Hörfunksender des rbb nicht ausschließlich im Netz

Mehr Vielfalt bei gesellschaftlichen Gruppen - Keine Amtszeitbegrenzung der Rundfunkräte - Kein Machtzuwachs des Verwaltungsrats

Gesetzlich für Berlin vorgeschriebene Hörfunkprogramme müssen mit einem klassischen Radio empfangbar sein und bleiben. Eine Reduktion auf nur noch zwei Programme im Äther, während fünf weitere Programme tendenziell ins Internet abgeschoben werden, widerspricht dem Grundversorgungsauftrag eines öffentlich-rechtlichen Senders. Dies insbesondere, als dass die Breitbandversorgung mit Internetsignalen vor allem in ländlichen Gebieten Brandenburgs auf absehbare Zeit nicht gesichert ist. Hinzu kommt, dass die Gebührenzahler:innen beim bisher kostenlosen Radioempfang noch durch weitere Gebühren an die Mobilfunkbetreiber zusätzlich belastet werden. Nicht jede:r hat eine ausreichende Handy-Flatrate und die Mobilfunk-Endgeräteerlauben erlauben kaum einen barrierefreien Hörfunkempfang. Es gibt derzeit – anders als vom rbb behauptet – keinen unmittelbaren Zwang, sich geänderten Hörgewohnheiten der Nutzer:innen anzupassen, zumal, da ja der rbb schon jetzt Teile seines Programmes zusätzlich via Internet verbreitet. Die LAG Medien der Berliner Grünen fordert daher die an der Ausarbeitung des neuen rbb-Staatsvertrages beteiligten Stellen in der Berliner Senats- und der Potsdamer Staatskanzlei auf, auf die geplante Neuformulierung des § 4 des rbb-Staatsvertrages zu verzichten. Ebenso sollen die beiden Länder sich entsprechend in den Länderberatungen zur Revision des Medienstaatsvertrages eindeutig positionieren: gegen die Abschaltung der terrestrischen Hörfunkverbreitung von gesetzlich beauftragten Hörfunkprogrammen. Der öffentlich-rechtliche Hörfunk in Berlin und Brandenburg muss zukunftssicher und krisenresilient ausgestrahlt werden können und vom Internet unabhängig bleiben. Schon der Ausfall der Stromversorgung in weiten Teilen von Treptow-Köpenick vor zwei Jahren hat gezeigt, dass Mobilfunknetze zusammenbrechen und darüber keine Rundfunkversorgung der Bevölkerung mehr möglich ist. Vielmehr fordern wir von den Autor:innen des rbb-Staatsvertragsentwurfs eine Regelung, mit der ein zügiger Übergang von der analogen (UKW-) zur digitalen (DAB)-Hörfunkübertragung als Rundfunk (Massenkommunikation) vorangetrieben wird. Empfangsgeräte für DAB sind inzwischen zu sehr günstigen Preisen erhältlich und stellen somit für den Umstieg bei der terrestrischen Ausstrahlung kein soziales Hindernis mehr dar. Begrenzung der Amtszeit bringt Verlust an medienpolitischem Knowhow Des Weiteren wenden wir uns gegen die beabsichtigte Begrenzung der Amtszeit von Rundfunkratsmitgliedern, wie es im Staatsvertragsentwurf vorgesehen ist. Die komplizierte Materie des Rundfunk- und Medienrechts erfordert den Erwerb von Spezialwissen zu dessen kompetenter Anwendung ein Laie mehrere Jahre benötigt. Insofern ist eine Begrenzung der Amtszeit ein unnötiges Hindernis bei der effektiven Ausübung der Kontrollbefugnis von Rundfunkratsmitgliedern gegenüber der hauptamtlichen Leitung des Senders. Das Bundesverfassungsgericht stellt ausdrücklich fest, dass die Bundesländer vielfältige Möglichkeiten zur Ausgestaltung der dynamischen Besetzung der Rundfunkräte haben, um „Versteinerungstendenzen“ im Gremium entgegenzuwirken. Eine Begrenzung der Amtsperioden schreibt das ZDF-Urteil nicht vor. LAG Medien vermisst Phantasie bei der Auswahl gesellschaftlich relevanter Gruppen Vielmehr sollten die Gesetzgeber hier auf eine ständige Anpassung der Auswahl der „gesellschaftlich-relevanten“ Gruppen Wert legen, die für einen Sitz im Rundfunkrat in Frage kommen. Hier lassen Staats- und Senatskanzlei erheblich an Phantasie vermissen. Die Aufnahme eines/r Vertreters/in des LSVD und eines/r Vertreters/in für Menschen mit Behinderungen in den Rundfunkrat entspricht nur minimal der Postulierung von „Diversität“. Ein Blick in andere Staatsverträge und Gesetze zeigt hier noch erhebliche Defizite. So bietet das WDR-Gesetz analog der Vorschläge des Bundesverfassungsgerichts aus dem ZDF-Urteil von 2014 die Möglichkeit, bis zu sieben Rundfunkratssitze an Organisationen zu vergeben, die sich beim Landtag NRW als relevant bewerben können. Darüber hinaus vermissen wir im Staatsvertragsentwurf Vertreter:innen von Senioren, bürgerschaftlichen Engagements, Verbraucherorganisationen und anderen Gruppen, die anderswo längst in Rundfunkräten sitzen. Machtzuwachs des Verwaltungsrats nicht nachzuvollziehen Schließlich kritisiert die LAG Medien den Machtzuwachs des rbb-Verwaltungsrates. Es ist nicht einzusehen, dass der Verwaltungsrat in Zukunft die maßgebliche Kraft bei der Besetzung von Intendanten und Direktorenposten im Sender sein soll und dies wiederum unter Beschneidung bisheriger Befugnisse des Rundfunkrates.

