Ein Transparenzgesetz für Berlin

17.04.19 –

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz am 06.04.2019

Alle Formen der demokratischen Teilhabe beruhen auf einer gemeinsamen Grundvoraussetzung: Wissen. Nur so können die Bürger*innen informiert diskutieren und entscheiden.

Der Eindruck von Mauschelei und zurückgehaltenen Informationen gefährdet jedoch diese Debattenkultur, vereinfacht populistische Meinungsmache und verhindert eine umfassende Willensbildung. Berlin ist in der Informationsfreiheit nicht auf dem Stand, den die inhaltlichen Diskussionen und die technischen Entwicklungen heute ermöglichen.

Wir wollen daher das Berliner Informationsfreiheitsgesetz auf das Niveau des Hamburger Transparenzgesetzes heben.

Unser Grundsatz: Politik und Verwaltung sollen stets auf einem Online-Portal (Transparenzregister) ihre Entscheidungsgrundlagen offenlegen, um fundierte politische Debatten zu ermöglichen. Im Zuge der Digitalisierung der Verwaltung und der kommenden e-Akte wird der dafür nötige Arbeitsaufwand drastisch sinken. Um diese Effizienzgewinne maximal nutzen zu können, werden die Mitarbeiter*innen der Verwaltung durch Einarbeitungsmaßnahmen sowie regelmäßige Schulungen in ausreichender Zahl bei der Umstellung auf die digitale Verwaltung unterstützt und vorbereitet. Zur Umsetzung ist die Verwaltung frühzeitig mit angemessenen personellen und finanziellen Ressourcen auszustatten.

Auch zwischen den Behörden wird es auf diese Weise einfacher, Entscheidungsprozesse nachzuvollziehen.

Höhere Transparenz fördert die Korruptionsprävention und -aufklärung. Dies hat positive Wirkung auf potentielle Investoren, Vertrauensbildung und ggf. auch auf die Lebensdauer von Business-Projekten. Es ist ein essentielles Kriterium für belastbare Wirtschaftskonzepte und für fairen Wettbewerb.

Das Transparenzgesetz soll den rechtlichen Rahmen für den Zugang zu Informationen schaffen. Dieser Zugang ist umfassend, unmittelbar und barrierefrei zu gewährleisten, um die demokratische Meinungsbildung und die aktive Teilhabe der Bevölkerung am öffentlichen Diskurs zu fordern.

Außerdem soll das Gesetz eine bessere Kontrolle des staatlichen Handelns ermöglichen. Es muss den begonnenen Kulturwandel in der Verwaltung unterstützen: Wir wollen daher ausdrücklich diejenigen ermutigen, die sich schon heute für mehr Offenheit und Partizipation im Verwaltungshandeln einsetzen.

Ein wichtiger Baustein ist, die momentan bestehende Holschuld der Bürger*innen durch eine aktive Bringschuld der Verwaltung abzulösen (Transparenz by default). Die Bürger*innen sollen künftig kostenfrei Zugang zu Daten von Behörden, öffentlichen Unternehmen und privaten Unternehmen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen und damit der Kontrolle des Landes Berlin unterliegen, erhalten. Diese Informationen sollen in einem zentral geführten, barrierefreien und elektronischen Register zur Verfügung gestellt werden. Der Auskunftsanspruch der Bürger*innen ist kostenfrei auszugestalten. Die Frist zur Veröffentlichung darf nicht mehr als vier Wochen betragen.

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sowie der Schutz behördlicher Entscheidungen können der Veröffentlichung nur im Einzelfall entgegenstehen: Akten zur Willensbildung zwischen Behörden und zur Vorbereitung von Senats- und Bezirksamtsentscheidungen werden nicht wie bisher pauschal von der Veröffentlichungspflicht ausgenommen, sondern müssen ebenfalls grundsätzlich veröffentlicht werden, wenn nicht gewichtige Interessen dagegensprechen. Zentral ist dabei die Abwägung zwischen den widerstreitenden Interessen, welche präzise geregelt werden muss.

Fakt ist: Wir stärken mit einem Transparenzgesetz für Berlin nachhaltig die Demokratie, das Vertrauen in die Politik und unsere Verwaltung und erleichtern den Bürger*innen die Teilhabe am öffentlichen Diskurs sowie die Arbeit der Verwaltung.