Schluss mit Kinderarmut – gute Startchancen für alle Kinder in Berlin

07.12.19 –

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz am 7. Dezember 2019

Kinder haben Rechte! Vor 30 Jahren wurde die UN-Kinderrechtskonvention verab­schiedet - ihre Umsetzung einzufordern hat jedoch nicht an Aktualität verloren. Alle Kinder haben das Recht auf Teilhabe, Chancengleichheit und Empowerment. Berlin ist jedoch die Hauptstadt der Kinderarmut. Es geht hierbei nicht nur um 180.000 Kinder, deren Eltern auf Transferleistungen angewiesen sind, sondern auch um diejenigen, die sozial, kulturell, materiell bzw. finanziell benachteiligt sind. Der Kindergeburtstag, der Schulausflug, der volle Kühlschrank – Dinge, die für andere Kinder selbstverständlich sind, sind für viele dieser Kinder ein Luxus, den sie selten erleben. Diese Unge­rechtigkeit ist gerade in einem so reichen Land wie Deutschland nicht hinnehmbar.

Armut nimmt strukturell und systematisch Chancen, Zuversicht und Teilhabe. Kinder tragen nie die Verantwortung für die Armut ihrer Familie, sie übernehmen aber Verantwortung. Sie nehmen die Sorgen wahr und sorgen sich selbst. Sie erfahren Einschränkungen und kürzen die eigenen Bedürfnisse. Sie erfahren ihre Armut durch den Vergleich mit anderen Kindern. Sie erleben soziale Diskriminierung und werden häufig Opfer von Klassismus und Exklusion. Armut nimmt Hoffnung und kann entmu­tigen. Armut wird heute vielerorts vererbt und als normal angesehen, dass wollen wir nicht länger hinnehmen.

Es ist skandalös, dass allein Kinder zu bekommen in Deutschland ein Armutsrisiko darstellt. Unabhängig davon, ob ihre Eltern arbeiten, sind Kinder von Alleinerziehenden, Kinder mit mehr als einem Geschwister, Kinder von sucht- bzw. psychisch kranken Eltern, Kinder mit familiärer Migrationsgeschichte oder zugeschriebenem Migrations­hintergrund und auch Kinder mit körperlichen Beeinträchtigungen, pflegebedürftige Kinder oder mit einem Elternteil, der pflegebedürftig wird, besonders betroffen. Dass die Menschen, die durch rassistische, sexistische und behindertenfeindliche Einstel­lungen oder sonstige Diskrimierungen in unserer Gesellschaft noch einmal zusätzlich unter Druck gesetzt werden, nehmen wir nicht hin! Deshalb entwickeln die Senatsver­waltungen unter der rot-rot-grünen Regierung in Berlin mit der Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut aktuell eine Strategie zur Verbesserung der Lage von armen Familien in Berlin, die im kommenden Jahr vorgelegt wird. Wir erwar­ten, dass hier von der zuständigen Senatsverwaltung konkrete Maßnahmen vorge­schlagen und zeitnah umgesetzt werden.

Die allermeisten Eltern tun alles dafür, dass es ihren Kindern gut geht. Eltern sparen an sich selbst, aber auf dem Weg aus der Armut ihrer Kinder scheitern sie häufig an formalen Hürden, an den Vorurteilen der Arbeitgeber*innen und auch an öffentlichen Institutionen. Die Hürden komplizierter und als stigmatisierend empfundener Unterstützungsysteme sind der Hauptgrund für eine hohe Dunkelziffer verdeckter Armut.

Auch die Unterschiede zwischen den Bezirken, Stadtteilen und sogar Nachbarkiezen sind gewaltig. Während in den Bezirken Neukölln und Mitte Armut jedes zweite Kind betrifft, ist in Pankow und Steglitz-Zehlendorf „nur“ etwa jedes 8. arm. Im Märkischen Viertel sind weiterhin weit mehr als die Hälfte aller Kinder arm, im benachbarten Lübars „nur“ jedes 16. Kind; im Gesundbrunnen fast zwei Drittel aller Kinder, im benachbarten Stadtteil Mitte dagegen „nur“ jedes 7. Kind und im Prenzlauer Berg „nur“ jedes 10. Kind. Noch krasser sind die Unterschiede zwischen Hellersdorf und Mahlsdorf: Während Kinder in Mahlsdorf nur in Einzelfällen von Armut betroffen sind, trifft es in Hellersdorf fast die Hälfte aller Kinder. Das zeigt: Wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß, so ist Kinderarmut doch in allen Stadtteilen ein Problem. Wir setzen deshalb mit Maßnahmen an, die individuell alle Familien erreichen, egal in welchem Stadtteil sie leben. Darüber hinaus müssen jedoch die Kieze, wo besonders viele Familien von Armut betroffen sind, besonders in den Blick genommen werden. Denn ausgerechnet in diesen Stadtteilen fällt häufiger Unterricht aus.

