16.04.18 –
Unser April-Treffen findet am Montag, den 16. April 2018 im Abgeordnetenhaus statt. Wir veranstalten es gemeinsam mit den LAGen Frauen*Gender und Migration & Flucht, Demokratie & Recht und Säkulare.
Thema ist das Berliner Neutralitätsgesetz und die Überlegungen zu seiner Einschränkung bzw. Abschaffung.
Das Neutralitätsgesetz verbietet demonstrative Glaubensbekundungen im öffentlichen Dienst und verpflichtet alle im staatlichen Dienst Beschäftigten, keine demonstrativ sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole zu tragen. Dies bedeutet, dass christliche Kreuze als nicht demonstrative religiöse Symbole weiterhin getragen werden dürfen. Es gilt nicht nur für „Lehrkräfte und andere Beschäftigte mit pädagogischem Auftrag“, sondern auch für Beamt*innen, die im "Bereich der Rechtspflege, des Justizvollzugs oder der Polizei" beschäftigt sind.
Bei der Diskussion um seine Einschränkung oder Abschaffung geht es um Einschätzung und Abwägung unterschiedlicher Punkte, zum einen um die Wahrung einer Neutralität als Staatsdiener*innen nach außen, zum anderen um den Gleichstellungsgrundsatz oder die Frage: wie integrationshemmend Verbote religiöser Symbole im öffentlichen Dienst wirken.
Der aktuelle Anlass ist die zweite, sog. Kopftuch-Entscheidung des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2015. Karlsruhe schränkte darin die entsprechende Landesgesetze ein, die Lehrerinnen das Tragen des Kopftuchs verbieten. Nur wenn es eine „hinreichend konkrete Gefahr“ für den Schulfrieden gibt, ist ein Verbot verhältnismäßig. Bestehe dagegen nur eine abstrakte Gefahr für den Schulfrieden oder die Neutralitätspflicht des Staates, genüge das nicht, um die Religionsfreiheit einzuschränken.
In der Fachliteratur wird in dieser Entscheidung des 1. Senats eine Abkehr der Rechtsprechung des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2003 gesehen, der damals im Ergebnis eine abstrakte Gefahr für ein Verbot als ausreichend angesehen hat.
Ein Thema also, dass immer wieder kontrovers, auch innerhalb der bündnisgrünen Partei, diskutiert wird. Wir wollen mit Fachleuten das Für und Wider ausloten, eine fundierte Diskussion ermöglichen und haben dazu folgende Referent*innen und Expert*innen eingeladen:
Dirk Behrendt (Justizsenator)
Herbert Nebel (LAG Säkulare und Initiative Pro Neutralitätsgesetz)
Fereshta Ludin (Lehrerin)
Peter Rahmig (GEW Berlin und Mitglied des Vorstands der Vereinigung der Schulleiter*innen in der GEW Berlin)
Zudem werden u.a. als Expert*innen die Landespolitiker*innen Bettina Jarasch (Sprecherin für Religionspolitik und Integration/Flucht), Susanna Kahlefeld (Sprecherin für Partizipation und Beteiligung)und Sebastian Walter (Sprecher für Antidiskriminierungspolitik) dabei sein.
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