29.03.12 –
Der Beschluss des Verbandes der historischen deutschen Schützenbruderschaften homosexuelle Königspaare zu verbieten, verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Zu dieser Rechtsauffassung kommt die Anti-Diskriminierungsstelle des Bundes in einem Rechtsgutachten. Dazu erklärt Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und Menschenrechtspolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag:
„Ich erwarte, dass die Schützenbrüder ihren Beschluss nun revidieren und sich bei den Betroffenen entschuldigen. Andernfalls müssen ihre staatlichen Förderungen etwa durch die Kreistage überprüft werden. Einen entsprechenden Antrag haben beispielsweise die Grünen im Landkreis Düren bereits gestellt. Wer offen diskriminiert, kann keine Staatsgelder für sich in Anspruch nehmen.
Erfreulich an dem Rechtsgutachten der Anti-Diskriminierungsstelle ist insbesondere auch, dass klargestellt ist, dass der Verein der historischen deutschen Schützenbrüderschaften sich nicht auf Sonderklauseln für kirchliche Träger berufen kann. Nur weil ein Bischof auch gern mal schießt und an die Spitze eines solchen Vereins steht, macht es den Verein nicht zur katholischen Kirche. Das ist auch eine gute Klärung für andere zukünftige Fälle.“
Im Anhang an diese E-Mail finden Sie das angesprochene Rechtsgutachten der Anti-Diskriminierungsstelle des Bundes.