Auch das ist entscheidend für einen katastrophalen Armutskreislauf. In den von Armut besonders betroffenen Stadtteilen fällt häufiger Unterricht aus, ist die Bildungsqualität geringer, die Schulabbruchquote höher und sind die Abschlüsse schlechter. Damit wird Aufstieg durch Bildung fast unmöglich und für viele unerreichbar und so sinken die Chancen auf eine Ausbildung, ein Studium und einen Beruf und damit die Chancen auf einen Weg heraus aus der Armut und hin zu mehr Lebensqualität und Teilhabe. Auch die Abhängigkeit und Wechselwirkung von Gesundheit und Krankheit zu Einkommens­armut ist insbesondere bei Kindern eine strukturelle Belastung.

Hier setzt die ressortübergreifende Gemeinschaftsinitiative zur Stärkung sozial benach­teiligter Quartiere dreier Senatsverwaltungen an. Dabei sollen Aktivitäten stärker koor­diniert und Ressourcen konzentriert werden. Ziel ist die Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen und -chancen in der ganzen Stadt. Für uns gilt dabei das Prinzip der Sozialraumorientierung: Hilfe direkt vor Ort, vielfältig und eng vernetzt, nah bei den Menschen und angepasst an ihre Bedürfnisse.

Denn wir haben die Verantwortung für alle Menschen in der Stadt. Wir wollen, dass Kinder ihre Talente frei und zuversichtlich entfalten können – und das unabhängig von Herkunft und Geldbeutel ihrer Familien.

Wir werden daher den Armutskreislauf auf allen drei Ebenen durchbrechen: Wir wollen die Kinder materiell eigenständig absichern, die institutionelle Förderung und Beglei­tung der Familien verbessern und bürokratische Hürden abbauen, indem wir die Verwal­tung neu aufstellen.

Wege aus der Kinderarmut – die grüne Kindergrundsicherung

Arm ist zuallererst, wer kein oder zu wenig Geld hat. Daher ist Kinderarmut auch stets Familienarmut. Kinder sind jedoch keine kleinen Erwachsenen oder Anhängsel ihrer Eltern, sie sind Träger*innen eigener Rechte und haben eigene Bedarfe. Wir wollen ar­me Kinder eigenständig absichern, um die materielle Seite der Kinderarmut zu beheben. Dabei setzen wir auf die Einführung einer umfassenden Kindergrundsicherung. Die Bun­destagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat dazu ein konkretes Konzept entwickelt, das wir auch als Berliner Bündnisgrüne unterstützen.

Denn die bestehende Familienförderung in Deutschland ist ein massiv ungerechtes Drei-Klassen-System: Wohlhabende Familien erhalten völlig unbürokratisch hohe Kinderfreibeträge, gesichert durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Fa­milien mit kleineren und mittleren Einkommen erhalten unbürokratisch das Kindergeld, das bereits niedriger liegt als die hohen Kinderfreibeträge, von denen Wohlhabende profitieren. Beide profitieren von einer automatischen Prüfung zu ihren Gunsten durch das Finanzamt. Dagegen müssen Familien, deren Einkommen nicht für alle Familienglieder reicht oder die vollständig auf Sozialleistungen angewiesen sind, mehrfach im Jahr bei völlig unterschiedlichen Behörden Unmengen komplizierter Anträge stellen. Dabei wird das Kindergeld mit anderen Sozialleistungen verrechnet, netto also nicht gezahlt – gerade die Kinder, die Kindergeld am dringendsten brauchen, sind damit vom Bezug ausgeschlossen. Das ist zutiefst ungerecht und wollen wir ändern! Unterstützungsleistungen wie Kinderzuschlag oder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind so kompliziert, dass die meisten Familien sie weder kennen noch beantragen. Familien, die ohnehin schon mehr Geld haben, werden so staatlich gefördert, während für die Ärmeren Hürden aufgebaut werden.

