06.04.24 –
Pressemitteilung vom 04.04.2024
Bezahlkarte darf die Situation Geflüchteter nicht verschlechtern
Die Diskussion um die Bezahlkarte für Geflüchtete hat eine Dimension angenommen, bei der es schon lange nicht mehr um sachliche Argumente, sondern vor allem um populistische Schlagworte und möglichst viel Härte geht. So wie Bezahlkarten derzeit schon möglich sind, können sie ein hilfreiches Mittel sein, um Auszahlungsprozesse digital und unbürokratisch auszugestalten. Die Stadt Hannover macht es vor. Dort fallen komplizierte Bargeldauszahlungen vor Ort weg und die Bezahlkarte kann wie eine reguläre EC-Karte genutzt werden.
Was wir als GewerkschaftsGrün aber kategorisch ablehnen, sind die kursierenden Vorschläge, die zu umfassenden Verschlechterungen für Geflüchtete führen würden. Es ist nicht akzeptabel, wenn Geflüchtete in ihrem Alltag massiv eingeschränkt werden. Sie könnten dann weder günstige Produkte in kleineren Läden kaufen, noch wäre ein Handyvertrag möglich.
Die Bezahlkarte darf auch nicht auf Menschen ausgeweitet werden, die nach 36 Monaten von sogenannten Analogleistungen leben. Falls sich das etabliert, ist der Schritt zu Bezahlkarten für Menschen im Bürgergeld nicht mehr weit. All das bedeutet Ausgrenzung und trägt kein bisschen zur Integration der Menschen bei.
Wir sind nicht bereit, unter dem Deckmantel der Bezahlkarte das Asylrecht zu schleifen und weitere Verschlechterungen zu akzeptieren.
Geflüchtete müssen selbst entscheiden dürfen, wofür sie ihr weniges Geld ausgeben und wie viel Geld sie von einer Bezahlkarte abheben möchten. Unser Ziel muss immer die Integration aller Menschen in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt sein. Dazu gehört, dass alle, die langfristig in Deutschland leben, ein eigenes Konto haben. In Deutschland muss jeder selbst entscheiden können, ob er lieber bar oder mit Karte zahlen möchte.
Simon Dylla
Sprecher GewerkschaftsGrün