschen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, stellt und auf kreative Weise den bestehenden Rechtsrahmen nutzt und ausschöpft, um sie vor Abschiebung zu schützen und Teilhabe zu ermöglichen.

Menschen mit prekärem Aufenthaltsstatus leben aus Furcht vor der eigenen Abschiebung oder der Abschiebung von Angehörigen in existenzieller Angst vor Polizei, Verwaltung und Behörden im Allgemeinen. Dies erschwert das Leben in allen Bereichen. Der dringend notwendige Arztbesuch, eine Berufsausbildung, die Anmeldung eines Arbeitsverhältnisses, oder Hilfe als Opfer von Straftaten bleiben ihnen daher oft verwehrt.

Der Zugang zu grundlegenden Rechten und Hilfen, welche für viele selbstverständlich sind, muss daher so niedrigschwellig und mehrsprachig wie möglich gestaltet werden.

Wir fordern:

1. Haltung zeigen – Berlin ist Solidarity City

Berlin soll sich solidarisch erklären mit allen Menschen, denen grundlegende Rechte verwehrt werden - sei es mit deutscher, anderer oder keiner Staatsangehörigkeit. Auch mit jenen, die sich noch auf der Flucht vor Menschenrechtsverletzungen befinden, möchten wir uns solidarisch zeigen und humanitäre Verantwortung übernehmen.

Wir begrüßen daher, dass das Land Berlin ein Kontingent für die Geflüchteten der #Lifeline angeboten hat. Doch gerade im Asyl- und Aufenthaltsrecht liegen die Kompetenzen beim Bund, und so verweigerte hier das Bundesinnenministerium die Zusammenarbeit. Berlin soll auch weiterhin solche Angebote machen und beim Bundesinnenminister hartnäckig auf Einvernehmen drängen. Doch die ertrinkenden Geflüchteten im Mittelmeer können nicht auf die Unterstützung dieser Bundesregierung warten. Wir fordern deshalb den Berliner Senat auf, die Finanzierung für ein Seenotrettungsschiff im Mittelmeer mit allen verbundenen Kosten zu übernehmen oder sich zumindest daran zu beteiligen. Zur Umsetzung kann auch auf die Expertise der vorhandenen Seenotrettungsorganisationen zurückgegriffen werden, von denen sich einige den Betrieb der Seenotrettungsschiffe nicht dauerhaft leisten können. Darüber hinaus fordern wir den Berliner Senat auf Rechtsgutachten über alle Möglichkeiten in Auftrag zu geben, mit denen sich das Land Berlin gezielt an der Aufnahme von Geflüchteten aus der Mittelmeerregion beteiligen kann. Insbesondere die Frage wie ohne Einvernehmen des Bundesinnenministers der bekundete Wille zur Aufnahme durch den Senat umgesetzt werden kann, soll geprüft werden. Außerdem soll untersucht werden, wie Kommunen und Bundesländer dazu beitragen können das gescheiterte Dublin-System durch kreative Vorschläge solidarischer zu gestalten, bis ein neues praktikables System gefunden wurde.

Das Land Berlin soll prüfen, welche weiteren Möglichkeiten bestehen, die gesetzlichen Vorgaben des Asyl- und Aufenthaltsrechts, des Sozialrechts, etc. im Sinne einer menschenrechtsorientierten Politik zugunsten der Betroffenen zu nutzen und auszulegen sowie eigene neue Regelungen und Projekte im Sinne einer Solidarischen Stadt anzustoßen. Im Rahmen der sogenannte „Ermessensduldung“ etwa wollen wir als Berlin Vorreiter*in sein. Die sogenannten AnkER-Zentren hingegen lehnen wir als integrationsfeindlich ab.

Ziel ist ein solidarisches Miteinander aller hier Lebenden und hier Schutzsuchenden, anstelle von Ausgrenzung und Abschottung.