Das wollen wir ändern! Die mehrfachen Ungerechtigkeiten wollen wir auf Bundesebene mit unserem Gesetzesentwurf für starke Kinderrechte im Grundgesetz und mit der Ein­führung einer grünen Kindergrundsicherung lösen – wir begrüßen, dass unsere Bundestagsfraktion hierzu ein Konzept vorgelegt hat. Sie ist dynamisch an die Ent­wicklung der Lebenshaltungskosten angepasst, wird automatisch ausgezahlt und als eigenständige Leistung nicht mehr auf das Einkommen der Eltern angerechnet. Dafür wollen wir das soziokulturelle Existenzminimum neu berechnen, an den tatsächlichen Be­dar­fen von Kindern bemessen und so erhöhen, dass Kinder gut leben können. Dazu wollen wir auch die Hineinrechnung von Familien, die Sozialgeld bekommen, beenden. Ein Garantiebetrag für alle ersetzt Kindergeld und die Kinderfreibeträge, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Und ein GarantiePlus-Betrag für alle armen Kinder kommt da­zu und fasst die Kinderregelsätze, dass sich dynamisch entwickelnde soziokulturelle Existenzminimum, den Kinderzuschlag und viele Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zusammen, wobei aber individuelle Mehr- und Einmalbedarfe selbst­verständlich erhalten bleiben. Weil nach unserem grünen Konzept Eltern dem automatischen Informationsabgleich der Behörden zustimmen können und dann mit einem einmaligen Antrag wie heute beim Kindergeld alle Leistungen der Kinder­grundsicherung automatisch ausgezahlt werden, ist die grüne Kindergrundsicherung we­sentlich unbürokratischer und für Eltern einfacher zu handhaben. Außerdem soll die Kin­dergrundsicherung für Kinder Alleinerziehender nur noch zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden, so dass die automatische Angleichung auch endlich in Ein-Eltern-Familien ankommt.

Auf der Berliner Ebene haben wir uns mit der rot-rot-grünen Koalition vorgenommen, Familien finanziell zu entlasten. Diesen Weg wollen wir fortsetzen und dafür sorgen, dass die Angebote höchsten Qualitätsanforderungen genügen. Beste Kita- und Hortbe­treuung, gesundes Schulessen und Busse und Bahnen, die die Kinder sicher und verläss­lich ans Ziel bringen, sind dafür Voraussetzung. Von kostenfreier Kita- und Hortbetreu­ung, dem kostenfreien Schulessen oder dem kostenfreien ÖPNV-Ticket für Schüler*in­nen profitieren alle Familien, besonders aber Familien, die in Armut leben. Gerade den Fa­milien, für die die Hürden des Bildungs- und Teilhabe-Pakets (BuT) zu hoch waren und Familien, die statistisch nicht als arm erfasst werden und in verdeckter Armut le­ben, helfen wir hier unbürokratisch und direkt. In Verwaltung und Arbeitswelt Hürden abbauen.

Die Berliner Verwaltung war bislang nicht gerade für unbürokratische und schnelle Hilfe bekannt – Rot-Rot-Grün hat sich hier auf den Weg gemacht und wir arbeiten weiter da­ran, unsere Verwaltung noch fitter zu machen. Mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 setzen wir einen Schwerpunkt beim Ausbau der Online-Dienstleistungen im Berliner Servicekonto. Davon profitieren natürlich alle Berliner*innen; wir wollen aber ein Augenmerk darauf legen, die Verwaltung besonders für Familien schneller und besser zu machen. Das ist besonders wichtig für Familien, die in Armut leben, da sie dringender auf gewisse staatliche Leistungen angewiesen sind. Im Rahmen unserer Forderung nach einem Familienfördergesetz, auf das wir uns im Koalitionsvertrag verständigt haben, setzen wir uns dafür ein, dass alle Bezirksämter ein Familienbüro einrichten. Alle Leis­tungen, die Familien zustehen, sollen hier gebündelt beantragt werden können und auch Sozialarbeiter*innen sollen zur Beratung stehen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass beispielsweise für Elterngeld, Wohnberechtigungsschein oder Kindergeld immer wieder dieselben Unterlagen eingereicht werden müssen. Wenn es möglich gemacht wird, dass ein*e Sachbearbeiter*in für jede Familie alle notwendigen Unterlagen sammelt und anschließend mit den zuständigen Stellen weiter verarbeitet, würde das Eltern vieles enorm erleichtern. Gerade höherschwellige Zugänge, wie etwa der zum BuT, würden Familien damit erleichtert und könnten wesentlich einfacher abgerufen werden. Auch die unterschiedlichen Leistungen, die teilweise vom Jugendamt und teilweise vom So­zi­al­amt finanziert werden, könnten hier zusammen bearbeitet werden und würden armen Familien das Leben erleichtern. Kinder und Familien im Transferleistungsbezug haben ein Recht auf Kostenübernahme Wir wollen zuständige Mitarbeiter*innen in den Senats- und Bezirksverwaltungen, aber auch pädagogische Fachkräfte für heterogene Lebens­umstände der Familien sensibilisieren, Angebote an den Anliegen der Familien entlang partizipativ konzipieren sowie Gespräche mit Familien dialogisch gestalten, die auf Respekt und Wertschätzung basieren. Um dieses Ziel zu erreichen, werden wir daraufhin wirken, entsprechende nachhaltige Qualifizierungsmaßnahmen zu finanzieren. Für den Musikschulunterricht oder die Klassenfahrt – jeder neue Antrag ist aber eine unnötige Hürde. Geflüchtete Familien und Familien mit Zuwanderungsgeschichte sind oft über­pro­portional von Armut betroffen. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass Angebote, Maßnahmen und Projekte zur Armutsbekämpfung sich an den Bedürfnissen aller Be­troffenen orientieren. Dazu gehören zum Beispiel muttersprachliche Informationen und Angebote sowie muttersprachliches Personal. Eine entsprechende Umstellung der Ver­waltung kann jedoch nur eine Übergangslösung sein. Für uns ist die Abschaffung des Bildungs- und Teilhabepakets der richtige Weg. Die Kinder brauchen stattdessen end­lich eine Kindergrundsicherung auf Bundesebene einerseits und andererseits in Berlin Angebote bei Mittagessen, Nachhilfe, Sport, und Kultur, die beispielsweise in Ganztags­schulen stattfinden und damit allen Kindern ohne bürokratische Anträge und Hürden zu­gäng­lich sind. Denn alle Kinder haben ein Recht auf gute Bildung und Teilhabe. Alle werden bestmöglich gefördert, kein Kind steht gedemütigt daneben, weil der ent­sprechende Antrag nicht ausgefüllt wurde. Das BuT wird derzeit gerade von denen nicht in Anspruch genommen, die es am nötigsten bräuchten. Das wollen wir ändern. Eine Auf­gabe, bei der sowohl die Länder als auch der Bund in der Verantwortung sind.

