Datum
Bitte beachtet: Zur Wahl der LDK-Delegierten (die im März die Kandidat*innen der Abgeordnetenhaus-Liste wählen werden) sind nach Landeswahlgesetz nur die KV-Mitglieder stimmberechtigt, die ihren Erstwohnsitz in Berlin haben, das 18. Lebensjahr erreicht haben und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Für die Stimmrechtsprüfung bringt bitte Euren Personalausweis ODER Euren Pass MIT Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes mit. Unbenommen hiervon sind alle KV-Mitglieder bei der Erstellung des Meinungsbildes und bei allen übrigen Wahlen stimmberechtigt.
Datum
Noch mehr Termine
Organisationen in Berlin...
... und über Berlin hinaus: