23.09.23 –
Beschluss auf der Frauen*Konferenz:
An jedem Tag versucht in Deutschland ein (Ex-)Partner eine Frau umzubringen. Die Istanbul Konvention zur Bekämpfung und Verhütung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verpflichtet uns, allen Frauen Schutz vor Gewalt zu bieten.
Bei der Umsetzung der Konvention ist eine Diskriminierung in der Anti-Gewalt- Arbeit verboten. Alle betroffenen Frauen müssen angebotene Unterstützungsleistungen annehmen können. Dies betrifft besonders Frauen mit Behinderung, wohnungslose Frauen, lesbische Frauen, Trans- und Interpersonen, Sexarbeitende und geflüchtete oder migrantisierte Frauen. Denn bei Frauen mit intersektional verschränkten Diskriminierungsmerkmalen, also mit Mehrfachdiskriminierung, können die Barrieren höher sein, das Hilfesystem in Anspruch zu nehmen. Wenn beispielsweise kaum ein Frauenhaus barrierefrei gestaltet ist, hat eine akut von Gewalt betroffene Frau im Rollstuhl größere Schwierigkeiten, einen Schutzplatz zu finden.
Das Diskriminierungsverbot der Istanbul Konvention muss auch in der Gestaltung der Gewaltschutzmaßnahmen in Berlin berücksichtigt werden. Denn alle Frauen in Berlin haben den bestmöglichen Schutz gegen Gewalt verdient.
Wir Bündnis 90/Die Grünen in Berlin setzen uns ein für
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