Mehr Frauen in die Parlamente. Berlin braucht ein Paritätsgesetz

17.04.19 – von hannah.koenig –

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz am 06.04.2019

Vor 100 Jahren haben mutige Frauen Geschichte geschrieben. Sie haben sich das Recht erkämpft wählen zu dürfen. Trotz passivem Wahlrecht, 68er-Bewegung und obwohl Frauen über die Hälfte der Bevölkerung stellen, ist der Anteil von weiblichen Abgeordneten in allen Parlamenten deutschlandweit noch nie über 50 % gewesen. Im aktuellen Bundestag sind es gerade mal 33 %, Frauen sind damit in der deutschen Politik massiv unterrepräsentiert. Das muss ein Ende haben. Ohne gesetzliche Regelung wird sich hier nichts ändern, deshalb brauchen wir für alle politischen Wahlen quotierte Wahlvorschläge – ein sogenanntes Paritätsgesetz. Brandenburg hat es im Januar vorgemacht und ein inklusives Paritätsgesetz auf Vorschlag der Bündnisgrünen Landtagsfraktion verabschiedet. Wir schreiben die Geschichte weiter. Wenn der Bund nicht selbst ein Paritätsgesetz vorlegt, das sowohl das Bundes- als auch das Europawahlgesetz ändert, werden wir als Land Berlin über den Bundesrat tätig werden müssen.

Die Gleichberechtigung von Frauen ist nicht optional, sondern in den Verfassungen festgeschrieben. Das Land Berlin ist zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens verpflichtet. Dies gilt besonders für die politische Willensbildung und Entscheidungsfindung. Die paritätische Wählbarkeit von Frauen ist die Voraussetzung für echte gesellschaftliche Repräsentation, also die gerechte Vertretung und Durchsetzung der Interessen aller Bürger*innen. Die Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen beginnt in den Parlamenten. Bereits 1981 sagte Elisabeth Selbert, eine der Mütter des Grundgesetzes: “Die mangelnde Heranziehung von Frauen zu öffentlichen Ämtern und ihre geringe Beteiligung in den Parlamenten ist schlicht Verfassungsbruch in Permanenz.”

Nicht nur in den Parlamenten, auch in den Parteien sind Frauen weiterhin unterrepräsentiert. Wir Grüne stehen zwar mit einem Anteil von 39,8 % an der Spitze, sind jedoch von 50 % ein gutes Stück entfernt. Wir setzen es uns daher selbst zur Aufgabe, verstärkt mehr Frauen zum politischen Engagement zu bestärken und sie in der Partei gezielt zu fördern.

Dabei beziehen wir ein, dass marginalisierte und von Mehrfachdiskriminierung betroffene Frauen, zum Beispiel Frauen mit Behinderung, Women of Colour oder Trans*frauen, in Parteien (und Parlamenten) besonders unterrepräsentiert sind. Es ist unser erklärtes Ziel, und wir uns auch diesem Ungleichgewicht etwas proaktiv entgegenzusetzen.

Für uns steht fest, dass ein Berliner Paritätsgesetz nicht nur Frauen und Männer, sondern diskriminierungsfrei und inklusiv alle Wahlberechtigten einschließen muss – und damit auch für alle Berliner*innen gilt, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen (d.h. mit einem Personenstand ohne Geschlechtsangabe bzw. mit der Geschlechtsangabe „divers“). Grün steht für einen intersektionalen Feminismus, der antirassistisch und inklusiv ist. Grün steht für einen intersektionalen Feminismus, der antirassistisch und inklusiv ist.

Wir wollen nicht noch weitere 100 Jahre darauf warten, dass die Hürden für Frauen auf dem Weg in die Parlamente sinken. Wir wollen sie hier und heute abbauen. Nur wenn Frauen aufgestellt werden, können auch Frauen gewählt werden. Deshalb fordern wir ein Paritätsgesetz für Berlin, im Land wie in den Bezirken. Also eine Regelung, mit der mindestens 50 % der Gewählten weiblich sind. Wir werden uns auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass es noch vor den nächsten Landes- und Kommunalwahlen in Kraft tritt.

Damit wir 2021 endlich sagen können, dass Frauen in Berlin mindestens die Hälfte der Macht haben!

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Vielfalt Leben