16.12.20 –
Vorläufiger Beschluss auf dem Landesausschuss:
Mindestens die Hälfte der Macht den Frauen. Das ist unser Anspruch. Leider sind wir in der Realität unserer Parlamente davon sehr weit entfernt. Denn Frauen sind in allen deutschen Parlamenten unterrepräsentiert. Im Berliner Abgeordnetenhaus sitzen nur 33 % Frauen. CDU und FDP haben seit jeher zu wenige Frauen in ihren Fraktionen. Und durch das Erstarken der AfD hat sich die Repräsentanz von Frauen in den Parlamenten nochmals verschlechtert. Auch in den Bezirksverordnetenversammlungen liegt der Frauenanteil bei nur 39%.
Wir Grüne stehen seit unserer Gründung für Geschlechtergerechtigkeit, auch in den Parlamenten. Mit dem Grünen Frauenstatut, das seit 1986 gilt, haben wir selbst dafür gesorgt, dass unsere Wahllisten auf allen Ebenen mindestquotiert besetzt sind. Dass bei uns Frauen erfolgreich in der ersten Reihe Politik machen, verdanken wir nicht zuletzt dieser Tatsache. Frauen stehen in all unseren Gremien und Wahllisten mindestens die Hälfte aller Plätze zu; die offenen Plätze sind für alle Geschlechter offen.
Wir Grüne machen vor, wie es geht. Denn Demokratie kann nur gerecht gestaltet werden, wenn alle Geschlechter beteiligt sind. Auf die Ideen und Stimmen von Frauen darf nicht verzichtet werden. Deshalb haben wir 2019 als Grüne Berlin einen Beschluss für ein Paritätsgesetz gefasst und auch die Grüne Fraktion im Abgeordnetenhaus hat in diesem Jahr ein Eckpunktepapier für Repräsentanz von Frauen in den Berliner Parlamenten erarbeitet. Wir wollen die Gesellschaft verändern, sie gerechter machen, mit gleichen Chancen und Möglichkeiten für alle. Dieses Prinzip muss endlich auch für Wahllisten und die Besetzung von Direktwahlkreisen gelten.
Dabei ist Geschlechterparität nur ein erster Schritt auf dem Weg zu mehr Vielfalt in den Parlamenten. Wir werden noch weitere Schritte brauchen und wollen dabei auch Mehrfachdiskriminierung und unterschiedliche Gruppen (wie z.B. BIPoC und Menschen mit Behinderung) mitdenken. Unsere Vision ist eine vielfältige Repräsentanz in Politik, Wirtschaft, Kultur, Medien, Wissenschaft und Verwaltung, die unsere Bevölkerung abbildet.
Alteingesessene weiße Männernetzwerke verhindern häufig eine stärkere Präsenz von Frauen in der Politik. Sie führen dazu, dass Frauen insgesamt weniger Vorbilder haben, weniger für Ämter und Mandate ermutigt werden und weniger Unterstützung als Männer erhalten. Bewusste und unterbewusste traditionelle Rollen- und Familienbilder stehen dem Konzept der Frau als politisch handelnde Person mit eigenem Gestaltungswillen entgegen. Zusätzlich lastet neben der Erwerbsarbeit immer noch der größte Teil der Haus- und Sorgearbeit auf den Schultern von Frauen. Da bleibt wenig Zeit für ein politisches Ehrenamt und die Hürden für eine politische Karriere sind ungleich größer.
Weltweit gibt es in mindestens 81 Staaten Wahlen mit gesetzlichen Geschlechterquoten, so zeigt es die interparlamentarische Union. In der EU haben Länder wie Frankreich, Spanien und Slowenien bereits Paritätsgesetze erlassen. Auch die Bundesländer Thüringen und Brandenburg haben Paritätsgesetze beschlossen, die dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt wurden.
Das Gleichstellungsgebot im Grundgesetz ist ein hohes Gut. Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes lautet: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Alle gesellschaftlichen Strukturen, insbesondere die der repräsentativen politischen Vertretung müssen darauf hinarbeiten und reelle Hürden abbauen. Sollten Verfassungsgüter kollidieren, müssen sie grundsätzlich gegeneinander abgewogen werden. Der aktive Auftrag an den Staat für Gleichstellung im Grundgesetz hat dabei besonderes Gewicht. Dem muss nun endlich auch unser Wahlgesetz gerecht werden.
Das vergangene Jahrhundert zeigt: Es reicht nicht, sich auf den guten Willen der Parteien zu verlassen. Gerade die konservativen und rechten Parteien stellen kaum Frauen für die Parlamente auf, ein paritätisch besetztes Parlament ist damit ohne Quotenregelungen in weiter Ferne. Fest steht: Im 21. Jahrhundert haben wir noch immer keine Gleichstellung von Frauen, wie im Grundgesetz vorgesehen. Dies hängt auch mit der mangelnden Repräsentation von Frauen in politischen Entscheidungsstrukturen zusammen. Bündnis 90/Die GRÜNEN in Berlin fordern deshalb überall Geschlechtergerechtigkeit. Darum setzen wir uns dafür ein, dass wir in der nächsten Wahlperiode ein verfassungskonformes Paritätsgesetz entwickeln und damit Regelungen einführen, um mehr Frauen in die Parlamente zu bringen. Damit es eine echte Ergebnisparität und eine Stärkung der Geschlechtergerechtigkeit gibt, ist wichtig, dass sie auf Landeslisten als auch sowie bei den Wahlkreisen wirken, die Bezirkslisten abgeschafft werden und Beteiligung jenseits der Geschlechterbinarität ermöglicht ist. Damit endlich auch in den Parlamenten selbstverständlich ist: Mindestens 50% der Macht den Frauen.
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