Grüne zur Begründung des BVerfG im Wahlprüfungsverfahren

17.05.23 –

Das Bundesverfassungsgericht hat die Begründung des Beschlusses vom 25. Januar 2023 im Wahlprüfungsverfahren veröffentlicht. Demnach sind die Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht unzulässig, da das Wahlrecht und die Wahlprüfung in der alleinigen Zuständigkeit der Länder liegt. Anhaltspunkte für systematische Verstöße gegen die Wahlrechtsgrundsätze des Grundgesetzes sind nicht ersichtlich, sodass sich das BVerfG in der Sache nicht mit dem konkreten Wahlprüfungsverfahren beschäftigen darf. Dazu kommentieren Susanne Mertens und Philmon Ghirmai, Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Berlin:

"Das Bundesverfassungsgericht stellt in seiner heutigen Begründung klar, dass es keine eigene Zuständigkeit im Berliner Wahlprüfungsverfahren hat. Es ist gut, dass Berlin keine weitere Zitterpartie zu befürchten hat. Wir nehmen unsere Aufgabe einer konstruktiven und kritischen Opposition an."

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