2. Rechtsberatung sicherstellen

Zur Wahrnehmung ihrer Rechte in asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren, aber auch in Bezug auf Sozialleistungen sind Menschen mit prekärem Aufenthaltsstatus abhängig von einer niedrigschwelligen Rechtsberatung. Menschen, die von Abschiebung oder Abschiebehaft bedroht sind, suchen hierfür verständlicherweise keine staatlichen Stellen oder Behörden auf. Daher wird diese Arbeit zum großen Teil von gemeinnützigen Vereinen und Initiativen geleistet, deren Finanzierung jedoch mehr als unzureichend ist.

Daher fordern wir einen deutlichen und langfristig gesicherten Aufwuchs der Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen, die Rechtsberatung für Geflüchtete und Migrant*innen anbieten.

3. Gesundheit ist Menschenrecht

Wir fordern die Einführung eines niedrigschwellig zugänglichen, anonymen Krankenscheins für eine medizinische Versorgung aller, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Wir begrüßen es, dass die Clearingstelle für die Gesundheitsversorgung von Menschen ohne Krankenversicherung jetzt an den Start geht. Wir betonen jedoch, dass in der Umsetzung eine freie Arztwahl und die Anonymität der Patient*innen gewahrt bleiben und eine Krankenversorgung zweiter Klasse verhindert werden muss. Es wird auch weiterhin nötig sein, diesbezügliche zivilgesellschaftliche Initiativen öffentlich finanziell zu fördern. Wir fordern außerdem die Einrichtung und Förderung von Angeboten psychosozialer Beratung und psychiatrischer/ psychotherapeutischer Behandlung unabhängig vom Aufenthaltsstatus.

4. Integration auf dem Arbeitsmarkt unterstützen

Das Grundrecht auf Arbeit verstehen wir konkret als Recht auf legale Arbeit. Als Recht auf faire Löhne, auf eine sichere Arbeitsplatzumgebung, auf Arbeitnehmer*innenrechte. Wir fordern die Ausweitung und Sicherung regulärer Erwerbsmöglichkeiten für Menschen mit prekärem Aufenthaltsstatus.

Geflüchtete, die in Berlin Arbeit gefunden haben, aber ursprünglich anderen Bundesländern zugewiesen wurden, benötigen die Zustimmung des Landes zur Aufhebung der Wohnsitzauflage. Die hierbei bestehenden Hürden und Bearbeitungsfristen machen den Betroffenen und potentiellen Arbeitgeber*innen ein reguläres Arbeitsverhältnis praktisch unmöglich. Wir fordern daher eine Erleichterung der zu erbringenden Nachweise von Einkommen und Wohnraum und eine deutlich beschleunigte Bearbeitung dieser Anträge.

5. Bildung und Ausbildung als Grundstein

Das Recht auf Bildung steht für den diskriminierungsfreien Zugang aller Menschen zu schulischer Aus- und Weiterbildung (Artikel 26 AEMR). Wir begrüßen, dass die Schulbildung in Berlin für alle Kinder und Jugendliche unabhängig vom Status gesetzlich verankert ist. Trotz des formalen Rechts auf Zugang zu Schulen (§2 Berliner Schulgesetz) bestehen in der Praxis jedoch erhebliche Hürden, die Kinder und Jugendliche de facto vom Schulbesuch ausschließen. Das mit der Aufnahme von Kindern befasste Schulpersonal soll zur Rechtslage geschult und für die Lage betroffener Eltern und Schüler*innen sensibilisiert werden.

Um den Zugang auch zu beruflicher Bildung zu verbessern, soll die Clearingstelle der Senatsbildungsverwaltung besser ausgestattet werden und Kammern und Unternehmensverbände auf bestehende Integrationshindernisse aufmerksam gemacht werden. Außerdem ist sicherzustellen, dass Jugendliche mit prekärem Aufenthalt eine Bildungslaufbahn an Schulen und OSZ beginnen und auch beenden können. Analog zu Ausbildungsduldung fordern wir eine Schul-Duldung.

