18.03.26 –
Beschluss vom Landesausschuss
Die Klimakrise trifft uns alle, auch hier in Berlin. Aber sie trifft nicht alle gleich. Sie trifft ganz besonders jene Menschen, die in stark versiegelten Kiezen mit wenig Grünflächen und in schlecht gedämmten Wohnungen leben. Sie trifft Menschen, die berechtigte Angst haben, nach einer energetischen Sanierung eine noch höhere Miete zahlen zu müssen. Sie vor allem haben unter den sozialen, gesundheitlichen und finanziellen Folgen der Klimakrise zu leiden.
Deutlich weniger trifft sie Wohlhabende, die in gut gedämmten Häusern leben, sich Kühlung, Heizung und teurere Lebensmittel nach Dürren leisten können. Gleichzeitig verursachen sie mit ihrem Lebensstil um Dimensionen mehr Treibhausgasemissionen. Eine gerechte und damit überzeugende Klimaschutzpolitik muss daher diejenigen zur Kasse bitten, die für die Klimamisere verantwortlich sind. Als Hauptverursacher*innen haben die Reichen und Wohlhabenden die finanziellen Lasten zu tragen. Und vor allem sie müssen ihr Übermaß an Emissionen drastisch reduzieren. Denn während in Deutschland die ärmere Hälfte der Bevölkerung mit ihren Pro-Kopf-CO2-Emissionen fast schon das Klimaziel für 2030 erreicht, liegt das oberste Prozent der Ultrareichen bei ihren Pro-Kopf-Emissionen um das 15-fache darüber. Nur eine Klimapolitik, die dem Prinzip folgt, "wer schädigt, muss zahlen", ist sozial und gerecht.
1.
Klimaschutz gibt es nicht zum Nulltarif. Er kostet umgekehrt ein Vielfaches, wenn er – wie derzeit in Berlin – verschleppt wird. Gleichzeitig darf Klimapolitik nicht in Verdacht geraten, gesellschaftliche Ungerechtigkeit auszublenden und ungerechte Härten zu kreieren. Klimaschutzpolitik hat auch für mehr Verteilungsgerechtigkeit im Land zu sorgen. Wir setzen uns auf Bundesebene
für eine Vermögensteuer ein, die die Superreichen der Gesellschaft dazu verpflichtet, einen kleinen Teil ihres Vermögens abzugeben. So entstehen neue Einnahmen, die für die Zukunftssicherung, insbesondere auch für Klimaschutzmaßnahmen, genutzt werden können. Vorschläge wie das Steuerkonzept des französischen Ökonomen Gabriel Zucman sind gut und wichtig, denn sie finden in verschiedenen europäischen Ländern breiten Anklang und Unterstützung und eröffnen so die Chance einer länderübergreifenden Einführung. Des Weiteren sprechen wir uns auf Bundesebene für eine Reform der Erbschaftsteuer zur
Schließung von Gerechtigkeitslücken und Verhinderung unbegrenzt steigender Vermögenskonzentration aus.
2.
Die Mieter*innenschaft hat schon wegen der immensen Energiepreise ein großes Interesse daran, dass ihre Häuser besser gedämmt und klimafreundlicher mit Wärme versorgt werden. Auch um zu verhindern, dass Mieter*innen für den Großteil der
Kosten aufkommen müssen, brauchen wir langfristige Förderprogramme, deren Inanspruchnahme in den mehr als 80 Milieuschutzgebieten Berlins Voraussetzung für die Erteilung einer Genehmigung sein sollte. Beim Heizungstausch sind
Mieter*innen durch klare Grenzen geschützt. Die Umlage der Investition ist mit 10 Prozent pro Jahr, höchstens 0,50 Euro pro Quadratmeter gedeckelt, für ärmere Haushalte gilt eine Härtefallregelung.
Das löst aber das Problem der Modernisierungsumlage nicht. Wir fordern schon lange die Abschaffung der bestehenden Regelung und stattdessen ein Umlagesystem, das auch Vermieter*innen bei der Finanzierung in die Pflicht nimmt. Wenn wir
eine Beschleunigung der Gebäudesanierung bzw. Wärmewende im Gebäudebereich erreichen wollen – und das ist dringend nötig angesichts der Sanierungsquote von 1 % – müssen wir umso dringender für eine gerechte Reform der Umlageregelungen,
etwa durch das Drittelmodell sorgen, bei dem Mieter*innen, Vermieter*innen und Staat die Kosten teilen. Zudem braucht es langfristige, verlässliche Förderprogramme.
3.
