Aktuelle Lage: Mietendeckel

21.10.19 –

Rot-Rot-Grün in Berlin hat den Mut, die Mieter*innen zu entlasten und so 1,5 Millionen Haushalte zu schützen. Und das ist bitter nötig. Denn der Mietenmarkt gerät immer mehr aus den Fugen. Das können und wollen wir als Bündnis 90/Die Grünen Berlin nicht einfach zulassen.

Die Einführung eines Berliner Mietendeckels ist deshalb eines der wichtigsten Gesetzesvorhaben dieser Legislatur. Wir Grünen haben uns von Beginn an konstruktiv im Sinne eines praktikablen, sozial gerechten und rechtssicheren Mietendeckels eingebracht.

Die vergangenen Wochen waren harte Arbeit. Aber sie haben sich gelohnt. Es liegt in der Natur der Sache, dass bei solch einem wichtigen Projekt auch mal die Fetzen fliegen. Die vielen hitzigen, aber auch konstruktiven Gespräche haben sichergestellt, dass wir uns als Koalition auf einen fairen, umsetzbaren und rechtssicheren Gesetzentwurf einigen konnten.

Konkret wird der Mietendeckel nun folgende Punkte beinhalten:

  • Wir werden die Mieten in Berlin für die nächsten fünf Jahre einfrieren und so den Mieter*innen eine Atempause verschaffen.

  • Überhöhte Mieten, die 20 Prozent über der Mietobergrenze in der Tabelle liegen, können neun Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes abgesenkt werden. Dabei werden Zu- und Abschläge für einfache Lage (-28 Cent), mittlere Lage (-9 Cent) und gute Lage (+74 Cent) berücksichtigt. So gehen wir effektiv gegen Wucher vor.

  • Als Grundlage gilt die Miettabelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, die auf Basis des Mietspiegels 2013 errechnet wurde.

  • Damit faire und gemeinwohlorientierte Vermieter*innen wie etwa Genossenschaften nicht bestraft werden, wird es die Möglichkeit geben, ab 2022 die Mieten moderat anzupassen. Auch hier darf die Miete aber nicht um mehr als 1,3 Prozent jährlich steigen – und zwar nur dann, wenn sie unterhalb der Mietobergrenze liegt.

  • Für die für den Klimaschutz dringend nötigen energetischen Modernisierungen haben wir erreicht, dass 1 Euro/qm auf die Miete umgelegt werden kann. Das gilt aber nur für Maßnahmen, die auch wirklich das Klima schützen. Hierfür werden wir eine Positivliste mit entsprechenden Maßnahmen erarbeiten. Auch in diesen Fällen dürfen die Kosten aber nur umgelegt werden, wenn die Ausgangsmiete unterhalb der jeweiligen Mietobergrenze liegt. Für darüberhinausgehende ökologische Sanierungskosten werden wir Förderprogramme zur Verfügung stellen und so die Mieter*innen unterstützen.

  • Damit es beim dringend benötigten Neubau weiter vorangeht, sind Neubauten ab 2014 nicht vom Mietendeckel betroffen. Gleichzeitig schreiben wir mit dem Berliner Modell 30 Prozent Sozialwohnraum bei Neubauten vor. So stellen wir sicher, dass auch hier bezahlbare Mieten angeboten werden.

  • Bei Neuvermietungen darf entweder die Vormiete oder – falls diese zu hoch angesetzt war – die maximale Mietobergrenze aus der Miettabelle verlangt werden. So verhindern wir, dass gerade Neuvermietungen zu sprunghaften Anstiegen der Mieten führen und verschaffen den Wohnungssuchenden wieder eine stärkere Ausgangslage.

  • Wir stellen sicher, dass der Mietendeckel auch nach Ablauf der fünf Jahre keine negativen Auswirkungen auf den Mietmarkt hat. Auf Druck von uns Grünen werden wir ein Mietkataster einführen, in dem wir alle Mieten sammeln. Damit sind wir gut vorbereitet, um in fünf Jahren anhand dieses Mietkatasters Mieterhöhungen einzuschränken. Außerdem gelten natürlich auch alle anderen mieten- und baupolitischen Instrumente weiterhin parallel zum Mietengesetz. Eine plötzliche Mieterhöhung um 40 Prozent ist jetzt nicht möglich – und wird es auch dann nicht sein.

 

Mit dem Gesetzentwurf zeigen wir erneut: Berlin geht mit innovativen Ansätzen voran – erst mit dem Mobilitätsgesetz für die ökologische Verkehrswende, dann mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz für eine offene Gesellschaft und jetzt mit dem Berliner Mietendeckel für mehr soziale Gerechtigkeit in unserer Stadt. 

Stand: 18. Oktober 2019