Um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, ist Prävention das entscheidendste Mittel. Die Logik der Kosten-Leistungs-Rechnung des Berliner Haushalts ist damit jedoch schwer in Einklang zu bringen. Damit die Bezirke hier handlungsfähiger werden und flexibler auf die Bedarfe vor Ort reagieren können, haben wir uns im Rahmen der Doppel­haushaltsverhandlungen für ein so genanntes Flexibudget für die Bezirke eingesetzt. Damit soll für Familien, Kinder und Jugendliche in besonderen oder belastenden Lebenslagen ein frühzeitiger Zugang zu gezielten, bedarfsgerechten sozialräumlichen Angeboten im Rahmen von Jugendsozialarbeit, Förderung der Erziehung und Beratung in Fragen von Partnerschaft, Trennung und Umgangsrecht ermöglicht werden, bevor Hilfen zur Erziehung nach §27 des Achten Sozialgesetzbuches nötig werden. Wir wollen damit die bezirkliche Steuerung und die sozialräumliche Infrastruktur durch die Bereitstellung von zusätzlichen zweckbezogenen Mitteln für frühe Ansätze im Vorfeld der Notwendigkeit von Hilfen zur Erziehung stärken. Zur Entlastung von Kindern in belasteten Familien sollte auch die Möglichkeit der Kostenübernahme für Fami­lientherapie frühzeitig in Erwägung gezogen werden. Oftmals decken die Sozial­leistungen notwendige und insbesondere unvorhergesehene Ausgaben nicht ab. Während es für Neugeborene oder Schulanfänger*innen zwar eine Zahlung für die Erst­ausstattung gibt, müssen in den folgenden Jahren anfallende Kosten, wie zum Beispiel das größere Kinderbett oder nach einigen Jahren ein neuer Schulranzen, selbst finan­ziert werden. Da der Hartz-IV-Satz unter dem Existenzminimum liegt, ist es unmöglich daraus etwas anzusparen. Um diese Bedarfe unkompliziert zu decken, unterstützen wir daher bis zur Einführung einer bedarfsdeckenden Kindergrundsicherung dem Beispiel des Bezirks Mitte folgend die Einrichtung von Härtefallfonds in den Bezirken.

Kinderarmut entsteht dort, wo Eltern arm sind. Neben staatlicher Hilfe in der aktuellen Notsituation muss es also oberste Priorität haben, Eltern zu ermöglichen, aus der Armut heraus zu kommen oder gar nicht erst hinein zu kommen. Eine Arbeit, von der man auch leben kann, ist dafür unerlässlich. Auch für geflüchtete Familien muss unabhängig vom Aufenthaltsstatus spätestens nach 6 Monaten eine Arbeits- und Ausbildungserlaubnis erteilt werden, auch wenn das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Diese existen­zielle Sicherheit kann geflüchteten Familien beim Fußfassen in Berlin helfen und dazu bei­tra­gen, traumatische Erfahrungen zu verarbeiten. Deshalb ist es gut, dass wir zum Beispiel im nun vorgelegten Entwurf für ein Vergabegesetz auf einen angemessenen Mindestlohn achten. Aber auch die Arbeitswelt muss strukturell Wege aus der Armut unterstützen. Dafür muss es möglich sein, dass Eltern eine Ausbildung in Teilzeit ma­chen oder, wenn sie bereits in einem Arbeitsverhältnis sind, für begrenzte Zeit in Teil­zeit gehen und anschließend ein Rückkehrrecht zu einer Vollzeitbeschäftigung haben. Wir erwarten hier von der Berliner Verwaltung, dass sie eine Vorbildfunktion bei der Teil­zeit­ausbildung einnimmt und entsprechende Möglichkeiten offensiv bewirbt. Wir wollen Eltern, die von Hartz-IV leben, bei der Vermittlung in gute Arbeit besser unterstützen. Das im Bezirk Mitte erprobte Modellprojekt der verstärkten Förderung von Familien-Bedarfsgemeinschaften, in denen kein Mitglied einer Erwerbsarbeit nachgeht, wollen wir auf ganz Berlin ausweiten. Davon profitieren insb. Alleinerziehende und ihre Kinder. Durch die Betreuung dieser Bedarfsgemeinschaften im Rahmen eines eigenen Teams mit einem besseren Betreuungsschlüssel ist es gelungen, mehr als 200 Personen in Arbeit zu bringen. Neben dem dadurch erzielten Erwerbseinkommen für die Familie wird auch die Vorbildfunktion der Eltern für ihre Kinder gestärkt.

