09.01.20 –
Die Begrenzung der Durchsatzmenge für die Müllverbrennungsanlage (MHKW) in Ruh-leben ist auf 520.000 Tonnen pro Jahr rechtsverbindlich festgeschrieben. Die immissi-onsschutzrechtlich genehmigte Obergrenze zur Verbrennung unseres Berliner Restmülls darf nicht überschritten werden, wollen wir die Stadt wirklich zu einer "Zero Waste City" machen, wie es das Abgeordnetenhaus auf unsere Initiative hin beschlossen hat.
In den letzten zwei Jahren hat die BSR die Abfallmengen zur Verbrennung im MHKW Ruhleben fortlaufend erhöht und die immissionsschutzrechtlich genehmigte Menge von 520.000 Jahrestonnen überschritten: 2017 bereits ca. 560.700 Jahrestonnen, 2018 dann 581.947 Jahrestonnen. Diese Überschreitungen vollzog die BSR, ohne dass sich die Restmüllmengen aus den Berliner Haushalten entsprechend erhöht haben. Offenbar verfolgt die BSR damit eigene Interessen und eine Unternehmensstrategie, die primär wirtschaftlich orientiert ist und den Zielen der Grünen und den abfallwirtschaftlichen Zielen der Koalition zuwider läuft.
Die Ausweitung der Müllverbrennung macht die Bemühungen zur Abfallvermeidung und zum Recycling zunichte. Denn entsprechend der geltenden Abfallhierarchie darf nur thermisch behandelt werden, was sich nicht vermeiden lässt, nicht wiederverwendet und nicht recycelt werden kann.
Die stillschweigende und nunmehr auch öffentlich angekündigte Ausweitung der Müll-verbrennung in Berlin setzt dagegen das Signal: Abfallvermeidung und Recycling wer-den von der BSR nicht vorrangig angestrebt. Das ist ein verheerendes Signal. Damit droht die Abfallhierarchie aus dem Ruder zu laufen. Bemühungen zur Abfallvermeidung werden diskreditiert und das Leitbild „Zero Waste“ wird ausgehöhlt.
Mit der Koalitionsvereinbarung haben sich alle Regierungsfraktionen auf eine „drasti-sche Reduktion der Restabfallmenge“ verständigt, deshalb ist die von der BSR begon-nene Ausweitung der Müllverbrennung in Ruhleben nicht nachvollziehbar und mit der Zielhierarchie nicht vereinbar. Wir erwarten, dass die BSR sich an den politischen Ziel-vorgaben des neuen Abfallwirtschaftskonzeptes orientiert und sich aktiv daran beteiligt, Berlin zu einer Zero-Waste Metropole umzubauen. Hierzu bedarf es vielfältiger Aktivitä-ten der BSR, u.a.: Die Biosammlung muss ausgebaut und organische Abfälle optimal verwertet werden. Rund 40 Prozent des Restmülls könnten theoretisch eingespart wer-den und gehören nicht ins MHKW. Sperrmüll darf nicht einfach verfeuert werden, son-dern enthält viele Rohstoffe, die besser zu nutzen und zu recyceln sind. Deswegen muss die Sperrmüllsammlung optimiert werden, die Recyclinghöfe neu gestaltet und braucht Berlin ein Gebrauchtwarenkaufhaus, in dem das, was die einen nicht mehr wollen, ande-ren kostengünstig zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Speisereste der Gastrono-mie sind eine wichtige Ressource für Biogas, die in Berlin noch immer nicht hinreichend genutzt wird. Deshalb bedarf es nicht nur einer konkreten Mitwirkung der BSR um die Ziele des AWK umzusetzen, indem z.B. die Abfallberatung konsequent ausgebaut wird, sondern es braucht insbesondere auch eine Anlagestrategie, die den Erfordernissen des AWK Rechnung trägt. Da sich Müllverbrennung auch bei einer konsequenten Zero Was-te Strategie mittelfristig noch nicht komplett vermeiden lässt muss sichergestellt sein, dass die dabei erzeugte Energie möglichst effizient verwertet wird und die vorhandenen technischen Kapazitäten (MHKW und 2 MPS Anlagen) im Hinblick auf die Stoffströme Berlins bei Restmüll und Gewerbemüll optimal eingesetzt werden. Die Verwertung von Restmüll kann für den Übergang noch einen Beitrag liefern, um Berlins Kohlekraftwerke zu ersetzen und Fernwärme etwas klimafreundlicher zu machen. Keinesfalls aber darf dies dazu führen, dass Berlin Müllverbrennungskapazitäten aufbaut, die die ehrgeizigen Zielvorgaben des AWKs konterkarieren und Berlin in die Situation bringen, dass aus be-triebswirtschaftlichen Gründen die BSR Müll zur Verbrennung importieren muss oder aber ihr Beitrag an der Umsetzung des AWK hinter den ambitionierten Zielen der Koali-tion zurückbleibt. Die Durchsatzmengen der Müllverbrennung dürfen deshalb den Zie-len des AWK nicht zuwiderlaufen. Wie oben ausgeführt darf die Obergrenze von 520 000 Jahrestonnen maximal zuzüglich einer Toleranz von 26 000 Jahrestonnen nicht überschritten werden.
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