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Bitte beachtet: Zur Wahl der LDK-Delegierten sind nach Landeswahlgesetz nur die Mitglieder stimmberechtigt, die ihren Erstwohnsitz in Berlin haben, das 18. Lebensjahr erreicht haben und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Für die Stimmrechtsprüfung bringt bitte Euren Personalausweis ODER Euren Pass MIT Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes mit. Unbenommen hiervon sind alle Mitglieder bei der Erstellung des Meinungsbildes und bei allen übrigen Wahlen stimmberechtigt.
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