Aktuelle Situation im geplanten Internationalen Flüchtlingszentrum (IFZ) in der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule

12.11.14 –

Zur Situation in der von Flüchtlingsaktivist*innen besetzten ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule in Kreuzberg erklären die Landesvorsitzenden, Bettina Jarasch und Daniel Wesener:

Wir unterstützen die Pläne des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg, in der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule in Kreuzberg ein Internationales Flüchtlingszentrum (IFZ) zu errichten. Dem Bezirksamt ist es gelungen, die Diakonie und den Paritätischen Wohlfahrtsverband für eine neue, andere Flüchtlingsunterkunft zu gewinnen, die richtungsweisend sein kann für die Unterbringung von Geflüchteten. Künftig sollen dort 150 Menschen in Appartements wohnen. Eine Etage wird dabei für Frauen reserviert sein, eine andere für Familien. Damit bekommen beide Gruppen endlich geschützte Räume. Zusätzlich soll es Raum für Projekte und Initiativen geben. Das Zentrum wird seinen Bewohner*innen Privatsphäre, Beratung und Begleitung, gute hygienische Bedingungen und ein gewaltfreies, geordnetes Zusammenleben bieten. Es soll sich in den Kiez hinein öffnen und so die Flüchtlinge am kulturellen Leben vor Ort teilnehmen lassen. Das alles ist gegenwärtig in dem besetzten und völlig maroden ehemaligen Schulgebäude nicht möglich.

Wir teilen die Einschätzung des Bezirks, dass die Vereinbarung des Bezirks mit den Besetzer*innen  aus dem Sommer keine Grundlage mehr bietet. Die ist vor allem an der Verweigerungshaltung der Besetzer*innen gescheitert. Gespräche mit dem Bezirksamt wurden systematisch boykottiert und auch von einer Selbstorganisation konnte zu keinem Zeitpunkt die Rede sein. Der Bezirk ist durch diese Situation sowohl finanziell als auch in seinen politischen Handlungsmöglichkeiten an seine Grenzen gekommen. Die aufenthaltsrechtlichen Forderungen der Besetzer*innen kann der Bezirk nicht erfüllen. Wir Bündnisgrünen kämpfen weiterhin für ein humaneres Asylrecht, aber das lässt sich auf Bezirksebene nicht erzwingen.

Für den Umbau zu einem Flüchtlingszentrum muss das Haus leer sein. Dies wurde von allen potentiellen Bauträgern klar signalisiert. Deswegen hat die grüne Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann zu Recht die verbliebenen 46 Besetzer*innen der Schule aufgefordert, das Gebäude bis Ende Oktober zu verlassen. Dem Teil der Bewohner*innen, die keinen Anspruch auf Unterbringung oder andere Leistungen in Berlin haben, hat der Bezirk eine Übergangslösung angeboten. 

Gegen die Aufforderung des Bezirkshaben einige der Besetzer*innen jetzt Klagen vor dem Berliner Verwaltungsgericht angestrengt. Der Bezirk hat zugesagt, den Ausgang der Verfahren abzuwarten. Er schließt aber ein Amtshilfeersuchen an die Polizei nicht aus, wenn die Besetzer*innen die Schule weiterhin nicht freiwillig verlassen. Wir hoffen, dass das nicht nötig sein wird, unterstützen den Bezirk aber in seiner Forderung, die Besetzung des Gebäudes so rasch wie möglich zu beenden, damit mit dem Umbau zu einem Internationalen Flüchtlingszentrum begonnen werden kann.

