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Das Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten konkretisiert die Anforderungen aus dem Digitalen Versorgungsgesetz. Denn die Krankenkassen müssen ihren Versicherten ab 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen. In dem aktuellen Gesetzentwurf ist die Teilnahme von Patient*innen und Versicherte freiwillig. Die Versicherten entscheiden zwar, wer Zugriff auf die – gesamte- elektronische Patientenakte hat, können aber vorerst inhaltlich nicht differenzieren, ob auch bestimmte Informationen gesperrt werden sollen. Umso wichtiger ist die Frage, inwieweit sie von ihrem Recht, über die eigenen gesundheitsbetreffenden Daten zu verfügen, tatsächlich Gebrauch machen können. Zur Wahrung ihrer Rechte müssten die Versicherten nicht nur angemessen technisch unterstützt werden, sondern auch bei Fragen der Datenhoheit und ihrem informationellen Selbstbestimmungsrecht.
Für die Arztpraxen, Krankenhäuser, Psychotherapeut*innen ergeben sich daraus zusätzliche Aufgaben, die sie neben ihrer eigentlichen Arbeit bewältigen müssen. Als zusätzliche Herausforderung sind sie mit den notwendigen, extrem hohen Datensicherheitsanforderun-gen konfrontiert, da sie allein verantwortlich dafür sind.
Diese Herausforderungen wollen wir diskutieren mit:
Moderation: Antonia Schwarz
Gerne begrüßen wir euch vielzählig zur Teilnahme an der Videokonferenz.
Die Teilnahme ist möglich per Computer, Tablet oder Smartphone:
global.gotomeeting.com/join/455360037
Mit bündnisgrünen Grüßen von eurem Sprecher*innenteam
Antonia, Sabine, David, Hannah
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