30.11.24 –
Beschluss auf der Landesdelegiertenkonferenz:
§ 16 Absatz 3 Satz 2 der Satzung des Landesverbands wird mit Wirkung zum 01.01.2025 wie folgt neu gefasst:
"Zusätzlich erhalten sie Mandate entsprechend ihrer Mitgliederzahl, indem die Zahl ihrer Mitglieder durch die Gesamtzahl der Mitglieder des Landesverbandes dividiert wird und das Ergebnis mit 130 multipliziert und zur nächsten vollen Zahl gerundet wird."
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