07.12.19 –
Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz am 7. Dezember 2019:
136.655 Sanktionen wurden vergangenes Jahr gegenüber Personen im Arbeitslosengeld II Bezug durch die Jobcenter ausgesprochen. Das Existenzminimum zu sanktionieren bedeutet, Menschen,
die bereits unter prekären finanziellen Bedingungen leben, in die Armut zu sanktionieren. Wer bereits wenig hat, muss dadurch den Gürtel noch enger schnallen, worunter insbesondere Kinder, Alleinstehende und Alleinerziehende leiden.
Wir Grüne lehnen deshalb Sanktionen ab! Dies haben wir auf der Bundesdelegiertenkonferenz im November 2016 beschlossen. Dies ist jedoch nur durch eine Änderung der derzeitigen bundesgesetzlichen Regelungen zum Arbeitslosengeld II (§§ 31 ff SGB II) durch den Bundestag möglich. Im Rahmen unserer Möglichkeiten auf Landesebene wollen wir durch eine Änderung der Verwaltungspraxis die Anzahl der Hartz-IV-Sanktionen verringern.
83% der in Berlin im vergangenen Jahr verhängten Sanktionen beziehen sich auf sogenannte Meldeversäumnisse. (114.000). (Abgeordnetenhaus, schriftliche Anfrage 18/ 18090). Wir sind davon überzeugt, dass sich viele dieser Sanktionen durch eine andere Terminvergabe in den Jobcentern vermeiden lassen.
Derzeit werden Termine von den Integrationsfachkräften der Jobcenter häufig einseitig ohne Beteiligung der Betroffenen vorgegeben. Wenn die Betroffenen bei der Terminvergabe nicht beteiligt werden, ist eine Berücksichtigung der persönlichen Lebensumstände (z.B. die Pflege von Angehörigen) nicht möglich. Eine neue Praxis der Terminvergabe der Jobcenter ist daher zwingend geboten, um die Wahrnehmungsquote von Einladungen durch die Betroffenen zu erhöhen!
Dies wollen wir erreichen durch:
1. Die Berücksichtigung von Zeitfenstern von Leistungsbeziehenden für Terminwünsche.
2. Die gemeinsame Festlegung der Folgetermine im persönlichen Gespräch bzw. telefonisch.
3. Die Einführung eines Online-Terminkalenders anlehnend an die Buchung von Terminen beim Bürgeramt, bei welchem die Leistungsbeziehenden ihren Termin in einem vorgegebenen Zeitfenster selbstständig buchen sollen. Das Jobcenter Berlin Mitte plant hierzu bereits ein Modellprojekt, das auf grüne Initiative entstanden ist.
4. Eine Untersuchung, welche Jobcenter im Berlinvergleich eine deutlich höheren Wahrnehmungsquote bei der Terminvergabe haben und warum dies so ist (best practice).
5. Eine Selbstverpflichtung der Jobcenter im Rahmen ihrer jährlichen Arbeitsprogramme, die Wahrnehmungsquote von Terminen zu erhöhen.
Wir sehen in der Umsetzung dieser Maßnahmen drei Vorteile:
1. Die Ziele der Jobcenter bei der beruflichen Förderung ihrer Leistungsbeziehenden können nur erreicht werden, wenn Gespräche mit den Leistungsbeziehenden tatsächlich stattfinden.
2. Eine Betreuung auf Augenhöhe würde zumindest bei der Terminvergabe im Sinne der Betroffenen gefördert werden. Das ist derzeit bei einer einseitigen Terminvergabe nicht der Fall. Denn Betroffene nehmen diese als “Vorladung” per Brief wahr, wodurch keine Augenhöhe zwischen dem Jobcenter und den Betroffenen gewährleistet ist. Mehr Augenhöhe führt zu mehr Akzeptanz für die Jobcenter.
3. Weniger Sanktionen bedeuten weniger Klageverfahren und weniger Verwaltungsaufwand.
Der selbstbestimmte Mensch und seine Würde stehen für uns im Mittelpunkt. Wenn es um die Existenzsicherung von Menschen geht, brauchen wir einen Umgang auf Augenhöhe. Das muss sich in der Arbeit der Jobcenter und bei der Vergabe von Terminen widerspiegeln.
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