20.06.18 –
Bündnis 90/Die Grünen Berlin wollen bis zum Jahresende alle landeseigenen Unternehmen verpflichten, verbindliche Richtlinien zur Prävention und zum Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu beschließen. Das haben die Delegierten am 20. Juni 2018 auf dem kleinen Parteitag (Landesausschuss) entschieden. Die Richtlinien sollen einen verbindlichen Beschwerdeablauf beinhalten.
Dazu erklärt Nina Stahr, Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Berlin:
„Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist nach wie vor ein großes Problem, das alle Berufs- und Arbeitsfelder betrifft. Die landeseigenen Betriebe stehen als einer der größten Arbeitgeber Berlins in einer besonderen Verantwortung. Wir wollen mit gutem Beispiel vorangehen und die landeseigenen Betriebe darin unterstützen, positive Konsequenzen aus der #metoo-Debatte zu ziehen. Die Charité hat bereits Richtlinien im Umgang mit sexueller Belästigung erlassen. Dieses Vorbild soll nun in Berlin Schule machen. Wir sehen die landeseigenen Betriebe als maßgebliche Akteure, die im gesamtgesellschaftlichen Kampf gegen sexuelle Belästigung für das Land Berlin beispielhaft vorangehen können.“
Den Beschluss im Wortlaut finden Sie hier.
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