Beteiligung ermöglichen: die Landesgeschäftsstelle muss barrierefrei zugänglich sein!

30.11.24 –

Beschluss auf der Landesdelegiertenkonferenz:

Der Landesvorstand wird beauftragt sicherzustellen, dass ein selbstständiger barrierefreier Zugang zur Landesgeschäftsstelle sowie deren barrierefreie Nutzung ermöglicht wird. Sollte dies innerhalb der aktuell zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten nicht möglich sein, wird der Landesvorstand ersucht Räumlichkeiten zu suchen, die barrierefrei genutzt werden können.

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