Intersektionale Perspektive für Gewaltschutz als Leitlinie

23.09.23 –

Beschluss auf der Frauen*Konferenz:

An jedem Tag versucht in Deutschland ein (Ex-)Partner eine Frau umzubringen. Die Istanbul Konvention zur Bekämpfung und Verhütung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verpflichtet uns, allen Frauen Schutz vor Gewalt zu bieten.

Bei der Umsetzung der Konvention ist eine Diskriminierung in der Anti-Gewalt- Arbeit verboten. Alle betroffenen Frauen müssen angebotene Unterstützungsleistungen annehmen können. Dies betrifft besonders Frauen mit Behinderung, wohnungslose Frauen, lesbische Frauen, Trans- und Interpersonen, Sexarbeitende und geflüchtete oder migrantisierte Frauen. Denn bei Frauen mit intersektional verschränkten Diskriminierungsmerkmalen, also mit Mehrfachdiskriminierung, können die Barrieren höher sein, das Hilfesystem in Anspruch zu nehmen. Wenn beispielsweise kaum ein Frauenhaus barrierefrei gestaltet ist, hat eine akut von Gewalt betroffene Frau im Rollstuhl größere Schwierigkeiten, einen Schutzplatz zu finden.

Das Diskriminierungsverbot der Istanbul Konvention muss auch in der Gestaltung der Gewaltschutzmaßnahmen in Berlin berücksichtigt werden. Denn alle Frauen in Berlin haben den bestmöglichen Schutz gegen Gewalt verdient.

Wir Bündnis 90/Die Grünen in Berlin setzen uns ein für

  • intersektionale Schutzkonzepte und Leitbilder für das Hilfesystem
  • ein Angebot von Schulungen zur Sensibilisierung des Personals, so z.B. auch die Einrichtung von zielgruppenspezifischen Anlaufstellen: Beratungs- und Unterstützungsangebote für z.B. migrantisierte Frauen, queere Frauen oder Sexarbeitende
  • eine angemessene Bezahlung der Arbeit der Mitarbeiter*innen im Hilfesystem, angelehnt an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes
  • einen Pool für die Finanzierung von Sprach- und/oder Kulturmittlung sowie mehrsprachig erstelltes Informationsmaterial
  • dort, wo es geht, Baumaßnahmen für mehr Barrierefreiheit, um z.B. für Menschen im Rollstuhl oder Gehörlose Aufenthalte und Beratungsmöglichkeiten zu ermöglichen
  • den Ausbau von Angeboten zur Kinderbetreuung und zur Unterbringung von Kindern in Beratungsstellen und Unterkünften
  • das Vorhaben der Bundesregierung einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen zu erarbeiten, um den Schutz und Beratung für alle Betroffenen sicherzustellen. Hierbei muss eine intersektionale Perspektive berücksichtigt werden.