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STIMMRECHTSPRÜFUNG
Für die Stimmrechtsprüfung bringt bitte unbedingt Euren PERSONALAUSWEIS oder REISEPASS mit MELDEBESTÄTIGUNG des Einwohnermeldeamtes mit! Nach unserer Satzung (§ 6 Abs. 2 und 3) ist bei der Vorabstimmung stimmberechtigt, wer ihr/sein Stimmrecht beim Kreisverband Pankow hat oder mit Erstwohnsitz im Bezirk Pankow wohnt.
Nach dem Landeswahlgesetz ist ein schriftlicher Wahlgang nötig, stimmberechtigt sind dafür die Mitglieder mit EU-Staatsangehörigkeit ab 16 Jahren mit Erstwohnsitz im Bezirk Pankow.
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