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Internationalen Flüchtlingszentrum (IFZ) in der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule (FAQ)

Wie soll das geplante Internationale Flüchtlingszentrum (IFZ) aussehen?
Auf drei Etagen sollen verschiedene Gruppen von Flüchtlingen untergebracht werden. Im 1. OG soll eine reine Frauenetage entstehen. Sie wird Platz für 48 Personen bieten. Zusätzlich entstehen eine Gemeinschaftsküche und ein Frauen-Café. In Planung für das 2. OG ist eine Familienetage mit Apartment-ähnlicher Aufteilung. Die Etage bietet bis zu 60 Personen Platz, beinhaltet neben einer Küche auch ein Spielzimmer. Das 3. OG wird eine Etage für männliche Flüchtlinge. 42 Personen finden dort Platz. Dort befindet sich aktuell die Aula, die zum Multifunktionssaal und Veranstaltungsraum umgebaut wird. Neben der obligatorischen Küche gibt es zusätzlich einen Aufenthaltsraum. Projekträume sind im Erdgeschoss vorgesehen auf einer Fläche von ca. 120 Quadratmetern – ein Teil der Fläche ist bereits vermietet an die Beratungsstelle Fixpunkt. Im rechten Flügel soll es Angebote geben, um dem Beratungs- und Betreuungsbedarf der Flüchtlinge Rechnung zu tragen. Hier kann es juristische und gesundheitliche Beratungsangebote geben, wobei das Bezirksamt ein besonderes Interesse an einem Angebot zur Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen hat.
Weitere Projektangebote können im vorgelagerten Pavillon an der Ohlauer Straße gemacht werden. Zusätzlich sind weitere Angebote auf dem Gelände in noch zu erstellenden Räumen vorstellbar und wünschenswert. Dabei setzt der Bezirk auf die Ideen und die Unterstützung durch Menschen aus der Nachbarschaft und von Flüchtlingen selbst, um gemeinsam mit dem Bezirk erfolgreiche Arbeit leisten zu können. Weiterhin gibt es im Untergeschoss Wirtschaftsräume (Wäsche) sowie Platz für Werkstätten. Insgesamt stehen für künftige Bewohnerinnen und Bewohner 1260 qm Wohnfläche zur Verfügung, dazu kommen 480 qm für Gemeinschaftsräume, 500 qm für Projekt-Räume.

Wer soll das IFZ bauen und betreiben?
Dem Bezirksamt ist es gelungen, die Diakonie und den Paritätischen Wohlfahrtsverband für eine neue, andere Flüchtlingsunterkunft zu gewinnen. Die Gesamtkosten für den Umbau in Höhe von ca. 5 Millionen Euro trägt der künftige Betreiber des Zentrums. Der Bezirk stellt nur die Immobilie zur Verfügung.

Warum müssen die Flüchtlinge das Haus verlassen, während es zum IFZ umgebaut wird?
Sämtliche Träger, die als zukünftige Betreiber des Internationalen Flüchtlingszentrums in Frage kommen, haben es abgelehnt, bei laufendem Betrieb umzubauen.

Wo sollen die Flüchtlinge unterkommen, wenn sie wegen der Bauarbeiten nicht mehr in der Schule leben können?
Einige  Flüchtlinge leben bereits heute in Zweitwohnungen und sind nur für „den politischen Kampf“ im Haus. Andere haben ganz reguläre Unterkünfte in den Bundesländern, in denen ihre Asylverfahren laufen.

Das Bezirksamt hat allen anderen (ca. 30 Personen) angeboten, ihnen für einen Monat eine Unterkunft in Hostels zu finanzieren. Das Angebot hat keine*r angenommen. Der Bezirk bekommt für die Unterbringung von Flüchtlingen ohne Asylverfahren im Rahmen seiner Zuweisungen durch das Land Berlin keine Gelder und kann daher leider keine darüber hinausgehende Lösung anbieten.

Hat das Bezirksamt gegen die Vereinbarungen aus dem Einigungspapier verstoßen?
Es gibt zwei sogenannte Einigungspapiere. Das eine hat der Berliner Senat, insbesondere Integrationssenatorin Dilek Kolat (SPD), mit den Flüchtlingen vom Oranienplatz geschlossen. Es beinhaltete eine Unterbringung in diversen Wohnheimen, eine Einzelfallprüfung bezüglich der Asylverfahren und die Prüfung, inwieweit die Verfahren der Flüchtlinge, die anderen Bundesländern zugeordnet sind, nach Berlin geholt werden können. Die Prüfung hat der Senat für nahezu alle Betroffenen ohne positives Ergebnis für beendet erklärt und die Flüchtlinge auf die Straße gesetzt. Wir haben das gemeinsam mit Flüchtlingsorganisationen scharf kritisiert.