Wir fordern die Öffnung landesfinanzierter Sprachkurse und Orientierungskurse für Menschen ohne Aufenthaltsstatus und den Ausbau eines geförderten Kursangebots auf das Sprachniveau B1 und B2.

Um Menschen mit prekärem Status eine Berufsperspektive zu ermöglichen, schlagen wir vor, die Schwelle für die Erteilung von Ausbildungsduldungen zu senken und dafür sämtliche Ermessensspielräume des Landes auszuschöpfen.

Auch für Praktika braucht es eine Regelung, die es Betrieben ermöglicht, solche für Menschen ohne regulären Aufenthalt anzubieten.

Weiter fordern wir die Öffnung von Kindertagesstätten für Kinder ohne legalen Aufenthalt. Nach dem Vorbild Hamburg können anonymisierte Kita-Gutscheine durch eine nichtstaatliche Beratungsstelle vergeben werden, um die Finanzierung zu sichern. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Daten dieser Kinder nicht an das Jugendamt weitergeleitet werden, da dieses im Gegensatz zu Kitas nicht von der Meldepflicht gegenüber der Ausländerbehörde befreit ist.

6. Altfallregelung umsetzen

Es wurden in der Bundesrepublik und im Land Berlin immer wieder Anläufe für eine Altfallregelung genommen. Zuletzt hat das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 01.08.2015 aufenthaltsrechtliche Liberalisierungen eingeführt mit dem ausdrücklichen Ziel, „die Rechtsstellung derjenigen zu stärken, die auch ohne einen rechtmäßigen Aufenthalt anerkennenswerte Integrationsleistungen erbracht haben.“ Diese Integrationsleistungen sind danach „durch Erteilung eines gesicherten Aufenthaltsstatus zu honorieren.“

Tatsächlich sind die Hürden bei der Umsetzung dieses Gesetzes aber nach wie vor so hoch, dass nur wenige Menschen, die hier leben und arbeiten, dadurch einen gesicherten Status erlangen konnten. Wir erwarten, dass die vom Senat eingesetzte Expertenkommission zur Überarbeitung der Verfahrensvorschriften der Ausländerbehörde (sogenannte VAB-Kommission) hier Hürden beseitigt. Dazu gehören insbesondere die Interpretation der „Integrationsleistungen“ sowie die sogenannten Mitwirkungspflichten.

7. Angebot an Unterkünften ausbauen

Derzeit wird die Unterbringung von Wohnungslosen auf eine Weise finanziert, die Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus davon grundsätzlich ausschließt.

Ebenso ist ihnen der Zugang zum regulären Wohnungsmarkt aufgrund struktureller Diskriminierungen erheblich erschwert.

Daher fordern wir den Aufbau ganzjährig betriebener und durchs Land finanzierter Unterkünfte, die Menschen ausschließlich nach Bedarf und nicht nach Status aufnehmen. Wir fordern eine kleinteilige, inklusive Unterbringung aller hier Lebenden in Verbindung mit Beratung und Unterstützung auf dem Weg in eine gesicherte Wohnsituation.

8. Empowerment und Selbstorganisation fördern

Das Leben von Menschen ohne Papiere und /oder prekärem Aufenthaltsstatus ist hochgradig von Handlungen und Angeboten von hilfsbereiten Menschen, Initiativen, Projekten und Vereinen abhängig. Über Jahre, teilweise Jahrzehnte, wurde das selbstbestimmte Leben so erschwert.

Wir fordern daher die gezielte Förderung selbstorganisierter Gruppen und Räume für Menschen ohne Papiere und /oder prekärem Aufenthaltsstatus, um in geschützten Räumen eigene Forderungen zu formulieren und/oder soziale und kulturelle Begegnungsräume zu schaffen. Der Senat wird aufgefordert dafür geeignete Projektförderungen, selbstbestimmte Bildungsangebote und Räume zur Verfügung zu stellen und den Prozess ideell und finanziell zu begleiten.