Alle Berliner*innen, die bei knapper Kasse oder in prekären Verhältnissen leben, sind auf den Öffentlichen Nahverkehr angewiesen, um sich in der Stadt bewegen zu können. Wir Grüne werden uns auf Bundesebene für den Erhalt des
Deutschlandtickets und eine dauerhafte Rückkehr zum Ursprungspreis von 9 Euro im Monat einsetzen. Den Anfang machen wir mit dem bundesweit gültigen Berliner Klimaticket: Menschen mit wenig Geld, die heute noch über 27 Euro für das
Sozialticket zahlen müssen, bieten wir bezahlbare und klimafreundliche Mobilität für 9 Euro im Monat an. Schüler*innen und Freiwilligendienstleistende fahren mit dem Berliner Klimaticket bundesweit sogar kostenlos. Außerdem setzen wir uns für
ein Azubiticket nach dem Vorbild des Semestertickets ein. Bei Azubi- und Semesterticket machen wir die Fahrradmitnahme außerhalb der Spitzenzeiten kostenlos. Außerdem forcieren wir die Ausweitung des Jobtickets als von Arbeitgeber*innen mitfinanziertes, vergünstigtes Deutschlandticket.
4.
Den vom Senat beschlossenen Klimapakt, der für Klimaschutz in kommunalen Unternehmen Ausgaben in Höhe von 13,6 Mrd. Euro bis 2030 vorsieht, wollen wir um soziale Verpflichtungen erweitern:
a. Die für Energiesanierung und Heizungsumbau vorgesehenen Investitionen in den landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) werden für die Bewohnenden sozialverträglich umgelegt. Hierzu werden verbindliche Sanierungsfahrpläne für die betroffenen Quartiere in Abstimmung mit den Mieterräten und Mieterbeiräten vereinbart. Die Mieterhöhungen sind sozial gestaffelt und auf den durch die Energiesanierung erzielbare finanzielle Einsparung zu begrenzen.
b. Vorrangig und beschleunigt werden entsprechend der Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) der EU Gebäude saniert, die in einem energetisch besonders schlechten Zustand sind und in denen sich erfahrungsgemäß überwiegend
wirtschaftlich benachteiligte Mietparteien befinden.
c. Die kostenfreien Beratungsangebote etwa vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) oder der Verbraucherzentrale zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der damit verbundenen Kosten werden so ausgebaut, dass sie
allen Mieter*innen zugänglich sind. Wir setzen uns dafür ein, dass Berlin allen von Energiearmut betroffenen Haushalten eine kostenfreie Energieberatung ermöglicht.
d. In das gesamte Programm werden auch die Wohngenossenschaften in Berlin einbezogen. Auch soll ein Fonds eingerichtet werden, aus dem von Energiearmut betroffenen Haushalten energieeffiziente Kühlschränke und andere der Verringerung des Energieverbrauchs dienliche Maßnahmen finanziert werden. Die Berliner Energie und Wärme (BEW) wird verpflichtet, mit der Dekarbonisierung der Fernwärmeversorgung zugleich das Tarifsystem umzugestalten. Ziel ist ein sozial
gestaffeltes Tarifsystem, bei dem Haushalte mit geringem Einkommen spürbar entlastet werden.
e. Es ist für eine Korrektur der BEW-Planungen zu sorgen, die bisher bei der Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung auch auf Holzverbrennung setzt. Denn sie schlägt damit nicht nur einen klimaschädlichen Weg ein, sondern sie treibt damit
auch die Kosten der Wärmeversorgung voraussichtlich in die Höhe. Schon jetzt erleben wir stark steigende Preise für Energieholz, die hinsichtlich der Vielzahl von geplanten Holzheizkraftwerken deutschlandweit weiter steigen dürften.
5.
Unser Ziel, eine Million neue Bäume in Berlin zu pflanzen und die Bäume unserer Stadt verlässlich zu pflegen, muss konsequent und vor allem sozial gerecht umgesetzt werden: Alle Maßnahmen, die mehr Grünflächen, Bäume und Natur, mehr
Entsiegelung und hitzeentlastende Kühlung in die Wohnviertel bringen, verbessern dort die Lebensqualität. Sie schützen vor extremer Hitze und vor anderen lokalen Folgen der Klimakrise. Sie sollen daher vorrangig in den Kiezen mit sozial und
wirtschaftlich benachteiligter Bevölkerung eingesetzt werden, die in aller Regel an Grünflächen unterversorgt sind und in denen sich die Bewohner*innen weniger vor Hitze schützen können. Diese Wohnviertel sind mit dem Berliner
Umweltgerechtigkeitsatlas klar identifiziert und benannt. Mittel für Grünflächenämter wollen wir in Zukunft zweckgebunden verteilen und an realen Kosten bemessen.
6.
Die Bundesregierung ist aufgefordert, unverzüglich einen Klima-Sozialplan (Social Climate Plan) aufzustellen, der es ermöglicht, aus dem Klimasozialfonds der EU, der aus den Erträgen der CO2-Zertifikate finanziert ist, Gelder abzurufen. Aus diesem Plan kann Berlin zusätzliche Maßnahmen für Beratung und Energieeinsparungen in von Armut und Energiearmut betroffenen Haushalten
finanzieren.
7.
Einnahmen aus der CO2-Bepreisung müssen an die Menschen zurückgegeben werden, dabei sollen insbesondere die finanziell am stärksten betroffenen Menschen entlastet werden.
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