Rahmenbedingungen verändern

In Berlin gibt es aber auch viele Eltern, die gern (mehr) arbeiten würden, aber keine zuverlässige Betreuung für ihre Kinder haben und es deshalb nicht schaffen, aus der Armut heraus zu kommen. Deshalb kämpfen wir für ausreichend Kitaplätze und dafür, dass Eltern bei der Auswahl einer Kindertagesbetreuung auch tatsächlich wieder eine Wahl haben. Alle Träger brauchen bei der Suche nach und dem Erwerb von Flächen u. a. durch die Ausweitung von Erbbaupachtverträgen Unterstützung und ein ausfinanziertes Neubauinvestitionsprogramm. In Zusammenarbeit mit IHK und HWK und insbesondere den landeseigenen Betrieben wollen wir auch die Einrichtung von Betriebskitas voran­bringen.

Bildungs- und Betreuungsangebote müssen zudem den tatsächlichen Bedarf der Familien abdecken. Eltern, die beispielsweise im Schichtdienst bis 20 Uhr arbeiten müs­sen, nützt eine Kita, die um 17 Uhr schließt, wenig. Hier gilt es, passende Angebote zu schaf­fen, die am Kindeswohl orientiert sind. Verlängerte Kita-Öffnungszeiten sind dabei zwar ein Baustein, können aber nicht alle Bedarfe abdecken. Berlin hat mit dem MoKiS (Mo­biler Kinderbetreuungsservice für Eltern mit besonderen Arbeitszeiten) ein Angebot für Eltern, die außerhalb von Kita-Öffnungszeiten arbeiten müssen. Das Angebot ist aber zum einen zu unbekannt und zum anderen sind die Hürden, tatsächlich auf diesem Weg an eine Betreuung zu kommen, viel zu hoch. Hier wollen wir ansetzen und den MoKiS bekannter machen, aber vor allem leichter zugänglich.

Viele Familien leben über Generationen hinweg in Armut – um diesen Kreislauf zu durchbrechen, braucht es auch eine langfristige Strategie. Dabei ist ein wichtiger Hebel eine diskriminierungsfreie Bildungspolitik, die allen Kindern gerechte Chancen bietet. Dafür haben wir zuletzt 2018 in unserem Beschluss „Schule fürs Leben: Bessere Schulen, mehr Qualität und gerechtere Bildungschancen für die Kinder dieser Stadt“ konkrete Schritte vorgeschlagen. Die hohe Schulabbrecher*innen-Quote sowie die hohe Zahl von Schulabsolvierenden mit geringer Literalität in Berlin muss endlich gesenkt wer­den und allen Kindern muss ein guter Zugang zu Bildung ermöglicht werden – längeres gemeinsames Lernen, Schulsozialarbeit oder kostenlose Unterstützung bei Hausaufgaben aber auch Erwachsenenbildungsangebote zur Stärkung von Eltern sind Beispiele dafür, wie zumindest ein Stück weit unterschiedliche Voraussetzungen in den Familien ausgeglichen werden können. Kein*e Jugendliche*r darf mehr ohne Anschlussperspektive die Schule verlassen. Wir setzen uns deshalb für ein elftes Pflichtschuljahr für Schüler*innen ohne Anschlussperspektive ein, das in den Berufsschulen angeboten wird. Auch wer eine Ausbildung abbricht, soll durch die Jugendberufsagentur so lange begleitet werden, bis eine neue Perspektive gefunden wurde. Und vor Abschluss einer Ausbildung sollen die Berufsschulen mit ihrem sozialpädagogischen Personal in Kooperation mit der Jugendberufsagentur den Jugendlichen eine Anschlussperspektive eröffnen, falls die Jugendlichen sich diese noch nicht eigenständig erschlossen haben.

