09.04.25 –
Der schwarz-rote Senat setzt in Berlin ein gefährliches politisches Signal: Vier ausländische Personen – drei EU-Bürger*innen und ein US-Bürger – sollen ausgewiesen werden beziehungsweise ihre Freizügigkeit als EU-Bürger*innen verlieren. Als Begründung führt die Innenverwaltung pauschal eine „schwere Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ an. Ihnen wird eine Beteiligung an mehreren Straftaten wie Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch, aber auch Beleidigung und Widerstand gegen Vollzugsbeamte vorgeworfen – allesamt im Kontext von Protesten gegen den Gaza-Krieg. Die gewaltsame Besetzung der Freien Universität ist weiterhin zu verurteilen, da es dabei zu Straftaten, Sachbeschädigungen und Vandalismus gekommen ist. Entsprechend sind strafrechtliche Verfahren zu führen. Konkrete Anklagen sind bisher jedoch nicht erhoben worden, keine der vier Betroffenen ist verurteilt.
Trotz eingelegter Klagen gegen die Ausweisungen und sehr hoher rechtlicher Hürden für eine Aufenthaltsbeendigung bei EU-Bürger*innen hat das Landesamt für Einwanderung (LEA) die sofortige Vollziehung angeordnet – die Betroffenen sollen bis zum 21. April ausreisen und müssen mit einer Abschiebung rechnen. Das Landesamt für Einwanderung selbst, einschließlich der zuständigen Abteilungsleitung sowie des Direktors, hält dieses Vorgehen laut Medienberichten nach eigener Aussage für rechtswidrig und hatte gegen die direkte Weisung aus der Innenverwaltung interveniert. Dennoch wurde das Amt von der Innenverwaltung politisch angewiesen umgehend die Ausweisungsbescheide zu erlassen. Es handelt sich offensichtlich um eine politisch motivierte Instrumentalisierung des Aufenthaltsrechts.
Was sich hier abzeichnet, ist ein autoritärer Tabubruch. Das Aufenthaltsrecht wird zum Mittel politischer Repression – eingesetzt gegen Personen, denen im Kontext von politischen Protestaktionen strafrechtlich relevantes Verhalten vorgeworfen wird. Ohne Anklageerhebung oder gar rechtskräftiges Urteil wird mit dem pauschalen Verweis auf die Beteiligung an Straftaten eine pauschale Gefahr für die „öffentliche Sicherheit“ konstruiert, die aus rechtsstaatlicher Perspektive höchst problematisch ist. Anstelle des Rechtsstaats tritt ein gefährliches Exempel: Der Staat greift zu außerordentlich schwerwiegenden Maßnahmen wie Ausweisungen und dem Entzug der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union und setzt die Unschuldsvermutung faktisch außer Kraft. Damit wird staatliches Handeln entgrenzt und zentrale rechtsstaatliche Prinzipien unterlaufen. Tür und Tor werden geöffnet für willkürliche Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte. Ein solches Vorgehen stärkt nicht den Rechtsstaat, sondern bewirkt genau das Gegenteil. So entsteht ein generelles Klima der Angst und Einschüchterung.
Diese Praxis verletzt fundamentale rechtsstaatliche Prinzipien, untergräbt das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union und setzt die Unschuldsvermutung faktisch außer Kraft. Sie reiht sich ein in eine beunruhigende Verstrafrechtlichung des Aufenthaltsrechts sowie einer Verschärfung staatlicher Repression auf politische Proteste, die nicht mehr zwischen dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und konkreten Straftaten differenziert. Gerade als Bürger*innen- und Grundrechtspartei treten wir solchen Entwicklungen entschieden entgegen – unabhängig davon, ob wir mit den politischen Inhalten der Proteste übereinstimmen oder nicht.
Bündnis 90/Die Grünen Berlin lehnen das Vorgehen des Berliner Senats ab und fordert diesen mit Nachdruck auf:
Bündnis 90/Die Grünen Berlin setzt sich dafür ein,
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Beschluss (vorläufig) des Landesausschusses von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Landesverband Berlin, vom 09.04.2025.