Das zweite Einigungspapier entstand nach der Besetzung des Schuldaches der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule. Demnach wollten Bezirksamt und Flüchtlinge gemeinsam ein Internationales Flüchtlingszentrum in der ehemaligen Schule in der Ohlauer Straße planen und errichten. Das hat nicht geklappt, weil sich die Flüchtlinge bis heute (Stand: 11.11.2014) nicht als Gruppe mit dem Bezirksamt treffen wollten. Sie fordern noch immer ein Aufenthaltsrecht, das der Bezirk nicht geben kann, weil es allein in der Zuständigkeit von Bund (Bundesamt für Migration) und Land (Innensenator Frank Henkel, CDU, als politisch Verantwortlicher der Ausländerbehörde) liegt.

In dem Papier von Bezirk und Flüchtlingen wurde auch verabredet, ihnen analog zum  Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen zum Lebensunterhalt auszuzahlen. Das hat der Bezirk auch zwei Monate lang gemacht – bis eine rechtliche Prüfung ergeben hat, dass der Bezirk dazu rechtlich keine Möglichkeit hat. Außerdem musste der Bezirk zu diesem Zeitpunkt eine Haushaltssperre verhängen, weil ihn die Ausgaben für die Schule – unter anderem der Wachschutz, die baulichen Maßnahmen – an den Rand seiner finanziellen Möglichkeiten gebracht hatten.

Warum gibt der Bezirk den Flüchtlingen kein Aufenthaltsrecht oder eine Arbeitserlaubnis?
Als Bündnisgrüne haben wir immer wieder gefordert (und tun das auch weiterhin), dass Flüchtlinge nicht in Staaten abgeschoben werden dürfen, in denen sie bedroht werden. Wir wollen auch, dass das diskriminierende und kontraproduktive Arbeitsverbot für Asylbewerber*innen (bzw. der nachrangige Arbeitsmarktzugang) komplett aufgehoben wird. Wir wollen die Abschiebehaft abschaffen und die Residenzpflicht über die bisher vereinbarten Lockerungen hinaus aufheben, ebenso wie das Asylbewerberleistungsgesetz. Auch im Berliner Abgeordnetenhaus haben wir uns immer wieder für mehr Rechte für Flüchtlinge eingesetzt. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat nicht die rechtlichen Möglichkeiten, entsprechende Gesetze zu verabschieden oder Aufenthaltserlaubnisse zu erteilen und muss selbstverständlich im Rahmen der geltenden Gesetze agieren.

Da der Innensenator den Flüchtlingen ein Bleiberecht nach § 23 Aufenthaltsgesetz (Gruppenregelung für besondere Fälle) nicht zugestehen wollte, hat sich der Bezirk dafür eingesetzt, dass zumindest eine Einzelfall-Prüfung der aufenthaltsrechtlichen Ansprüche vom Land zugestanden wird. Das wurde im sogenannten Kolat-Papier dann auch mit den Protestierenden vereinbart. Allerdings hat die Ausländerbehörde diese Prüfungen nur strikt formal durchgeführt und dabei keineswegs den Ermessens- und Handlungsspielraum ausgeschöpft. Das hat zu Recht zu großer Enttäuschung und Empörung bei den Flüchtlingen und vielen Flüchtlingsorganisationen geführt.

Welche Kosten sind bisher für die ehemalige Schule angefallen?
Allein die Betriebskosten für das Gebäude haben zwischen Januar und Juli 2014 501.793,95 Euro gekostet. Im Einzelnen waren das z.B.: Hausreinigung 7.229,86 €, Frischwasser 16.418,00 €, Strom 59.491,15 €, Gas 28.630,97 €, Schneebeseitigung 506,04 €, Abfallentsorgung 24.188,98 €, Schmutzwasser 4.786,00 €, Steuer und Versicherung 1.475,27 €, Immobilienunterhalt 69.504,42 € und Gebäudeschutz und andere Dienstleistung 272.939,76 €. Bis Ende des Jahres wird mit rund 1,5 Millionen Euro gerechnet. Dieses Geld war nicht im Haushalt eingeplant. Auch wegen dieser Ausgaben musste das Bezirksamt zunächst bis Jahresende eine Haushaltssperre verhängen.