Um Armut wirksam zu bekämpfen, muss Unterstützung bereits während der Schwangerschaft und von Geburt an ansetzen. Gerade junge Eltern dürfen in dieser aufregenden und anstrengenden Zeit nicht allein gelassen werden. Bereits mit dem letzten Doppelhaushalt haben wir die Ausweitung der Babylots*innen auf alle Geburtsstationen auf den Weg gebracht. Die Idee dahinter: Krisen verhindern, bevor sie entstehen. Babylots*innen informieren Schwangere und ihre Partner*innen über Unterstützungsmöglichkeiten nach der Geburt. Aber auch der Ausbau von Begegnungsorten wie Stadtteilzentren und Kinder-, Jugend- und Familienzentren sind ein wichtiger Baustein zur Stärkung der frühen Hilfen.

Die meisten Eltern kümmern sich vorbildlich um ihre Kinder und geben ihr Bestes zu deren Unterstützung. Wenn Armut sich in Familien aber über Generationen hinweg fortsetzt, führt das in zu vielen Fällen auch zu Hoffnungslosigkeit bei den Eltern, teilweise zu Depression oder Suchterkrankungen. Gerade in solchen Situationen brauchen Familien gezielte Unterstützung. Wir haben uns deshalb in den Beratungen zum Doppelhaushalt dafür eingesetzt, dass es für Eltern von Grundschulkindern eine Elternbegleitung gibt, die sie empowert, ihre Kinder gut durch die Schulzeit zu begleiten. Um die Einzelfallhilfe und Familienhilfe in besonders belasteten Familien weiter zu verbessern, wollen wir eine externe Evaluation ermöglichen, damit fallbezogene Hilfe bei den Familien in hoher Qualität ankommt. Um den intergenerationalen Armutskreislauf durchbrechen zu können, ist es an der Zeit, frühkindliche Bildung und Erwachsenenbildung (Bildungsangebote wie etwa Grundbildung für Eltern) im Rahmen von Angeboten der Familienbildung (family literacy) gemeinsam zu denken. Dieser erfolgsversprechende Ansatz wird in Deutschland kaum verfolgt. Berlin könnte hierfür eine Vorreiterrolle übernehmen und ein Konzept zur Familienbildung als landesfinanziertes Programm pilotieren, behutsam erproben und sukzessiv ausdehnen. Eine enge Kooperation zur Stärkung von Familienbildung zwischen Volkshochschulen und Kitas sowie Grundschulen könnte erkenntnisbringend sein, wobei an bereits bestehende erfolgreiche Angebote angeknüpft werden sollte, um Parallelstrukturen zu vermeiden und Synergien zu nutzen und zu stärken.

Es gibt in Berlin eine Vielzahl an großartigen Einrichtungen, die mit Kindern, Jugendlichen und Familien arbeiten. In Musik- und Jugendkunstschulen, in Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen können Kinder und Jugendliche sich frei entfalten und erfahren Unterstützung in ihrer individuellen Entwicklung. Abseits von Notendruck und elterlicher Aufsicht können sie sich hier ausprobieren und werden in ihren Interessen gefördert. Die Menschen, die hier mit den Kindern und Jugendlichen arbeiten, leisten einen zentralen Beitrag für deren Entwicklung und zum sozialen Zusammenhalt in den Kiezen. Genauso wichtig sind Familienzentren oder Nachbarschaftsheime, die Familien beraten und unterstützen. Viele der Familienzentren in Berlin gehen bereits jetzt über die „typischen“ Beratungsthemen rund um Familie und Erziehung hinaus, da der Bedarf an Schuldner*innenberatung, Mietrechtsberatung und ähnlichen Beratungen stetig wächst und für viele Familien zur Herausforderung wird. Wir wollen die Familienzentren finanziell in die Lage versetzen, diese Beratungen weiter anzubieten und – ähnlich wie die Early Excellence Centres in England – sich weiter hin zu Orten zu entwickeln, an denen Familien eine ganzheitliche Beratung, von Erziehungs- über Gesundheitsfragen bis hin zur Bewerbungsberatung, erfahren. Durch aktive Gesundheitsförderung werden aus Kindern nicht nur gesundheitsbewusste Erwachsene, sondern können auch Aus­wirkungen von Armut eingeschränkt werden. Wir wollen den öffentlichen Gesund­heitsdienst besser finanzieren sowie eine stärkere Vernetzung der Hilfe für Menschen mit besonderen Einschränkungen und dem Gesundheitswesen für von Behinderung be­trof­fener oder bedrohter Kinder sowie für pflegende Kinder und Jugendliche. Wir wollen auch Mehrgenerationen-Häuser darin bestärken, im Rahmen ihrer Arbeit und ihrer An­ge­bote Kindern, Jugendlichen und Familien zu helfen und einen Beitrag zur Armutsbe­kämpfung zu leisten

