29.05.24 –
Beschluss auf dem Landesausschuss:
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz beschlossen. Nachdem auf und von deutschem Boden in ganz Europa Millionen Menschen entrechtet, gefoltert und ermordet wurden, stellte die neue Verfassung die Verpflichtung zum Schutz der unantastbaren Menschenwürde und der Rechte im Nationalsozialismus verfolgter Gruppen in den Mittelpunkt. Geregelt sind die Gleichheit vor dem Gesetz, die Gleichberechtigung der Geschlechter und den Schutz vor Benachteiligung aufgrund von Geschlecht, Sprache, Abstammung, "Rasse", Glauben oder politischer Anschauung.
Wer im Artikel 3 fehlt, ist die Gruppe der Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Identität verfolgt wurden. Das hatte Folgen: Queere Menschen wurden auch in der Demokratie verfolgt, kriminalisiert und diskriminiert. Der Paragraf 175 war bis zum 11. Juni 1994 in der während des Nationalsozialismus verschärften Fassung in Kraft und hat viele Jahre lang Leben zerstört. Der Bruch mit der Kultur des Unrechts war nicht komplett.
Diese klaffende Wunde im Grundgesetz muss nach 75 Jahren endlich geschlossen werden. Seit Jahren gibt es breit getragene zivilgesellschaftliche Initiativen, die eine Vervollständigung des Grundgesetzes zum Ziel haben. Auch wir als Bündnis 90/Die Grünen haben uns diesem Ziel verpflichtet und etwa durchgesetzt, dass es Teil des Koalitionsvertrags der aktuellen Bundesregierung wurde.
Angesichts einer schriller werden öffentlichen Stimmung und zunehmender Queerfeindlichkeit auch im politischen Diskurs ist es umso wichtiger, dass das Grundgesetz den Schutz marginalisierter Gruppen vor Verfolgung und Ausgrenzung schärft und vervollständigt
Der Landesverband Berlin von Bündnis 90 die Grünen fordert die Aufnahme sexueller Identität in den Artikel 3 des Grundgesetzes und ruft
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