Wäre das Geld für den Wachdienst nicht besser investiert, wenn es für das Flüchtlingszentrum eingesetzt worden wäre?
Um in der ehemaligen Schule ein Internationales Flüchtlingszentrum einzurichten, muss das Gebäude umgebaut werden. Bis heute weigern sich die Flüchtlinge als Gruppe, darüber mit dem Bezirksamt zu sprechen. Der Wachdienst soll verhindern, dass in die Schule wieder zahlreiche weitere Flüchtlinge und Obdachlose einziehen und dort unter menschenunwürdigen Zuständen leben. Die Flüchtlinge haben immer wieder gesagt, dass sie nicht selbst dafür Sorge tragen können.

Warum betreiben die Flüchtlinge das IFZ nicht in Selbstverwaltung?
Die ehemalige Gerhart-Hauptmann-Schule ist seit knapp zwei Jahren besetzt. In diesem Zeitraum ist es Flüchtlingen, Supporter*innen und Aktivist*innen nicht gelungen, die Schule in ein funktionierendes selbst verwaltetes Zentrum umzuwandeln.
Die Lebenssituation vor Ort war von Anfang an schwierig, hat sich aber im Laufe der Besetzung dramatisch verschlechtert. Dazu gehörten katastrophale sanitäre Bedingungen und Gewalt zwischen den Bewohner*innen. Diese Situation wurde zu Recht von allen Seiten als menschenunwürdig kritisiert. Der Bezirk hat im Rahmen seiner Möglichkeiten versucht, Abhilfe zu schaffen: Er hat die Wasser- und Stromversorgung gewährleistet, den Müll beseitigt, Reparaturarbeiten und weitere Maßnahmen eingeleitet sowie versucht, eine Selbstverwaltung der Bewohner*innen zu erreichen. Trotzdem ist es nicht gelungen, das Gebäude menschenwürdig zu gestalten. Die Finanzierung der Schule hat den Bezirk bereits an seine finanziellen Grenzen gebracht; ein alternatives Finanzierungskonzept gibt es nicht.

Wie ist es zur Situation im zukünftigen IFZ gekommen?
Im Winter 2012 wurde die Kreuzberger Gerhart-Hauptmann-Schule von Flüchtlingen, die zuvor am Oranienplatz für ein humaneres Asylrecht demonstriert hatten, besetzt. Der Bezirk duldete dies im Rahmen der Kältehilfe. Im Laufe der Zeit fanden bis zu 300 Menschen in dem maroden Schulgebäude Zuflucht. Baustadtrat Hans Panhoff (Grüne) war fortan jede Woche mehrmals vor Ort, um - neben Streitigkeiten zu schlichten, Reparaturen anzuordnen uvm. - mit den Flüchtlingen über ihre Zukunft zu sprechen und Alternativen zur Besetzung zu diskutieren.

Als Anfang dieses Jahres in der Schule ein Flüchtling von einem anderen erstochen wurde, war die Situation in der ehemaligen Schule für uns endgültig nicht mehr tragbar. Ende Juni meldete der Senat, dass die lange versprochenen Alternativunterkünfte für die verbliebenen rund 200 Flüchtlinge in der Kreuzberger Gerhart-Hauptmann-Schule nun zur Verfügung stünden. In den folgenden Tagen zogen rund 160 Flüchtlinge aus der Schule in reguläre Flüchtlingsunterkünfte nach Charlottenburg und Spandau. Der ganz überwiegende Teil der Flüchtlinge wollte schon seit geraumer Zeit die katastrophalen Zustände in der Schule hinter sich lassen und in reguläre Unterkünfte umziehen. Ein kleiner Teil der Flüchtlinge weigerte sich, das Haus zu verlassen und besetzt es bis heute.

