FAQ — Prozess zum Fürsorgekonzept

Dieses FAQ gibt den aktuellen Stand der Diskussion zum Fürsorgekonzept wieder und ist nicht als abschließend zu verstehen.

Warum erarbeiten wir gerade ein Fürsorgekonzept?

Uns ist wichtig, dass sich in unserer Partei alle wohlfühlen und sicher und frei bewegen können. Wir setzen uns gemeinsam gegen Machtmissbrauch und grenzüberschreitendes Verhalten ein, einschließlich Mobbing, Diskriminierung, sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt sowie jede andere Form unethischen Verhaltens. Als Berliner Bündnisgrüne haben wir seit vielen Jahren Anlaufstellen, an die sich Menschen wenden können, die innerhalb des Parteikontextes oben genannte Verhaltensweisen erlebt oder beobachtet haben. Das Fürsorgekonzept soll diese Stellen in ein Gesamtkonzept einbetten, das nicht nur Intervention nach Fehlverhalten, sondern auch Sensibilisierung und Prävention zum Ziel hat.

Was ist bisher im Prozess passiert und welche Änderungen wurden bereits vollzogen?

Der Landesvorstand hat bereits im Herbst letzten Jahres beschlossen, in Ergänzung zu den internen Beschwerdestellen der Partei, eine externe Beschwerdestelle für die Klärung von Diskriminierung, Mobbing, Belästigung und zwischenmenschlichen Konflikten in der Partei zu beauftragen; diese hat im Januar diesen Jahres ihre Arbeit aufgenommen. 

Damit alle wissen, auf welcher gemeinsamen Grundlage wir zusammenarbeiten, hat der Landesvorstand zusammen mit verschiedenen Gremien der Partei einen Verhaltenskodex erarbeitet, den der Landesvorstand im März beschlossen hat.

Im Frühjahr hat der Landesvorstand eine Steuerungsgruppe eingesetzt, die ein umfassendes Fürsorgekonzept erarbeiten soll. Sie arbeitet unter der Begleitung einer externen Beratung. 

In verschiedenen Formaten wurde den Mitgliedern die Möglichkeit gegeben, sich im Prozess zur Erarbeitung des Fürsorgekonzeptes einzubringen und ihre Vorstellungen von einer guten Beschwerdestruktur und einem Fürsorgekonzept einzuspeisen. Unter anderem gab es eine Sonder-FLINTA-Konferenz im Juni zu diesem Thema, bei der die anwesenden Mitglieder in Kleingruppenarbeit an konkreten Vorschlägen gearbeitet haben. Außerdem hat sich der Landesvorstand mit den aktuellen Beschwerdestellen zusammengesetzt, um auch ihr Feedback einzuholen und die bestehenden Strukturen zu evaluieren.

Wie passt unser Prozess zu dem des Bundesverbandes?

Der Bundesverband hat im Sommer eine eigene Steuerungsgruppe eingesetzt, die für den Bundesverband die Beschwerdestruktur überarbeitet. Der Bundesverband fokussiert sich allerdings auf Beschwerden zu sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt, während unsere Struktur beispielsweise auch Diskriminierungsfälle und Mobbing bearbeiten soll.  Wir sind in engem Austausch mit dem Bundesverband, damit wir unsere Grundstruktur an die des Bundesverbandes anlehnen und sicherstellen können, dass unsere breitere Struktur sich in die bundesweiten Beschwerdestrukturen einfügt.

Gibt es schon eine Grundstruktur der neuen Beschwerdestellen?

