Aktuelle Lage: Verschärfung des Zweckentfremdungs-Verbotsgesetzes – für eine bessere Wohnungspolitik für Berlin

04.04.18 –

Stand: 28.03.2018

Hintergrund
Trotz des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes erleben wir stadtweit die Zunahmen von spekulativem Leerstand, von legalen Abrissen, aber auch von Untervermietungen als Ferienwohnungen. Seit 2014 wurden zwar insgesamt wieder ca. 8.000 Wohnungen dem Mietwohnungsmarkt zugeführt. Angesichts des Wohnraummangels ist das aber nicht ausreichend. Rot-Rot-Grün hat deshalb das Gesetz zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum verschärft.
Was ändert sich?
Bestehender Wohnraum wird künftig stärker vor Abriss und spekulativem Leerstand geschützt. Bisher galt, dass bei einem Abriss jeder beliebige Neubau als Ersatzwohnraum anerkannt werden musste. Hier brauchten wir eine Klarstellung: Nur wenn neuer Wohnraum im gleichen Bezirk und mit vergleichbaren Mietpreisen geschaffen wird, soll dieser als Ersatzwohnraum anerkannt werden. So wollen wir den finanziellen Fehlanreiz beseitigen, dass funktionstüchtige Wohnung abgerissen werden, weil keinerlei Bedingungen an den Ersatzwohnraum gestellt wurden. Zwar ist diese Regelung sehr weitgehend, aber sie ist notwendig, damit die Konzentration der Ferienwohnungen  auf die Innenstadtbezirke nicht weiter angeheizt wird. Zudem werden die genehmigungsfreien Leerstandsfristen von sechs auf drei Monate verkürzt, damit die Bezirke früher einschreiten können. Denn es gibt die Erfahrung, dass manche Investor*innen überhöhte Bauanträge stellen, um einen längeren Leerstand zu generieren – ein leeres Haus verkauft sich eben „besser“ als ein bewohntes.
Die Regeln zum Rückbau und zur Wiederherstellung von Wohnraum nach Verstößen gegen das Zweckentfremdungsverbotsgesetz werden verschärft. Um Verstöße gegen das Gesetz bei wiederholter Missachtung künftig schlagkräftiger ahnden zu können, wird ein sogenanntes Treuhänder-Modell eingeführt. Wird der Aufforderung zur Beseitigung einer Zweckentfremdung nicht nachgekommen und helfen andere Sanktionen nicht, soll künftig als letztes Mittel ein*e Treuhänder*in für die entsprechenden Wohnungen oder Gebäude eingesetzt werden. Die Treuhänder*innen sorgen dann für die Sicherung der Wohnnutzung. Damit das Instrument zur Anwendung kommen kann, muss das Land die Bezirke mit Personal und finanziellen Mitteln unterstützen.
Ebenso werden die Geldbußen bei Verstößen nach Münchner Vorbild auf bis zu 500.000 Euro erhöht. Denn Abriss, spekulativer Leerstand oder illegale Ferienwohnungen sind oft so profitabel, dass die bisher verhängten Geldstrafen einfach hingenommen werden.
Die Genehmigungspflicht bei Ferienwohnungen wird beibehalten und eine Registrierungsnummer eingeführt. Damit wird einerseits „Homesharing“ zugelassen, andererseits aber das Geschäftsmodell „Ferienwohnungen“ so weit wie möglich unterbunden. Berliner*innen, die ihre Hauptwohnung Dritten überlassen wollen, können das zeitweise tun, jedoch müssen sie wie bisher eine Genehmigung beantragen und die Gründe dafür darlegen. Die Genehmigungspflicht ist wichtig, um eine Kontrollierbarkeit durch die Behörden weiterhin zu ermöglichen, da die Unterlagen vorab eingereicht werden müssen. Zusätzlich soll eine Registriernummer beim Anbieten auf den Portalendie Kontrollierbarkeit für die Bezirke verbessern.
Zweit-beziehungsweise Nebenwohnungen dürfen nur noch 90 Tage als Ferienwohnung vermietetwerden. Die bisherige Rechtsprechung erlaubte bis zu 182 Tage pro Jahr, weil der Gesetzgeber dies nicht beschränkt hatte. Das holen wir jetzt nach. Damit wollen wir dem Trend entgegenwirken, dass Wohnungen in Berlin gekauft und dann als Ferienwohnung vermietet werden, um die Krediteschneller abzubezahlen. Andererseits wollen wir Bewohner*innen von Zweitwohnungen einen gewissen Spielraum ermöglichen, so dass während Urlaubs- und Wochenendzeiten eine Vermietung als Ferienwohnung möglich ist.
Die Genehmigungsfiktion entfällt. Bisher galten Genehmigungen für Ferienwohnungen automatisch als erteilt, wenn die Bezirksämter nicht binnen 14 Wochen Widerspruch einlegten. Es kann nicht sein, dass der Poststempel darüber entscheidet, ob und wo eine Ferienwohnung erlaubt ist. Mit dem Wegfall der Genehmigungsfiktion entlasten wir außerdem die Bezirke.
Das Problem, dass zunehmend möblierte Appartements in der Stadt angeboten werden, konnten wir mit dem Gesetz leider nicht beheben. Denn die Mietpreisbremse greift eben nicht bei möblierter Vermietung. Zwar ist dies nur monats- und nicht tageweise gestattet, jedoch halten sich viele Vermieter*innen nicht daran und nutzen das Schlupfloch zur Vermietung von Ferienwohnungen. Hier werden die Bezirke weiterhin im Einzelfall mit viel Aufwand die Nachweise erbringen müssen. Auf Bundesebene setzen wir uns deshalb für eine Verbesserung und Verschärfung der Mietpreisbremse ein. Die Schlupflöcher müssen endlich gestopft werden!
Mit all diesen gesetzlichen Änderungen nutzen wir in Berlin die zur Verfügung stehenden Mittel, um eine konsequente Wohnungspolitik im Sinne der Mieter*innen zu machen. Der Wohnraumschutzbekommt größte Priorität, denn ohne den Schutz des Wohnungsbestandes kann auch der Neubau von preisgünstigen Mietwohnungen den Wohnungsmarkt nicht entlasten.