City-Tax ausweiten - Kulturhauptstadt nachhaltig finanzieren

03.06.23 –

Beschluss auf der Landesdelegiertenkonferenz:

Hintergrund

Ab 1. Januar 2014 hat Berlin die City-Tax (Übernachtungssteuer) für Privatreisende eingeführt. Leider mussten wir als Grüne unter dem damaligen rot-schwarzen Senat hinnehmen, dass Geschäftsreisende von der Bettensteuer ausgenommen wurden mit Verweis auf eine zu unsichere Rechtslage. Nun hat das BVerfG im März 2022 die Beschränkung auf Touristen ausdrücklich für hinfällig erklärt, (1) so dass die City Tax auch in Berlin reformiert werden kann. Welche Bedeutung die Kultur für das Ansehen und die Entwicklung unserer Stadt hat und welch große Rolle sie als Motor für touristische Anziehung hat, ist inzwischen unbestritten. Kaum eine andere Stadt hat ein so reichhaltiges Angebot an Theatern, Museen, Orchestern und Chören, eine so vibrierende Film-, Literatur-, Musik- und Clubszene, mit der Künstler*innen und Kreative Berlin spannend und lebenswert und sie zu einem der beliebtesten Reiseziele weltweit machen. Gleichzeitig ist die Kunst- und Kulturmetropole Berlin finanziell und räumlich weiter stark unter Druck. Der übergroße Teil von ihnen gehört immer noch zu den Geringverdienenden in unserer Gesellschaft. Bodenspekulation, steigende Mieten und Lebenshaltungskosten haben soziale Verdrängung und den Verlust künstlerischer Freiräume mit sich gebracht. Darüber hinaus haben durch den Lockdown in der Corona-Pandemie zahllose freischaffende Künstler*innen und private Kulturorte von heute auf morgen ihre Existenzgrundlage verloren. Die bisherige Nutzung eines Teils der City Tax zum Beispiel für die Einführung eines Festivalfonds war richtig, reicht jedoch bei weitem nicht aus, um insbesondere die freie Kulturszene gut zu stützen und mittelfristig eine Abwanderung der international Kulturschaffenden zu verhindern. Die nun gerichtlich geschaffene Klarheit bezüglich der Übernachtungssteuer gibt Anlass, erneut darüber nachzudenken, wie Berlin von außen wahrgenommen wird und ob die Stärkung der Kultur mit Einnahmen durch die auch wegen der kulturellen Anziehungskraft anhaltenden Touristenströme endlich gut gelingen kann.

Übernachtungssteuer auf gewerbliche Berlin-Reisende ausweiten

Die Übernachtungssteuer für private Berlinreisende ist eine örtliche Aufwandssteuer. Gewerbliche Reisende sind bisher von der Aufwandssteuer befreit, da ihr Aufenthalt durch die Erwerbstätigkeit bestimmt ist. Es ist jedoch zu erwarten, dass dies im Zuge des Urteils des BverfG noch einmal überprüft wird. Gerade im Fall von gewerblichen Berlin- Reisenden wird die kulturelle Infrastruktur Berlins genauso genutzt wie bei den Privaten. Dies sollte sich auch in einer Übernachtungsabgabe abbilden. Darüber hinaus stellt das kulturelle Angebot Berlins mit seinen bundesweit ausstrahlenden Magneten für Unternehmen einen Grund dar, Tagungen in Berlin stattfinden zu lassen und ihre Gäste mit dem reichhaltigen Abendprogramm zu locken. Die Steuer von anderen Gästen tragen zu lassen und für gewerbliche Reisende mitzufinanzieren, stellt ein Gerechtigkeitsproblem dar.

Kulturhauptstadt unterstützen

Gerade die Pandemie hat uns wieder aufgezeigt, wie fragil die Kultur und die kulturelle Infrastruktur in Berlin ist. Die freie Berliner Kunstszene ist bei weitem nicht so ausfinanziert, dass professionelle Künstler*innen von ihrer Arbeit leben können. Andererseits ist es allen mittlerweile bekannt, wie wichtig Kultur für Berlin ist und auch eng sie mit dem Tourismus verbunden ist. Vor der Pandemie lagen die Einnahmen durch die City-Tax 2018 bei 51,2 Mio Euro, 2019 bei 55,2 Mio Euro. Schon durch die Mehrbelastungen des Berliner Haushalts durch die Pandemie wurden für den kommenden Kulturhaushalt keine weiteren Aufwüchse in Aussicht gestellt, obwohl in vielen Bereichen Erhöhungen der Förderungen benötigt werden. Gerade auch um die bisherige Unwucht in der Kulturförderung zu Lasten der Freien Szene anzugehen und deren Finanzierung zu verbessern, wird eine Erhöhung des Kulturhaushalts dringend nötig. 

Abgabe statt Steuer?

Als Steuer fließen die Einnahmen der City Tax aktuell in den Gesamt-Haushalt des Landes ein. Die Verwendung ist somit vom jeweiligen politischen Willen abhängig. Es sollte geprüft werden, ob durch die Umwandlung in eine Abgabe eine Verwendung der Einnahmen rechtssicher festgelegt werden kann.  Berlin lebt von seiner Kultur. Damit Kultur weiterhin in Berlin leben kann, braucht sie die Gelder aus dem Tourismus, die sie selbst mit erwirtschaftet.