Wer Familien gut unterstützen will, muss auch die im Blick haben, die ihnen helfen. Denn gerade die Menschen, die hier arbeiten, gehen oft auf dem Zahnfleisch. Es ist deshalb dringend nötig, den Sozialarbeiter*innen und anderem Fachpersonal sowohl eine langfristige Perspektive zu bieten als auch ihre Arbeit entsprechend ihrer Leis­tun­gen zu entlohnen. Es ist deshalb richtig, dass Sozialarbeiter*innen wie Erzieher*innen nach den Tarifverhandlungen der Länder in Berlin mehr Geld bekommen. Wir setzen uns aber auch dafür ein, dass die Kostenblätter sowie die Entgelte und Zuwendungen, die die freien Träger bekommen, endlich so angepasst werden, dass Kostensteigerungen, die durch alterndes und damit in Tarifstufen aufsteigendes und deshalb „teurer“ wer­dendes Personal entstehen, mit abgedeckt sind. Es kann nicht sein, dass Sozial­arbeiter*innen in dem Moment, in dem sie eine Erfahrungsstufe nach oben rutschen, ihre Arbeitsstunden reduzieren müssen, damit der Träger sie weiterhin finanzieren kann. Für eine solide Finanzierung von Trägerstrukturen bedarf es auch einer auskömmlichen, einheitlichen Verwaltungsgemeinkosten-Pauschale im Bereich der Zuwendungen um eine nachhaltige Fortführung der wichtigen Arbeit zu gewährleisten. Die bisherige Unterfinanzierung der Gemeinkosten geht häufig gerade auch zu Lasten der Mit­arbeiter*innen. Außerdem stellt die Tatsache, dass viele Kinder- und Jugend­einrichtungen sowie Familienzentren und Nachbarschaftsheime nur projektfinanziert sind, viele der hier Angestellten immer wieder vor Herausforderungen: Wer im Dezem­ber, beziehungsweise teilweise sogar im Januar und Februar noch nicht weiß, ob er für das kommende (oder bereits laufende) Jahr noch eine Arbeit hat, kann sich kaum auf die Probleme der Kinder, mit denen er*sie arbeitet, konzentrieren. Da Arbeit mit Kindern und Familien immer auch Beziehungsarbeit ist, die nur langfristig funktionieren kann, wollen wir mehr Einrichtungen langfristig finanzieren. Dass die rot-rot-grüne Koalition ein so gut laufendes Projekt wie die Stadtteilmütter endlich in eine längerfristige Finanzierung überführt hat, ist deshalb ein guter Schritt! Und die Stadtteilmütter zeigen auch: Aufsuchende, begleitende Eltern- und Familienarbeit ist ein Schlüssel zum Erfolg. Es bleibt daher unser Ziel, mit einer Ausweitung des Projektes Stadtteilmütter Familien unabhängig von ihrer Herkunft zu unterstützen. Auch die Supervision der Stadt­teilmütter durch Fachkräfte soll selbstverständlich sein und verlässlich finanziert werden. Es ist bedauerlich, dass der Senat sich mit der Umsetzung des Koalitions­vertrages hier auf Kosten der Stadtteilmütter und der betroffenen Familien Zeit lässt.

Wir wollen die aufsuchende Familienarbeit wieder ausbauen und mit ihr einen großen Schritt Richtung präventiver Sozialarbeit tun. Ein Ausbau der Erstbesuche des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes bei Familien mit Neugeborenen wäre dafür eine Mög­lichkeit.

Sämtliche Angebote der Familienarbeit und Familienförderung, die nach §16 des Achten Sozialgesetzbuches der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie vorgesehen sind, müssen rechtlich umfassender abgesichert sowie an einwohner­bezogenen Richtwerten orientiert werden. Das Angebot muss bedarfsgerecht weiterent­wickelt und mit qualitativen sowie quantitativen Fachstandards verbindlich abgesichert werden. Dafür wollen wir mit der rot-rot-grünen Koalition noch in dieser Wahlperiode ein Familienfördergesetz erlassen. Wir erwarten von der zuständigen Senatsverwaltung, dass ein entsprechender Entwurf so rechtzeitig vorgelegt wird, dass er noch 2020 be­schlossen werden kann.

