25.06.25 –
Zur Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs, das Volksbegehren „Berlin autofrei“ für zulässig zu erklären, kommentieren Nina Stahr und Philmon Ghirmai, Landesvorsitzende:
„Wir teilen einerseits das Ziel, Berlin lebenswerter zu machen, sehen aber andererseits den Weg der Initiative kritisch. Wir sind ganz klar für die Verkehrswende, die andere Metropolen bereits erfolgreich umsetzen: Weniger Autos, weniger Tempo, weniger Lärm, mehr Gesundheit und Wohlsein.
Unsere Vision ist eine Stadt, in denen auch Kinder und Senior*innen wieder unbeschwert und sicher unterwegs sein können. Eine Stadt, in der man sich gerne in den Straßen aufhält, mit weniger Lärm und Abgasen, mit mehr Grünflächen, mit mehr Bänken und Bäumen. Wir setzen uns ein für eine barrierefreie und klimafreundliche Mobilität für alle – niemand sollte Auto fahren müssen. Ein weitreichendes Verbot von Autos im Innenstadtbereich könnte jedoch zu einer Polarisierung zwischen Innen- und Außenstadt führen. Das Risiko, dass Menschen, die derzeit noch ein Auto besitzen, sich überrumpelt fühlen, ist nicht zu vernachlässigen. Wir möchten eine zukunftsfähige Verkehrswende, die alle mitnimmt und sind der festen Überzeugung, dass das nur gemeinsam gelingen kann.
Nachdem CDU und SPD die Verkehrswende in Berlin ausgebremst haben, haben sie jetzt die Möglichkeit zu zeigen, ob sie eine Verkehrspolitik für alle Berliner*innen oder ob sie bei ihrer autopur Politik bleiben wollen. Der Volksentscheid bietet eine Chance, nun einen Prozess zu starten, bei dem gemeinsam über die Parteigrenzen hinweg und mit der Initiative zusammen ein Konsens in der Verkehrspolitik erarbeitet wird, der gemeinsam getragen und umgesetzt wird. CDU und SPD müssen dafür auf die Initiative zugehen, zuhören und ein überparteilich getragenes Maßnahmenpaket entwickeln, das die Ziele des Entscheids aufgreift und ein Gesetz überflüssig macht. Wir brauchen endlich eine zukunftsfähige Verkehrspolitik, statt einen Rückschritt hin zur autogerechten Stadt.
Statt neue Gesetze ist es jetzt entscheidend, die Verkehrswende auf die Straße zu bringen. Dabei dürfen keine Abstriche am Mobilitätsgesetz gemacht werden, und das letzte Kapitel muss schnellstmöglich beschlossen werden. Kürzungen im Bereich Fuß- und Radverkehr, Verkehrssicherheit sowie beim ÖPNV müssen rückgängig gemacht, Radschnellverbindungen weiter geplant und die i2030-Projekte konsequent umgesetzt werden.“
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