Wie kam es zum Polizeieinsatz im Sommer 2014?
Ein kleiner Teil der Flüchtlinge und Unterstützer*innen weigerte sich im Juni, die Schule zu verlassen, und blieb im Haus zurück. Auf Gespräche mit dem Bezirksamt wollten sie sich nicht einlassen. Stattdessen stiegen einige von ihnen aufs Dach des ehemaligen Schulgebäudes und drohten, hinunterzuspringen, sollte das Haus polizeilich geräumt werden.
Das Bezirksamt hatte zuvor, um den Umzug zu sichern, die Polizei um eine Sicherung des Gebäudes gebeten: Polizist*innen aus dem ganzen Bundesgebiet, meist mehrere Hundertschaften gleichzeitig, waren vor Ort und riegelten den Kiez weitläufig ab. Zahlreiche Supporter*innen und Protestierende waren Tag und Nacht vor Ort, um gegen eine Räumung zu protestieren.

Eine Woche währte dieser Belagerungszustand, die Situation war verfahren, nichts bewegte sich. Die Polizei forderte den Bezirk ultimativ auf, die Räumung zu veranlassen. Anderenfalls würde die Polizei die Schule nicht mehr sichern, eine Nachbesetzung und Rückkehr zu den alten katastrophalen Verhältnissen wäre die Konsequenz. Die Bitte des Bezirks, den Raum für Verhandlungen zu öffnen, indem die Polizei ihre Präsenz vor Ort zurückfährt, aber das Schulgelände gegen Nachzug absichert, wurde ebenfalls zurückgewiesen. Das Ultimatum der Polizei verstreichen zu lassen hätte bedeutet, dass genau derselbe Zustand in der Schule wie vor dem 24. Juni wieder hergestellt worden wäre. Ein Amtshilfeersuchen würde hingegen der Polizei die Möglichkeit geben, selbst in Verhandlungen zu gehen. Der zuständige Stadtrat hat sich am 1. Juli für das Amtshilfeersuchen entschieden. Er hat dabei – wie das Bezirksamt insgesamt – betont, dass das keine Aufforderung zur sofortigen Räumung, sondern zu Verhandlungen ist.

Warum wohnen noch immer Menschen in der Schule?
Zur Räumung kam es nicht. Der Bezirk und die Besetzer einigten sich schließlich auf einen Kompromiss: sie durften in einem Teil des Gebäudes bleiben, aber es sollten in keinem Fall neue Personen dazu kommen. Dies wird bis heute durch einen privaten Wachschutz sichergestellt, der die Schule Tag und Nacht bewacht.

Seit dem haben leider immer wieder Bewohner*innen der Schule gegen die Vereinbarungen verstoßen: Sie verweigerten Gespräche über die Planung eines Flüchtlingszentrums und versuchten sich Zutritt zu abgeriegelten Gebäudeteilen zu verschaffen. Außerdem gab es regelmäßig Angriffe auf den Wachschutz des Gebäudes.
Aktuell leben in der Gerhart-Hauptmann-Schule immer noch 46 Menschen.

Wie geht es jetzt weiter?
Die Schule kann nur in das geplante IFZ umgebaut werden, wenn sie unbewohnt ist. Mitte Oktober hat Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) die verbliebenen 46 Flüchtlinge aufgefordert, das Haus bis Ende Oktober zu verlassen. Für den Fall, dass das unterbleibt, hat das grün-rot-rote  Bezirksamt den einstimmigen Beschluss gefällt, die Berliner Polizei mit einem sogenannten Amtshilfeersuchen um Unterstützung zu bitten. Der dann mögliche Einsatz liegt in den Händen der Polizei; wir gehen davon aus, dass die Polizei alles daran setzen wird, um eine Eskalation von Gewalt zu vermeiden und dafür zu sorgen, dass kein Mensch bei dem Einsatz zu Schaden kommt.