Der Mangel an leistbarem Wohnraum ist für viele Berliner Familien ein immer größer werdendes Problem – aber besonders schwer haben es Familien, die von Armut betroffen sind. Immer häufiger werden sie aus ihrem sozialen Umfeld verdrängt, auf das sie angewiesen sind. In Extremfällen werden Familien sogar wohnungslos, weil sie zwangsgeräumt wurden. Sie leben oft in Unterkünften, die nicht an die Bedarfe von Kindern angepasst sind: Familien teilen sich meist ein Zimmer, so dass es keine Rückzugsmöglichkeiten oder Raum für Entfaltung für die Kinder gibt. Berlin hatte als erste Stadt in Deutschland eine Notunterkunft für wohnungslose Familien. Allein, dass eine solche Einrichtung nötig ist, ist beschämend. Wir fordern deshalb, dass bei kommunalen Wohnungsgesellschaften grundsätzlich keine Räumungen stattfinden, wie dies auch im Wohnraumversorgungsgesetz vorgeschrieben ist, und wollen prüfen, inwiefern über eine Härtefallregelung auch bei privaten Vermieter*innen verhindert werden kann, dass Familien durch Zwangsräumung wohnungslos werden. Daneben wollen wir auch durch die verstärkte befristete Beschlagnahmung von Wohnraum nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) bei privaten Vermie­ter*in­nen Zwangsräumungen von Familien in die Wohnungslosigkeit verhindern. Ein ent­schei­dender Baustein ist ebenso die Prävention, die wir landesweit durch aufsuchende Hilfe ausbauen wollen. Zudem soll die Aör "Soziale Wohnraumversorgung Berlin" ge­mein­sam mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen und sozialen Trägern das Präventionsprogramm der landeseigenen Wohnungsunternehmen verbessern und stärken, auch damit Mietschulden gar nicht erst entstehen – dabei sehen wir auch die Jobcenter in der Pflicht. Denn wenn die Aussicht auf die Fortführung des Mietvertrages besteht, sollten diese die Mietschulden auch übernehmen. Wir begrüßen, dass der Senat bei den Kosten der Unterkunft die Härtefallregelung für Familien ausgebaut hat. Besonders dramatisch ist die Situation für wohnungslose geflüchtete Familien. Wir er­war­ten, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen alle rechtlichen Gestaltungsräume ausschöpft, um die Wohnungslosigkeit geflüchteter Familien zu be­enden. Dazu gehört auch, sie unabhängig vom Aufenthaltsstatus nicht länger vom Wohnberechtigungsschein (WBS) auszuschließen und bei den öffentlichen Wohnungs­bau­gesellschaften Kontingente für geflüchtete Familien bereitzustellen. Spätestens nach sechs Monaten soll diesen Familien eine Wohnung zugewiesen werden.

Wir kämpfen außerdem für mehr bezahlbaren Wohnraum. Dafür wollen wir den Bau neuer Wohnungen beschleunigen, setzen uns aber auch für den Erhalt von bezahlbaren Woh­nungen ein - dazu haben wir eine ausführliche Beschlusslage, die alle Instrumente vom Wohnraumschutz, preisgünstigen Neubau, den Ankauf bzw. der Rekom­mu­na­li­sie­rung bis hin zum Mietendeckel und der Vergesellschaftung von Wohnraum umfasst. Unsere grünen Stadträt*innen schaffen deshalb immer mehr Milieuschutzgebiete und ziehen immer häufiger das Vorkaufsrecht oder sichern durch Abwendungs­ver­einbarungen bezahlbaren Wohnraum. Und der von der rot-rot-grünen Regierung in Ber­lin beschlossene Mietendeckel ist ein wichtiger Schritt zur Eindämmung der Mietenex­plo­sion. Auch die von uns etablierte Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt hilft vielen Familien im Sozialleistungsbezug, da viele Vermieter*innen Fa­milien im Leistungsbezug bei der Wohnungsvergabe benachteiligen. Wir setzen uns darüber hinaus dafür ein, dass gemeinwohlorientiere Bauträger*innen wie Genos­sen­scha­ften und Stiftungen gefördert werden. Wir wollen einen höheren Anteil an Sozial­wohnungen; davon profitieren vor allem auch einkommensschwächere Familien.

Gemeinwohlorientierte Bauträger*innen, wie Genossenschaften und Stiftungen, sollen durch mehr Förderung finanziell unterstützt sowie bei der Grundstücksvergabe im Erb­bau­recht berücksichtigt werden, damit sie mehr einkommensschwachen Familien eine Wohnung zur Verfügung stellen können. Zudem wollen wir, dass nach Hamburger Vor­bild die Genossenschaftsanteile als Darlehen von den Jobcentern zur Verfügung gestellt wer­den, damit auch Familien ohne eigenes Einkommen in eine Genossen­schafts­wohnung ziehen können.

Mit Grün: gute Startchancen für alle Kinder

Um Kinderarmut zu bekämpfen, braucht es ein Bündel an Maßnahmen auf Bundes- und Lan­desebene, das Familien sowohl finanziell entlastet als auch durch veränderte Rah­men­bedingungen in Verwaltung, Arbeitswelt, Schule und Kita unterstützt, ausreichend be­zahlbaren Wohnraum, Beratungsangebote und Angebote von Kinder-, Jugend- und Familienzentren schafft und jegliche Form von Diskriminierung systematisch, ganzheit­lich und nachhaltig abbaut. Bündnis 90/Die Grünen Berlin stellen sich dieser Herausfor­derung – denn für uns ist klar: Kein Kind darf aufgrund seines familiären Hintergrunds be­nach­teiligt sein; wir kämpfen weiter dafür, dass alle Kinder gute Startchancen ins Leben haben!