22.03.14 –
Im Zusammenhang mit den vom Berliner CSD gegen das Bezirksamt erhobenen Vorwürfen zu der Gebührenpraxis zu den straßenrechtlichen Sondernutzungen der Straße des 17. Juni und des Pariser Platzes hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beim Bezirksamt Mitte von Berlin Akteneinsicht nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz beantragt. Zuvor hatte Fraktionssprecher Marc Urbatsch in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Hauptausschusses den zuständigen Stadtrat Carsten Spallek vergeblich gebeten, am 04.03.2014 dort zu erscheinen und Auskunft zu dem Vorgang zu geben. Eine förmliche Einladung des Stadtrates zu der nachfolgenden Hauptausschusssitzung scheiterte an der Stimmmehrheit der Zählgemeinschaft, die das Thema zunächst im nichtöffentlichen Rechnungsprüfungsausschuss diskutieren möchte.
Hierzu erklärt Carl Christian Müller, Sprecher für Transparenz und Bürgerbeteiligung:
„Es ist derzeit noch vollkommen unklar, ob an den von Seiten des CSD gegenüber dem Bezirksamt erhobenen Vorwürfen etwas dran ist. Dies wollen wir nun im Rahmen der Akteneinsicht klären. Es ist für uns jedoch nicht nachvollziehbar, warum der Prozess der Aufklärung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden soll. Bei der Gebührenbescheidungspraxis des Bezirksamtes handelt es sich um einen Verwaltungsvorgang von hohem öffentlichem Interesse, der alle angeht. Daher haben wir uns dazu entschieden, den Prozess der Aufklärung transparent zu gestalten und die Akteneinsicht nach den Vorschriften des Landesinformationsfreiheitsgesetzes vorzunehmen, um zu gewährleisten, dass die hierüber gewonnenen Erkenntnisse auch in einer breiten Öffentlichkeit diskutiert werden können.“
Kontakt für Nachfragen: presse@gruene-mitte.de