Ausbildung statt Abschiebung - Perspektive Berlin

14.06.23 –

Beschluss auf dem Landesausschuss:

Das Recht auf Bildung ist ein zentrales Gut, das allen Kindern und Jugendlichen gleichberechtigte Bildungschancen gewährleistet und in der Verfassung verankert ist. In Berlin kommen unbegleitete geflüchtete Jugendliche an, die lange Wartezeiten in Einrichtungen ohne Beschäftigung und Informationen zu ihren Perspektiven verbringen müssen. Die Jugendlichen sind hoch motiviert und viele verfügen über eine mittelschulische Allgemeinbildung; für Jugendliche ohne einen Schulabschluss in ihren Heimatländern und ab einem Alter von 16. Jahren ist der Zugang sowohl zu Allgemeinschulen als auch zu Oberstufenzentren oft erschwert. Wie die schulische ist auch die berufliche Bildung für geflüchtete Jugendliche entscheidend für ihre erfolgreiche Teilhabe und Integration/ Teilnahme in der Gesellschaft. Gleichzeitig stellen sie eine Chance für Berlin dar, wenn sie als Auszubildende, Nachwuchsfachkräfte und Mitbürger:innen einen schnellen Zugang zum Bildungssystem bekommen. Gerade im Bildungs- und Gesundheitsbereich oder bei den energie- und klimarelevanten Berufen stellt der zunehmende Fachkräftemangel eine ernste gesellschaftliche Herausforderung dar.

  1. Wir fordern nach der sofortigen Ersterfassung der Jugendlichen bei der Erstaufnahme- und Clearingstelle (EAC) die Gewährleistung einer umfassenden Betreuung der Jugendlichen durch die Träger der Jugendhilfe/ Hilfen zur Erziehung und schnellere Verfahren für die Alterseinschätzung, damit die Jugendlichen so schnell wie möglich den für sie geeigneten Zugang zum Bildungssystem bekommen. Dafür soll eine Task Force bei der Senatsjugendverwaltung eingerichtet werden, um die Clearingsmaßnahmen sowie die eingeleiteten Maßnahmen zur Teilhabe von unbegleiteten geflüchteten Jugendlichen in den Bildungs- und Berufsweg steuert und regelmäßig überprüft. Die Möglichkeit, Maßnahmen und später Prüfungen ggf. in der Herkunftssprache oder auf Englisch mitzumachen bzw. abzulegen, muss mit den zuständigen Stellen geprüft werden.
     
  2. Wir sehen die Notwendigkeit, die Nutzung von Werkstätten in Ausbildungszentren und Oberstufenzentren für geflüchtete Jugendliche auch außerhalb der Geschäftszeiten zu ermöglichen, um ihnen z. B: über Teilqualifikationen oder Einstiegsqualifikationen in Ergänzung von vorhandenen Maßnahmen von Trägerorganisationen den Einstieg in die berufliche Bildung zu erleichtern.
     
  3. Die Geflüchteten brauchen einen sicheren Aufenthaltsstatus, ausbildungsbegleitende Sprachkurse und schnellere Anerkennung ihrer vorhandenen Qualifikationen. Wir wollen Unternehmen motivieren und unterstützen, die geflüchteteJugendliche als Auszubildende aufnehmen oder die Vorbereitung für eine Ausbildung begleiten. Dies kann beispielsweise durch finanzielle Anreize, Förderprogramme oder Beratungsangebote geschehen. Viele Betriebe haben aber auch noch großen Nachholbedarf bei den Themen Antidiskriminierung und Diversity. So müssen gerade KMU noch vertiefter über vorhandene Möglichkeiten in den Bezirken informiert werden.