Gewaltschutz in Berlin intersektional gestalten

30.11.24 –

Beschluss auf der Landesdelegiertenkonferenz:

Die Istanbul Konvention gegen häusliche Gewalt stärkt vulnerable Gruppen, weil sie sich auf Grund der besonderen Umstände weniger zu wehren wissen und eher zur Zielscheibe von Gewalttätern werden können. Beispielsweise aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Religion oder ihrer sexuellen Orientierung und Identität können Frauen und TIN-Personen (trans, intersexuelle und nicht-binäre Personen) mehfach diskriminiert und besonders von Gewalt betroffen sein. Diese intersektionale Perspektive der Mehrfachdiskriminierung muss in der Gestaltung von Gewaltschutzmaßnahmen in Berlin berücksichtigt werden. Denn alle Frauen und TIN-Personen in Berlin haben den bestmöglichen Schutz gegen Gewalt verdient.

Wir fordern daher, vorhandene und geplante Maßnahmen der Anti-Gewaltarbeit in Berlin im Rahmen der Umsetzung der Istanbul Konvention unter intersektionaler Perspektive zugestalten.

Konkret wollen wir folgende Maßnahmen umsetzen:

  • Die Erstellung von Schutzkonzepten und Leitbildern unter intersektionaler Perspektive für das Hilfesystem

  • Schulungen zur intersektionalen Sensibilisierung des Personals in der Fraueninfrastruktur, der Gesundheitsversorgung sowie der Polizei und
    Staatsanwaltschaft

  • Ein Ausbau der Sprach- und Kulturmittlung für alle Einrichtungen des Hilfesystems sowie mehrsprachiges und barrierearmes Informationsmaterial

  • Unterstützung von Baumaßnahmen in Einrichtungen wie z.B. Frauenhäusern, um mehr Barrierefreiheit zu ermöglichen, damit beispielsweise mehr Menschen im Rollstuhl oder Gehörlose die Gewaltschutz-Angebote des Hilfesystems wahrnehmen können

  • Ausbau der Angebote zur Kinderbetreuung, damit Betroffene die Hilfestrukturen nutzen können

  • Die Schaffung von ausreichend Unterstützungsangeboten für trans, intersexuelle und nicht-binäre Personen.

Kategorie

Vielfalt Leben