Beschluss zum digitalen Lernen

03.06.20 –

Forderungen der LAG Bildung zum digitalen Lernen im Hinblick auf die künftige Schulentwicklung

Beschluss vom 3. Juni 2020

1. Digitales Lernen muss zum selbstverständlichen Standard an allen Schulen werden.

Alle Lehrkräfte und Schulleitungen müssen sich den Herausforderungen einer digital unterstützten Didaktik stellen. Dabei dürfen die arbeitsrechtlichen Regelungen nicht außer Acht gelassen werden. Es gibt ausreichend Qualifizierungsmaßnahmen zum digital unterstützen Lernen und Unterrichten auf allen Ebenen. Jede Schule hat einen schnellen Internetanschluss, ein WLAN sowie ausreichend wartungsfreundliche Endgeräte. Die hierfür notwendigen Wartungs- und Supportstrukturen sind vorhanden. Freie Schulen und Volkshochschulen müssen bei allen Maßnahmen mitgedacht werden.

2. Digitales Lernen muss chancengerecht gestaltet werden.

Alle Kinder müssen sowohl in der Schule als auch zuhause Zugriff auf digitale Endgeräte wie Tablet und Laptop und zuverlässiges Internet erhalten, ohne dass dies von den wirtschaftlichen Möglichkeiten ihrer Eltern abhängig ist. Ein Smartphone reicht für die Erfordernisse des digitalen Lernens nicht aus! Die Schüler*innen müssen bedarfsabhängig bei der Nutzung der digitalen Lernangebote von den Lehrkräften unterstützt werden.

3. Digitales Lernen muss integrativ und tiefgreifend in den Rahmenlehrplänen verankert werden.

Analoges und digitales Lernen, Präsenzunterricht und Lernen zuhause müssen didaktisch sinnvoll verzahnt werden. Digitales Lernen ist kein Selbstzweck, aber auch nicht nur eine Methode zur Wissensvermittlung. Es darf keine Abhängigkeit von Konzernen bei der Ausstattung der Schulen und der Bereitstellung von Software, Lernplattformen, Unterrichts- und Lernmedien geben.

4. Digitales Lernen muss soziales Lernen ermöglichen und fördern und Aspekte der Nachhaltigkeit beachten.

Soziales Lernen ist gleichrangig zum Erwerb von Wissen und Fertigkeiten anzusehen. Digitale Lernformate müssen die Interaktion der Schüler*innen untereinander ermöglichen. Partner-, Gruppen- und Projektarbeit sowie das Präsentieren von Ergebnissen vor anderen muss auch in den digitalen Lernumgebungen gewährleistet werden. Der Umgang mit digitaler Kommunikation und sozialen Netzwerken ist in all seinen Facetten zu behandeln. Beim Ausbau und der Nutzung von digitalen Lehr- und Lernmitteln sind Aspekte der Nachhaltigkeit in allen Facetten so weit als möglich zu beachten.

5. Digitales Lernen muss den Schutz der persönlichen Daten berücksichtigen.

Die digitalen Lernumgebungen im Internet müssen so gestaltet sein, dass sowohl die Persönlichkeitsrechte der Schüler*innen als auch die der Lehrkräfte bestmöglich und nach nationalem Recht gewährleistet werden. Die Kontrolle über die digitale Infrastruktur muss in staatlicher Hand liegen.

Bündnis 90 / Die Grünen Berlin - Landesarbeitsgemeinschaft Bildung