Saarland: Verfassung um „sexuelle Identität“ ergänzt

14.04.11 –

Der Landtag des Saarlandes hat heute in seiner Plenarsitzung einstimmig die Ergänzungdes Artikels 12 der Saarländischen Verfassung beschlossen. Hierzu erklärt die stellvertretendeVorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Claudia Willger:

„Der Landtag hat mit seinem einstimmigen Beschluss heute ein deutliches Signal gegen die Diskriminierung homo- und intersexueller Menschen im Saarland gesetzt. Ihr Recht auf Gleichbehandlung ist künftig in der Verfassung des Saarlandes manifestiert. Niemand darf wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden – das ist nun im Saarland ein einklagbares Recht. Homosexuelle bekommen jetzt endlich die Möglichkeit, bei Benachteiligungen, die wegen ihrer sexuellen Ausrichtung erfolgen, Verfassungsbeschwerde einzureichen. Es gibt keine Rechtfertigung dafür, Lesben und Schwule anders zu behandeln. Diese leider immer noch bestehenden Ungerechtigkeiten dauern schon viel zu lange. Die Änderung der Verfassung ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur Gleichbehandlung. Wir unterstützen daher auch die Initiativen zur entsprechenden Änderung des Grundgesetzes. Auch hier muss das Merkmal „sexuelle Identität“ ergänzt werden, damit der Gleichbehandlungsgrundsatz bundesweit gilt und nicht nur in den fünf Bundesländern, die bisher ihre Verfassungen geändert haben.“

Neben der Verfassung wurde auch das saarländische Besoldungsgesetz geändert. Danach erhalten verpartnerte Beamt_innen künftig auch den Familienzuschlag.