Für ein uneingeschränktes Recht auf körperliche Selbstbestimmung

27.09.19 –

FÜR EIN UNEINGESCHRÄNKTES RECHT AUF KÖRPER-LICHE SELBSTBESTIMMUNG

 

Feminismus ist als Haltung im Mainstream angekommen. Gleichzeitig versuchen Rechtspopulist*innen weltweit, die Selbstbestimmungsrechte von Frauen weiter zu beschneiden, besonders in Bezug auf ihre reproduktiven Rechte.
Der Kampf für legale und sichere Abtreibungen ist so alt wie der Kampf um das Wahlrecht für Frauen und begleitet uns Grüne seit unserer Gründung. Gerade in Zeiten, in denen sich international, aber auch in Deutschland, die Versuche häufen, ungewollt Schwangere rechtlich, moralisch und medial zu diskriminieren, müssen und wollen wir klar Position ziehen.
In der DDR hatten Frauen deutlich weitreichendere Rechte und Möglichkeiten über Schwangerschaften zu entscheiden, uns Berliner*innen kommt daher in diesem Kampf eine besondere Verantwortung zu, diesen Rückschritt nach der Wende gutzumachen.
Wir wollen, dass alle Schwangeren sich jederzeit selbstbestimmt für oder auch gegen eine Schwangerschaft entscheiden können und in beiden Fällen die bestmögliche Beratung und medizinische Versorgung erhalten. Selbstbestimmt entscheiden zu können erfordert den richtigen rechtlichen Rahmen, die Verfügbarkeit und Erreichbarkeit von Beratungsangeboten und fachkundigen Ärzt*innen und eine gesellschaftliche Haltung, die Menschen mit und ohne Kinderwunsch gleichermaßen respektiert und unterstützt.
Im letzten Jahr haben sich allein in Deutschland über 100.000 Frauen und Menschen dafür entschieden, eine Schwangerschaft zu beenden. Wir sind solidarisch mit ihnen und fordern:
Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen
Die LDK hat im Frühjahr beschlossen: “Auch das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Gebärmutter darf nicht länger durch das Strafgesetzbuch kriminalisiert werden, wie es die Paragraphen 218 und 219 tun. Der vermeintliche „Kompromiss“ rund um den Paragraphen 219a reicht uns deshalb bei weitem nicht aus. Wir kämpfen weiter für eine Abschaffung und für die Entkriminalisierung eines Abbruchs der Schwangerschaft. Dafür müssen die Paragraphen 218 und 219 gestrichen werden. Selbstbestimmung bedeutet für uns, dass Frauen frei von jeglichem Stigma über ihren Körper und eine mögliche Schwangerschaft entscheiden können.”
Jetzt müssen die notwendigen Schritte ergriffen werden, um diese Vision Wirklichkeit werden zu lassen.
Dazu soll Berlin eine Bundesratsinitiative einbringen, die die vollständige Streichung der Paragraphen 218 und 219 StGB zum Ziel hat. Schwangerschaftsabbrüche sollen vollständig entkriminalisiert und wie andere notwendige medizinische Eingriffe behandelt werden. Kanada ist hier mit gutem Beispiel und ausnahmslos positiven Auswirkungen vorangegangen: 90 Prozent der Abbrüche finden dort – wie in anderen Ländern auch – vor der 12. Schwangerschaftswoche statt. Abbrüche nach Ablauf dieser Frist erfolgen meist aus medizinischen Gründen. Zudem hat Kanada die geringste Zahl an Komplikationen beim Eingriff und die geringste Müttersterblichkeit der ganzen Welt. An diesem guten Beispiel sollte sich Deutschland orientieren und spezifische Regelungen der Berufsordnung der Ärzt*innen überlassen.
Verbesserung der Beratungsangebote
Es ist richtig und wichtig, dass Menschen in einem Schwangerschaftskonflikt fachkundige Beratung wahrnehmen können. Auch nach Streichung der Paragraphen 218 und 219 muss ein freiwilliges, ergebnisoffenes, ideologie- und kostenfreies Beratungsangebot gewährleistet sein. Damit stellen wir sicher, dass Schwangere, die einen Abbruch erwägen, sich unsicher sind, aber auch Frauen, die möglicherweise gegen ihren Willen zu einem Abbruch gedrängt werden, eine umfangreiche Unterstützung bei der für sie richtigen Entscheidung erfahren.
Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass in Berlin die Finanzierung von ausreichend vielen qualifizierten Beratungsstellen langfristig gesichert ist.
