10.12.25 –
Vorläufiger Beschluss auf dem Landesausschuss:
Fast 7 % der Berliner Stadtfläche besteht aus Wasser. Der größte Teil davon ist für die Berliner*innen nicht frei nutzbar, weil das Baden und Schwimmen in Berliner Flüssen und Kanälen weitgehend verboten ist. Seit fast 100 Jahren.Dieses pauschale Verbot, was in anderen Städten Deutschlands so nicht existiert, bedeutet eine erhebliche Einschränkung für die Erholungs- und Entfaltungsmöglichkeiten der Berliner*innen und behindert, dass Berlin sein enormes Potenzial als Wasserstadt nutzt.Die Demonstrationen gegen das Badeverbot im Sommer 2025 haben gezeigt, dass viele Menschen damit nicht mehr einverstanden sind. Sie wollen das Badeverbot endlich abgeschafft wissen und endlich eine Weiterentwicklung der Stadt und ihrer Gewässer sehen. Wir als Bündnis 90/Die Grünen setzen uns dafür ein, dass die Bevölkerung Berlins ihren Fluss und andere Gewässer „zurückbekommt“ und fordern deshalb:
• Der in §25 BWG bereits eingeräumte Gemeingebrauch soll für das Baden und Schwimmen, gleichwertig mit anderen Ansprüchen (wie dem Recht des Befahrens mit Booten, Entnahme von Wasser etc. ) auch tatsächlich und engagiert durchgesetzt werden. Das Baden und Schwimmen ist im Prinzip immer freizugeben, wenn nicht zwingende Gründe dagegensprechen.
• Es soll landesweit ein Wasserqualitäts-Monitoring-System aufgebaut werden, das die Wasserqualität kontinuierlich überwacht. Das gibt den Berliner*innen die Informationsgrundlage, zu entscheiden, ob sie Schwimmen wollen oder nicht. Und es gibt den Verwaltungen die Informationsgrundlage bei Extremwetterlagen notfalls auch kurzfristige Sperrungen zu verhängen.
• Für das Fällen von Ermessensentscheidungen z.B. hinsichtlich der Sperrung eines Gewässers aus wasserhygienischen Gründen soll der Senatwissenschaftlich fundierte Kriterien entwickeln.
• Wie in anderen Bundesländern üblich, sollen lokale Verbote nicht starr in der Badegewässerverordnung festgehalten werden, sondern eine leichte Anpassbarkeit besitzen (z.B. ortsspezifische Allgemeinverfügung, statt Landesverordnung) festgehalten werden.
• Über die Vorgaben des BWG hinaus sind keine weiteren Anforderungen an die Freigabe eines Gewässers (z.B. bestimmte bauliche Ausstattungselemente o.ä.) zu stellen. Gleichwohl fordern wir den Senat auf, möglichst barrierearme Zugänge zum Wasser zu schaffen.
• Solange Gründe für ein Verbot bestehen, soll die Verwaltung verpflichtet werden auch selbst pro-aktiv Lösungsmaßnahmen zu initiieren, umzusetzen oder zu fördern. Falls Gründe für ein Verbot fortbestehen, muss die Verwaltung transparent machen, welche Bemühungen konkret unternommen wurden und warum trotz dieser Bemühungen keine Lösungen umgesetzt werden konnten.
• Die Verwaltung soll aktive Möglichkeiten zum Baden in der Stadt schaffen und fördern, anstatt sie durch pauschale Verbote zu beschneiden. Die zeitnahe Einrichtung und Eröffnung einer Pilotbadestelle im Spreekanal, so wie in dem 2025 von Senat und Bezirk Mitte verabschiedeten Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept Berliner Mitte (ISEK) beschrieben. Außerdem soll die Einrichtung weiterer innerstädtischer Schwimmstellen auch in Trägerschaft durch andere Bezirke, Vereine und landeseigene Unternehmen aktiv unterstützt werden.
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