29.11.18 –
Vorläufiger Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz am 24.11.2018
Koalitionsvertrag umsetzen – Für sichere Zirkusse ohne Tierleid
Der Berliner Koalitionsvertrag besagt: „Die Vergabe öffentlicher Flächen an Zirkusse findet nur statt, wenn die artgerechte Tierhaltung sichergestellt wird“.
Für die Erreichung dieses Ziels fordern wir den Senat sowie die Bezirksämter auf, öffentliche Flächen durch Widmung Zirkussen mit Tierhaltung zu entziehen bei denen die Flächen bzw. Zirkusbetriebe nicht die folgenden Kriterien erfüllen:
1. Die Gefahrenabwehr als Sicherheit für Mensch und Tier sind während der Aufführung, innerhalb sowie außerhalb des Geländes zweifelsfrei sichergestellt. Dies setzt voraus, dass es während Gastspielen nie zu Ausbrüchen oder Vorfällen mit Personen- oder signifikanten Sachschäden durch die mitgeführten Tierarten kam.
2. Die Eignung der Fläche ist durch Vorortbegehungen und auf Grundlage des Fragebogens, der durch die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung erstellt und verschickt wurde, vollumfänglich zu prüfen. Dies beinhaltet für die mitgeführten Tiere verhaltensgerechte Haltungskriterien wie die Größe des Auslaufs, für die Anwohner*innen die zu erwartenden Lärm- und Geruchsemissionen.
3. Der Tierschutz wird gewahrt werden und wird durch die zuständigen Behörden mehrmals überprüft. Den im Zirkus lebenden Tieren wurden bei Haltung und Transport keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt. Für nicht in den Zirkusleitlinien gelistete Tierarten ist das aktuelle Säugetiergutachten zu beachten - ebenso für Tiere, die vom Zirkus mitgeführt, jedoch nicht eingesetzt werden.
Wir fordern die Bezirksämter auf, diese Kriterien lückenlos zu recherchieren, einzuhalten und zu dokumentieren. Die durch den Koalitionsvertrag eingesetzte hauptamtliche Landestierschutzbeauftragte ist bei allen Verfahren zu konsultieren.
Kategorie