Eine regelmäßige Evaluierung soll sicherstellen, dass jede Frau und jeder schwangere Mensch zeitnah eine fachlich qualifizierte, neutrale Schwangerschaftsberatung in Anspruch nehmen kann.
Zudem prüfen wir rechtliche Schritte gegen Beratungsstellen, die nachweislich keine ergebnisoffene Beratung anbieten. Insbesondere gegen solche Stellen, die mit Schwangerschaftskonfliktberatung werben aber keine Beratungsscheine ausstellen, solange diese gesetzlich für einen Abbruch erforderlich sind.
Auf dem Portal Berlin.de sowie an anderen öffentlichen Stellen, sollen keine Beratungsstellen gelistet werden, die keinen solchen Schein ausstellen können oder wollen.
Forschung und Lehre zu Schwangerschaftsabbrüchen
Eine rechtliche Situation, die legale und sichere Schwangerschaftsabbrüche ermöglicht, nützt nichts, wenn es in der Praxis keine Ärzt*innen gibt, die diese durchführen können. Aufgrund der rechtlichen Situation in Deutschland, die Schwangerschaftsabbrüche als Straftaten wertet, werden Abbrüche nicht in der medizinischen Ausbildung gelehrt. Somit fehlen schon heute in vielen Regionen Mediziner*innen, die Abbrüche durchführen können und die Zahlen sinken weiter. Ärzt*innen, die Schwangere in ihrer reproduktiven Selbstbestimmung unterstützen wollen, müssen sich mit viel Eigeninitiative und oft im Ausland das notwendige Wissen aneignen.
Es ist gut, dass Berlin über eine Online-Suchmaske darüber informiert, welche Ärzt*innen Abbrüche durchführen. Berlin soll sich außerdem im Bundesrat und in der Kultusministerkonferenz dafür einsetzen, dass medikamentöse und operative Schwangerschaftsabbrüche Bestandteil jeder gynäkologischen Ausbildung werden. Zusätzlich sollen Forschungsmittel bereitgestellt werden, um die medizinischen Möglichkeiten zum Schwangerschaftsabbruch weiterzuentwickeln.
Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse
Derzeit übernehmen die Krankenkassen nur die Vor- und Nachuntersuchungen, nicht aber den medikamentösen oder operativen Abbruch selbst. Nur in finanziellen Härtefällen können über einen zusätzlichen Antrag der schwangeren Person alle Kosten übernommen werden.
Ein Schwangerschaftsabbruch ist aber keine “individuelle Gesundheitsleistung”, eine zusätzliche finanzielle Belastung der betroffenen Schwangeren ist nicht akzeptabel.
Berlin soll sich deshalb im Rahmen der Möglichkeiten dafür einsetzen, dass Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich und vollumfänglich in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden.
Ende der Stigmatisierung
Entgegen der Propaganda von Antifeminist*innen hat ein Schwangerschaftsabbruch nicht zwangsläufig psychische Probleme zur Folge, im Gegenteil, mehrere Studien belegen, dass sichere, legale Abbrüche physisch zu den sichersten medizinischen Eingriffen gehören und auch psychisch für die allermeisten Patientinnen keinerlei Langzeiteffekte haben. Was jedoch von Expert*innen als Risikofaktor gewertet wird, ist die gesellschaftliche Stigmatisierung von und der schlechte Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen. Betroffene können nicht offen über den Schwangerschaftskonflikt sprechen, ohne in ihrem privaten und beruflichen Umfeld Ächtung und andere negative Konsequenzen zu befürchten.
Weltweit zeigt sich, dass die Länder mit liberalen Abtreibungsgesetzen auch die mit den wenigsten Schwangerschaftsabbrüchen sind. Die Behauptung, Schwangere würden ohne Fristenregelung auch noch im 8. Monat abtreiben, lässt sich nicht belegen und spiegelt eine frauenverachtende Haltung wider. Als Bündnis 90/Die Grünen wehren wir uns gegen die Stigmatisierung von Schwangeren, die häufig einem anti-emanzipatorischen Frauenbild entspringt. Wir fordern die Landesregierung auf Informationskampagnen zu entwickeln, die das Thema Schwangerschaftsabbruch entstigmatisieren.