19.03.21 –

Gesetzlich für Berlin vorgeschriebene Hörfunkprogramme müssen mit einem klassischen Radio empfangbar sein und bleiben. Eine Reduktion auf nur noch zwei Programme im Äther, während fünf weitere Programme tendenziell ins Internet abgeschoben werden, widerspricht dem Grundversorgungsauftrag eines öffentlich-rechtlichen Senders.

Dies insbesondere, als dass die Breitbandversorgung mit Internetsignalen vor allem in ländlichen Gebieten Brandenburgs auf absehbare Zeit nicht gesichert ist.

Hinzu kommt, dass die Gebührenzahler:innen beim bisher kostenlosen Radioempfang noch durch weitere Gebühren an die Mobilfunkbetreiber zusätzlich belastet werden. Nicht jede:r hat eine ausreichende Handy-Flatrate und die Mobilfunk-Endgeräteerlauben erlauben kaum einen barrierefreien Hörfunkempfang.

Es gibt derzeit – anders als vom rbb behauptet – keinen unmittelbaren Zwang, sich geänderten Hörgewohnheiten der Nutzer:innen anzupassen, zumal, da ja der rbb schon jetzt Teile seines Programmes zusätzlich via Internet verbreitet.

Die LAG Medien der Berliner Grünen fordert daher die an der Ausarbeitung des neuen rbb-Staatsvertrages beteiligten Stellen in der Berliner Senats- und der Potsdamer Staatskanzlei auf, auf die geplante Neuformulierung des § 4 des rbb-Staatsvertrages zu verzichten. Ebenso sollen die beiden Länder sich entsprechend in den Länderberatungen zur Revision des Medienstaatsvertrages eindeutig positionieren: gegen die Abschaltung der terrestrischen Hörfunkverbreitung von gesetzlich beauftragten Hörfunkprogrammen.

Der öffentlich-rechtliche Hörfunk in Berlin und Brandenburg muss zukunftssicher und krisenresilient ausgestrahlt werden können und vom Internet unabhängig bleiben. Schon der Ausfall der Stromversorgung in weiten Teilen von Treptow-Köpenick vor zwei Jahren hat gezeigt, dass Mobilfunknetze zusammenbrechen und darüber keine Rundfunkversorgung der Bevölkerung mehr möglich ist.

Vielmehr fordern wir von den Autor:innen des rbb-Staatsvertragsentwurfs eine Regelung, mit der ein zügiger Übergang von der analogen (UKW-) zur digitalen (DAB)-Hörfunkübertragung als Rundfunk (Massenkommunikation) vorangetrieben wird.

Empfangsgeräte für DAB sind inzwischen zu sehr günstigen Preisen erhältlich und stellen somit für den Umstieg bei der terrestrischen Ausstrahlung kein soziales Hindernis mehr dar.

Begrenzung der Amtszeit bringt Verlust an medienpolitischem Knowhow

Des Weiteren wenden wir uns gegen die beabsichtigte Begrenzung der Amtszeit von Rundfunkratsmitgliedern, wie es im Staatsvertragsentwurf vorgesehen ist. Die komplizierte Materie des Rundfunk- und Medienrechts erfordert den Erwerb von Spezialwissen zu dessen kompetenter Anwendung ein Laie mehrere Jahre benötigt. Insofern ist eine Begrenzung der Amtszeit ein unnötiges Hindernis bei der effektiven Ausübung der Kontrollbefugnis von Rundfunkratsmitgliedern gegenüber der hauptamtlichen Leitung des Senders.

Das Bundesverfassungsgericht stellt ausdrücklich fest, dass die Bundesländer vielfältige Möglichkeiten zur Ausgestaltung der dynamischen Besetzung der Rundfunkräte haben, um „Versteinerungstendenzen“ im Gremium entgegenzuwirken. Eine Begrenzung der Amtsperioden schreibt das ZDF-Urteil nicht vor.

LAG Medien vermisst Phantasie bei der Auswahl gesellschaftlich relevanter Gruppen

Vielmehr sollten die Gesetzgeber hier auf eine ständige Anpassung der Auswahl der „gesellschaftlich-relevanten“ Gruppen Wert legen, die für einen Sitz im Rundfunkrat in Frage kommen.

Hier lassen Staats- und Senatskanzlei erheblich an Phantasie vermissen. Die Aufnahme eines/r Vertreters/in des LSVD und eines/r Vertreters/in für Menschen mit Behinderungen in den Rundfunkrat entspricht nur minimal der Postulierung von „Diversität“. Ein Blick in andere Staatsverträge und Gesetze zeigt hier noch erhebliche Defizite. So bietet das WDR-Gesetz analog der Vorschläge des Bundesverfassungsgerichts aus dem ZDF-Urteil von 2014 die Möglichkeit, bis zu sieben Rundfunkratssitze an Organisationen zu vergeben, die sich beim Landtag NRW als relevant bewerben können. Darüber hinaus vermissen wir im Staatsvertragsentwurf Vertreter:innen von Senioren, bürgerschaftlichen Engagements, Verbraucherorganisationen und anderen Gruppen, die anderswo längst in Rundfunkräten sitzen.

Machtzuwachs des Verwaltungsrats nicht nachzuvollziehen

Schließlich kritisiert die LAG Medien den Machtzuwachs des rbb-Verwaltungsrates. Es ist nicht einzusehen, dass der Verwaltungsrat in Zukunft die maßgebliche Kraft bei der Besetzung von Intendanten und Direktorenposten im Sender sein soll und dies wiederum unter Beschneidung bisheriger Befugnisse des Rundfunkrates.

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Vielfalt Leben