Klimaschutz gemeinsam mit Artenschutz – Spatz & Co. gehören zu Berlin

03.06.23 –

Beschluss auf der Landesdelegiertenkonferenz:

Die Klimakrise ist auch eine Biodiversitätskrise. Auch und gerade Kulturfolger und Arten des urbanen Raums sind von diesen Krisen betroffen. Wir teilen unsere Stadt mit anderen Lebewesen und profitieren von einer guten Koexistenz. Die gebäudebewohnenden Vogel- und Fledermausarten benötigen zum Überleben den Verbund von Lebensstätten und Nahrung. Diese Lebensgrundlagen sind auch in Berlin bedroht. Besonders schwerwiegend ist der schleichende Verlust von Bruthöhlen und Quartieren an Gebäuden – obwohl es technologisch bewährte, wartungsfreie und nachhaltige Hilfsmaßnahmen gibt, die auch für Bauherr*innen praktikabel und rechtssicher sind.

  • Der Schutz von Gebäudebrütern soll in Förderprogrammen für energetische oder andere Gebäudesanierungen und Bauvorhaben verankert werden.
  • Zusätzlich zu Mindeststandards für Artenschutzgutachten müssen diese Sichtungen rechtzeitig und generell verpflichtend vor allen Bau- oder Sanierungsvorhaben erfolgen, damit Lebensstätten tatsächlich vor der Brutzeit verschlossen werden können und der gesetzliche Ersatz gesichert werden kann. So können begleitend auch zielgerichtet Lebensstätten und Lebensräume im Biotopverbund geschaffen werden. Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen sollen bevorzugt lokal und funktional umgesetzt werden, denn die betroffenen Arten der Gebäudebrüter sind standorttreu. Die Naturschutzämter müssen rechtzeitig Kenntnis von den Bauvorhaben bekommen und der Informationsfluss zu den Bauherr*innen soll verbessert werden.
  • In der Bauordnung bzw. einer ergänzenden Bauvorlagenverordnung, den Bebauungsplänen sowie städtebaulichen Verträgen sind ökologische Aspekte wie etwa Maßnahmen für Gebäudebrüter und ein Verweis auf den besonderen Artenschutz des Naturschutzgesetzes aufzunehmen – nur das Baunebenrecht allein bleibt wirkungslos. Auch beim „Lückenschluss“-Bauen nach § 34 BauGB sollen alle Spielräume zugunsten des Artenschutzes genutzt werden. Der Schutz von dauerhaften Ruhe- und Fortpflanzungsstätten bei Baumaßnahmen soll zudem explizit Eingang in das Berliner Naturschutzgesetz finden.
  • Im Rahmen der Förderung der Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) soll Bürger*innen- Wissenschaft („Citizen Science“) gefördert werden, so dass mehr Meldungen von Bürger*innen über das Vorkommen von Gebäudebrütern bei Baumaßnahmen erfolgen. Hausbesitzer*innen- und Mieter*innenverbände, Architekt*innen und Energie­berater*innen sollen für den Artenschutz an Gebäuden effektiver über bestehende Regelungen und Möglichkeiten informiert werden sowie Planungssicherheit über standardisierte Abläufe und Checklisten erlangen. Diese Rahmenbedingungen sollen in die Bauleitplanung und die Vorgaben für Architekt*innen eingehen. Die Naturschutzämter müssen technisch modern und mit ausreichend Personal ausgestattet werden. Die Bauherr*innen sollen nicht länger, wie es derzeit der Fall ist, ein hohes Maß an Rechtssicherheit und Serviceleistung verlieren.
  • Auch bei der Freiraumplanung, Bepflanzung und Parkpflege müssen ökologische Aspekte berücksichtigt werden. Bei Gebäuden wie auch Grünflächen soll die Leitlinie tierunterstützendes Gestalten („Animal Aided Design“) beachtet werden, die u. a. auch in der „Berliner Strategie für die biologische Vielfalt“ genannt ist. Die Artenschutzbelange in Neubauquartieren und Bestandsgebieten im Rahmen der „Charta für das Berliner Stadtgrün“ müssen weiter qualifiziert und finanziert werden. Neben Mindestanforderungen für die Begrünung von Dächern und Grundstücken und die Verpflichtung zur Erstellung qualifizierter Freiflächenpläne bei Neubauvorhaben sollen Grünsatzungen für Berlin wie bereits in vielen anderen Städten Grünstrukturen sichern, entwickeln und vermehren – dies dient neben der Klimaanpassung auch den Habitaten von geschützten Arten. Stadtentwicklung muss immer auch Landschaftsentwicklung bedeuten. Diese Instrumente sollten zugleich durch Programme und Initiativen z.B. zur Stärkung des Bewusstseins für eine ökologische Gartengestaltung und zur Förderung von Maßnahmen z.B. zur Hofbegrünung und -entsiegelung oder zur Begrünung von (zuvor gedämmten) Brandwänden begleitet werden.