Juristisches Ehrenamt schützen – Rechtsextremist*innen raus aus den Gerichten!

04.05.24 –

Beschluss auf der Landesdelegiertenkonferenz:

Unsere Verantwortung ist die Verteidigung und Belebung unserer wehrhaften Demokratie. Das heißt, alle uns zur Verfügung stehenden Mittel im Kampf gegen Verfassungsfeind*innen zu nutzen. Der Zustand des Rechtsstaats und seiner Gerichte sind dabei ein Gradmesser, wie wehrhaft eine Demokratie wirklich ist. Das Recht ist dabei unser schärfstes Schwert im Kampf gegen Feind*innen der Demokratie und auch im Rechtsstab spielt das Ehrenamt eine wichtige Rolle, denn die rund 60.000 Laienrichter*innen tragen in Deutschland maßgeblich zu einem funktionierenden Rechtsstaat bei und unterstützen die hauptberufliche Justiz in verschiedenen Gerichtsbarkeiten. Den Schöff*innen kommt dabei ganz persönlich eine besondere Verantwortung zu. Da die Urteile regelmäßig eine ⅔ Mehrheit erfordern, können die Berufsrichter*innen selten ohne deren Zustimmung entscheiden. Ehrenamtliche Richter*innen können die hauptamtlichen Richter*innen somit überstimmen. Wir sind dankbar, dass sich Menschen als ehrenamtliche Richter*innen engagieren. Klar ist aber auch, dass sie eine große Verantwortung für unseren Rechtsstaat und für unsere Demokratie tragen und dass Menschen mit klar antidemokratischer oder rechtsextremer Grundhaltung in Berlin Recht sprechen dürfen, nicht hinnehmbar und eine bisher zu wenig wahrgenommene Gefahr für unsere liberale Demokratie ist.

Besorgniseregender Weise ist zu beobachten, dass extremistische – insbesondere rechte, rechtsradikale und rechtsextremistische – Gruppen und Vereinigungen auch in Berlin immer häufiger und erfolgreicher ihre Anhänger*innen dazu aufrufen, sich auf demokratischem Weg als Schöff*innen wählen zu lassen. Aus einem verantwortungsvollen, demokratiekonstituierenden Ehrenamt wird so ein Instrument der Extremist*innen, um gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Hass und Hetze zu verbreiten und mit Hilfe der Gerichte durchzusetzen. Wenn die Justiz instrumentalisiert wird, darf nicht einfach tatenlos zugeschaut werden. Stattdessen muss man diesen Entwicklungen entschieden entgegen treten. Daher unterstützt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berlin ausdrücklich die bundespolitischen Bemühungen, das Richtergesetz (DRiG) zu ändern und den bereits 2008 vom Bundesverfassungsgericht formulierten Grundsatz der Verfassungsbindung von Laienrichter*innen deklaratorisch zu konkretisieren. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berlin fordert den Senat von Berlin auf, unter anderem folgende Maßnahmen schnellstmöglich zu ergreifen:

  1. Das Land Berlin setzt sich im Bundesrat dafür ein, die Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Änderung des § 44a DRiG zur Ergänzung des Tatbestandes des Nichteintretens für die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beschließen. Zudem setzt sich das Land Berlin für die Änderung des § 44a DRiG von einer “Soll-Vorschrift”  zu einer “Muss-Vorschrift” ein.
  2. Die Einführung und gesicherte Fortschreibung eines Tages des Ehrenamtes und Ehrenamtspreises für demokratisch engagierte Menschen in allen Bereichen der Berliner Justiz.
  3. Erarbeitung einer Umsetzungsstrategie zur systematischen Überprüfungen der Bewerber*innen für das Schöff*innenamt durch den Senat zur Unterstützung aller zuständigen Stellen als Extremismusprävention. Der Senat soll mit den für die Berufung zuständigen Stellen eine effektive Art der Überprüfung der Bewerber*innen für das Schöff*innenamt entwickeln. Dabei soll besonders die Überprüfung der Verfassungsbindung, wie sie durch die sich im Prozess befindende Änderung des § 44a DRiG geplant ist, beachtet werden. Zudem soll der Bewerbungsprozess eine stärkere Begleitung und Zentralisierung durch die zuständige Senatsverwaltung erfahren. Außerdem wird die zuständige Stelle beauftragt, die Schöff*innen zumindest einmal nach der Hälfte ihrer Amtszeit erneut zu überprüfen. Alle dafür nötigen (verwaltungs-)rechtlichen Änderungen sind zu veranlassen.
  4. Das Land Berlin regt in der Justizminister*innenkonferenz an, bis zum Beginn der nächsten Schöff*innenwahlperiode Maßnahmen zu entwickeln, um die Anzahl und die Diversität der Schöff*innen zu steigern, damit möglichst viele Lebensrealitäten abgebildet werden.
  5. Der Senat stellt sicher, dass die Schöff*innenwahl sowie vorausgehende Werbekampagnen und der sich anschließende Überprüfungsprozess langfristig finanziell durch einen stetigen Aufwuchs des entsprechenden Ansatzes im Haushalt abgesichert sind. Außerdem wird empfohlen, eine Begleitung durch den Verband der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter Berlin e.V. finanziell mit einzubeziehen.

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Solides Fundament