9. Städtischen Ausweis schaffen

In den meisten der o. g. Bereiche hängt der Zugang zu Leistungen und Institutionen von Papieren ab. Entweder wird Menschen ohne Papieren der Zugang aufgrund mangelnder Dokumente  verwehrt oder dieser wird durch informelle Praktiken (lediglich temporär) geduldet.

Ebenso haben Menschen, die illegalisiert in Berlin leben, i.d.R. keine behördliche Anmeldung, da sie oft aus Gefälligkeit bei Verwandten oder Bekannten unterkommen, wo keine Anmeldung möglich ist, oder von einer Anmeldung durch die Meldepflicht der Bürgerämter gegenüber der Ausländerbehörde davon abgehalten werden.

Wir fordern daher einen städtischen Ausweis, etwa nach New Yorker Vorbild, der für die Betroffenen als Ersatzdokument fungiert und von den Institutionen des Landes anerkannt wird, zu erarbeiten. Denkbar ist – analog zum anonymen Krankenschein - eine Ausstellung des Ausweises über einen sozialen Träger um die Anonymität und damit das Vertrauen der Zielgruppe zu ermöglichen.

Ziel ist es, hier lebenden Menschen einen gesicherten Zugang zur sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe zu ermöglichen, der ihnen allein aufgrund ihres Aufenthaltsstatus verwehrt wird. Berlin soll sich daher aktiv für die Anerkennung des Dokuments auch durch nichtstaatliche Institutionen, Vereine und Unternehmen einsetzen.

10. Schutz vor Abschiebungen

Berlin soll sich auf Bundes- und europäischer Ebene für eine solidarische, menschenrechtsorientierte Migrationspolitik einsetzen. Wir fordern den im Koalitionsvertrag vereinbarten Paradigmenwechsel weg von Abschiebungen - insbesondere in von Krisen betroffene Länder und Regionen, wie Afghanistan – konsequent umzusetzen!

Zu humanitär nicht tragbaren Situationen gehören auch Abschiebungen in lebensbedrohliche Umstände wie extreme Kälte und Obdachlosigkeit oder Trennung von Familien.

Opfern von Menschenhandel und/ oder sexualisierter Gewalt muss durch den Schutz vor Abschiebung die Möglichkeit zur Strafanzeige und Opferberatung gegeben werden.

Nur wer keine Angst haben muss, jederzeit abgeschoben zu werden, kann das eigene Leben gestalten, sich für die eigenen Rechte einsetzen und selbst gesellschaftliche Verantwortung übernehmen.

11. Verbot des Racial Profiling umsetzen

Wir wollen das sogenannte Racial Profiling konsequent verhindern, bei dem insbesondere Migrant*innen, Geflüchtete und People of Color in den Fokus polizeilicher Maßnahmen geraten. Diese Praxis ist zwar offiziell verboten, das Verbot muss aber in der täglichen Polizeiarbeit endlich auch durchgesetzt werden. Verdachtsunabhängige Kontrollen an „gefährlichen Orten“ in der Annahme, dass sich dort Menschen ohne Aufenthaltsrecht/illegalisierte Menschen aufhalten, darf es nicht mehr geben. Wir begrüßen es, dass die rot-rot-grüne Koalition das jetzt endlich angehen will.

Darüber hinaus fordern wir eine gesetzliche Klarstellung im Berliner Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz, dass Racial Profiling verboten ist. Struktureller Rassismus in der Polizeiarbeit muss auch in der Ausbildung der Polizei deutlicher problematisiert werden. Wir fordern, ein „Community Policing“ Konzept, in dem vertrauensbildende Maßnahmen zwischen Polizei und betroffenen Communities entwickelt werden. Beratungsstellen für Opfer rassistischer Polizeigewalt sind prekär finanziert und müssen gestärkt werden.