Die Grundstruktur soll wie die des Bundesverbandes aus drei Säulen bestehen: Die erste Säule ist die Anlaufstelle, die aus zwei Mitarbeitenden der Landesgeschäftsstelle bestehen soll. Die Anlaufstelle soll Meldenden sowie Hinweisgebenden ein niedrigschwelliges, vertrauliches Gesprächsangebot bieten und über Handlungsoptionen informieren. Sie berät damit explizit die meldenden Personen. Sollten meldende Personen nach Beratung bei der Anlaufstelle ein Gespräch mit oder eine Information der gemeldeten Person wünschen, können sie sich an die Beschwerdestelle wenden, welche die zweite Säule in unserem Konzept ist. Hierbei handelt es sich um eine externe Stelle, die Meldungen vertraulich und unvoreingenommen bearbeitet. Dabei sucht sie auch das Gespräch mit der gemeldeten Person und arbeitet auf eine Klärung zwischen meldender und gemeldeter Person hin. Sollte eine solche einvernehmliche Lösung nicht möglich sein, kann ein Antrag beim Landesschiedsgericht eingereicht werden, das die dritte Säule in unserer Struktur ist. Das Landesschiedsgericht prüft die eingegangenen Anträge und trifft eine Entscheidung über die Verhängung von Parteiordnungsmaßnahmen. Nur das Landesschiedsgericht kann Ordnungsmaßnahmen verhängen.

Warum eine externe Beschwerdestelle?

Uns ist wichtig, dass alle Meldungen unvoreingenommen und unabhängig von politischer Einflussnahme bearbeitet werden. Hierzu ist eine externe Stelle die beste Lösung. Hierdurch wird die Beschwerdestelle professionalisiert und mit mehr Ressourcen ausgestattet, da diese Aufgabe ehrenamtliche Strukturen überlasten kann.

Warum beschließen wir diese Grundstruktur nicht jetzt schon?

Der Bundesverband wird auf der BDK, welche vom 28. bis 30.11. stattfindet, grundlegende Satzungsänderungen beschließen und im Anschluss daran nächstes Jahr ein Statut durch einen Länderrat beschließen lassen. Da wir derzeit davon ausgehen, dass wir unser Fürsorgekonzept als Satzungsanhang beschließen wollen, werden wir die finale Beschlussfassung des Bundesverbandes abwarten und dann unser Konzept stimmig dazu beschließen. Da es bei uns - anders als im Bundesverband - Satzungsrang haben soll, sind nachträgliche Änderungen deutlich schwieriger und wir erachten es deshalb für sinnvoll, es jetzt gründlich auszuarbeiten und dann zu beschließen. Hinzu kommt, dass sich bei den Sitzungen der Steuerungsgruppe, aber auch durch Gespräche  mit den aktuellen Anlauf- und Beschwerdestellen sowie dem Schiedsgericht viele Fragestellung beispielsweise in Hinblick auf Datenschutz oder Persönlichkeitsrechte aufgetan haben, sodass wir auch hier lieber gründlicher als schnell arbeiten.

Was bedeutet das für Menschen, die derzeit Beschwerden vorbringen wollen?

Die aktuell bestehende Antidiskriminierungsstelle und Beschwerdestelle arbeiten bis zur Etablierung der neuen Struktur regulär weiter. Neben der Einrichtung der externen Beschwerdestelle und des Beschlusses des Verhaltenskodex als gemeinsame Grundlage haben wir den aktuellen Beschwerdestellen Vorlagen für Verfahrensordnungen an die Hand gegeben. Die Antidiskriminierungsstelle werden wir zeitnah satzungsgemäß um eine externe Person ergänzen. Diese Besetzung hatten wir ausgesetzt, aber aufgrund der Tatsache, dass der Beschluss über das Fürsorgekonzept erst im nächsten Jahr stattfinden wird, treiben wir die Besetzung nun voran. Damit sind alle bisherigen Anlaufstellen weiterhin arbeitsfähig und ansprechbar.

Wie geht es weiter?

Unser Ziel ist es, ein umfassendes Fürsorgekonzept zu erstellen, in dem die Beschwerdestruktur aber auch eine Präventionskultur und Begriffsdefinitionen festgehalten sind. Die genauen Verfahren sollen in Verfahrensregeln festgehalten werden. Außerdem wird die Satzung angepasst werden müssen, um die neue Beschwerdestruktur zu implementieren. 

Wir werden weiterhin regelmäßig den Parteigremien über den Fortgang berichten und weitere Austauschrunden anbieten, um im kommenden Jahr das Konzept sowie die notwendigen Satzungsänderungen beschließen zu können.