A 100: Kein 17. Bauabschnitt mit Grün

08.05.18 –

Zum Weiterbau des 16. Bauabschnitts der A 100 erklärt Regine Günther, grüne Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz:

"Die A 100 ist vieles, aber sicher kein grünes Projekt. Die Vollendung des 16. Bauabschnittes gehört zu den Altlasten der Vorgänger-Regierungen. Wir schließen den 16. Bauabschnitt ab, werden aber darüber hinaus nicht einen Millimeter weiter planen oder bauen. Der Baustopp für einen weiteren Ausbau der A 100 ist ein großer grüner Erfolg in den Koalitionsverhandlungen. Ohne diesen Erfolg würde schon heute viel Geld für die Planung des 17. Bauabschnittes der A 100 ausgegeben, Platz verschwendet und zukünftig noch mehr Anwohner*innen mit Lärm und Abgasen traktiert werden.

Wir wollen Berlin noch lebenswerter machen. Dafür verwirklichen wir in der Verkehrsverwaltung Schritt für Schritt eine moderne, umweltfreundliche Mobilitätspolitik, setzen auf Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV. Mit mir wird es keinerlei Planungsvorbereitungen für den 17. Bauabschnitt der A 100 geben. Darauf haben wir uns als Koalitionspartner im Koalitionsvertrag verständigt und dieser gilt!"

 

FAQ

Ist der Weiterbau des 16. Bauabschnittes ein Schwarzbau?

Nein. Für den Bau der A 100, 16. Bauabschnitt, liegt ein bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss vor.  Um die Wohngebäude Beermannstraße 16 und 18 zu erhalten, wurde in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht der Planfeststellungsbeschluss durch Protokollerklärung geändert: Durch die Verlagerung der Rampenführung werden die Grundstücke Beermannstraße 16 und 18 nicht mehr für den 16. Bauabschnitt der A 100 benötigt.

Die vorliegende Planänderung ist räumlich und sachlich auf den Bereich der Anschlussstelle Am Treptower Park beschränkt. Im Bereich bis zur Ringbahnquerung (Kiefholzstraße) gibt es nur Veränderungen bei den aktiven Schallschutzmaßnahmen (längere und höhere Lärmschutzwände, Verlängerung des Offenporigen Asphalteinbaubereiches auf der Hauptfahrbahn).

Die aktuellen Baumaßnahmen im Bereich der Anschlussstelle dienen lediglich der Zufahrt zu anderen Teilen der Baustelle. Der gegenwärtig in Bau befindliche Trog (Los 6) war nicht Gegenstand des Änderungsverfahrens. In diesem Bereich sind nur die Lärmschutzwände vom Änderungsverfahren betroffen, die zum Schutz der Anwohnenden deutlich erhöht und verlängert werden sollen.

Wird durch den Bau der A 100, 16. Bauabschnitt der Bau des 17. Bauabschnittes präjudiziert?

Der 16. Bauabschnitt der A 100 ist kein Präjudiz für den Bau des 17. Bauabschnittes. Für die Weiterführung der A 100 wäre ein gesondertes planrechtliches Verfahren erforderlich. Ein solches Verfahren wird unter Senatorin Günther nicht eingeleitet werden.

Was ändert sich für die Betroffenen durch den Planänderungsbeschluss vom 20.3.2018 gegenüber der ursprünglichen Planung?

Durch die geänderte und optimierte Planung im Bereich der Anschlussstelle Am Treptower Park werden Wohnhäuser Beermannstraße 16 und 18 erhalten. Es wird die Hauptfahrbahn verlängert und der Höhenverlauf der Einfahrtsrampe verändert. Die Lärmschutzwände werden erhöht und verlängert. Dadurch verbessern sich die Schallimmissionsverhältnisse auf der Westseite (Beermannstraße, Kiefholzstraße) der Anschlussstelle enorm, bei vergleichsweise geringer Verschlechterung auf der Ostseite (Am Treptower Park, Puderstraße). Auf dieser Seite wird der Lärm im Wesentlichen durch die Bahntrasse verursacht und nicht durch die A 100. Lärmschutz an der Autobahn auf der Ostseite würde dort zu einer kaum spürbaren Minderung der Lärmbelastung führen - wohl aber in einigen Fällen zum Entfall des Anspruchs auf passive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutzfenster). Dann gäbe es Schutz weder vor Bahn- noch vor Autobahnlärm.