Beitrag der LAG Europa zum Grünen Konvent zur Zukunft der Europäischen Union am 24.02.2012

12.03.12 –

Die LAG Europa Berlin-Brandenburg von Bündnis90/Die Grünen hält die Debatte über die Zukunft der EU für sehr wichtig und notwendig. Wir zeigen damit, dass wir die Europapartei in Deutschland sind. Dennoch finden wir, dass die zur Diskussion gestellten Thesen nicht weitreichend oder auch provokant genug sind. Zum Teil geben sie die Beschlusslage von Bündnis90/Grüne wieder, teilweise ist es wenig verständlich, was eigentlich genau der Inhalt der These ist. Klare Aussagen werden mit Worthülsen umschifft, Formulierungen sind unklar. Daher ist es für Nicht-Insider schwer, mitzudiskutieren.


Trotzdem beteiligt sich auch die LAG Europa Berlin-Brandenburg an der Diskussion mit der folgenden Meinung (erarbeitet in der LAG-Sitzung am 13.02.2012):


Die wirtschaftlichen Ungleichgewichte tragen ohne Zweifel zu der derzeitigen Schuldenkrise bei. Jedoch stellt sich die Frage, mit welchen Instrumenten sie beseitigt oder reduziert werden können. Es lassen sich in der Marktwirtschaft schlecht Exporte verbieten oder eine Verpflichtung zum Import einführen, um einen Ausgleich in der Leistungsbilanz zu erreichen.


Die Schwierigkeit liegt zum großen Teil in der fehlenden Wettbewerbsfähigkeit der Länder. Daher darf es in der Diskussion nicht nur ums Sparen gehen, sondern um gezielte Hilfen zum Aufbau neuer, moderner Verwaltungsstrukturen, zum Abbau von hemmender Bürokratie, der Förderung von Innovation und Bildung sowie von Unternehmertum. Griechenland als Staat muss sich neu erfinden, dabei müssen alls Europäer helfen.


Wichtig erscheint uns auch die Einführung von Mindestlöhnen in allen Mitgliedsstaaten zur Stärkung der Binnennachfrage.
Zu prüfen wäre, ob die Länder mit einem hohen Leistungsbilanzüberschuss einen höheren Beitrag in den EU-Haushalt einzahlen, der dann gezielt für o.g. Maßnahmen in den Ländern mit einem Defizit eingesetzt werden können.


Die Zusammenarbeit in der EU muss enger werden, sonst wird es keine dauerhafte Lösung geben. Dazu gehört auch die Einhaltung und Akzeptanz selbstgegebener Regeln, sei es im Fiskalpakt oder einem anderen Instrument.


Vor einer Einführung eines EU-Kommissars für Wirtschaft und Finanzen mit „Durchgriffsrechten“ muss klar definiert sein, was ein solches Recht ist. Soll er kontrollieren und ggf. in den Haushalt der Mitgliedsstaaten direkt eingreifen, um Ausgaben zu verbieten? Oder soll er neben der Kontrolle auch beratend tätig sein und Vorschläge machen.


Auf jeden Fall müssen Ziele festgelegt werden, zu denen sich alle Mitgliedsstaaten verpflichten. Die Ziele der Europa 2020-Strategie bieten dafür eine Orientierung, welche Schwerpunkte bei den Ausgaben der Mitgliedsstaaten gesetzt werden sollten.


Die Erreichung der Ziele in der Haushaltsaufstellung muss von der EU geprüft werden. Wenn die EU feststellt, dass der Haushalt nicht konform mit den Zielen ist, muss die Möglichkeit der Korrektur gegeben werden. Erst wenn das nationale Parlament die Ausgabenplanung nicht anpasst, sollten Sanktionen greifen. Die können in finanziellen Sanktionen, aber eventuell auch in der Entziehung von Stimmrechten bestehen.


Wie im Bereich Demokratie beschrieben, muss der EU-Kommissar vom EU-Parlament gewählt und kontrolliert werden. Aber auch die Vorgaben, an denen sich die Haushalte orientieren müssen, sollte vom Parlament beschlossen werden, um eine größtmögliche demokratische Legitimation zu gewährleisten.

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